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   LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2018 - L 4 AS 664/17 B ER   

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https://dejure.org/2018,11424
LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2018 - L 4 AS 664/17 B ER (https://dejure.org/2018,11424)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.01.2018 - L 4 AS 664/17 B ER (https://dejure.org/2018,11424)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Januar 2018 - L 4 AS 664/17 B ER (https://dejure.org/2018,11424)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2018 - L 4 AS 664/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris) dürfen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für Anfechtungs- und (wie hier) Vornahmesachen daher auch auf eine Folgenabwägung gestützt werden.

    Einstweiliger Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 GG die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - a.a.O. und Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - juris).

  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 63/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2018 - L 4 AS 664/17
    Dementsprechend hat das Bundessozialgericht in der Vorgängerregelung zu § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB II keine Rechtsgrundlage für die Übernahme von Kfz-Reparaturkosten erkannt (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 1. Juni 2010 - B 4 AS 63/09 R - juris).

    Nur wenn die beabsichtigte Tätigkeit eine konkrete und realistische Möglichkeit auf wirtschaftlichen Erfolg von einiger Dauer bietet und die begehrte Leistung ein geeignetes Mittel zur Erreichung des Ziels ist, ist der Weg zu einer Ermessensentscheidung eröffnet (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juni 2010 - B 4 AS 63/09 R - juris; Rn. 14).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2018 - L 4 AS 664/17
    Einstweiliger Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 GG die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - a.a.O. und Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - juris).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2018 - L 4 AS 664/17
    Prozesskostenhilfe kommt nicht in Betracht, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. hierzu ausführlich: BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris; BSG, Urteil vom 17. Februar 1989 - B 13 RJ 83/97 R - juris).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2018 - L 4 AS 664/17
    Prozesskostenhilfe kommt nicht in Betracht, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. hierzu ausführlich: BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris; BSG, Urteil vom 17. Februar 1989 - B 13 RJ 83/97 R - juris).
  • BVerfG, 01.07.2009 - 1 BvR 560/08

    Verletzung des Grundrechts auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2018 - L 4 AS 664/17
    Sind bei der Entscheidung tatsächliche Umstände ausschlaggebend, läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, wenn der unbemittelten Partei wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Rechtsschutzsuchenden ausgehen würde (vgl. BVerfG a.a.O. sowie Beschluss vom 1. Juli 2009 - 1 BvR 560/08 - m.w.N, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2015 - L 4 AS 652/15

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2018 - L 4 AS 664/17
    Ein Anordnungsgrund ist nach diesen Grundsätzen mithin gegeben, wenn die gerichtlich beantragte Maßnahme dringend erforderlich ist, um binnen kurzer Zeit eintretende Rechtsnachteile und existenzielle Gefährdungen abzuwenden (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2015 - L 4 AS 652/15 B ER - juris).
  • SG Mainz, 26.11.2020 - S 10 AS 654/18

    Wer zahlt die Reparatur des Autos?

    Die Voraussetzung der Erforderlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 SGB II macht eine Prognoseentscheidung des Leistungsträgers notwendig, die zum Ergebnis haben muss, dass die Eingliederung bzw. die Eingliederungschancen nach der Maßnahme besser sind als vorher (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.01.2018, L 4 AS 664/17 B ER, Rn. 52 m.w.N., zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2022 - L 2 AS 795/22

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an

    Ein Anspruch auf Gewährung eines Darlehens nach § 24 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ist bereits deshalb nicht gegeben, weil die Kosten für eine Autoreparatur nicht vom Regelbedarf nach § 20 Abs. 1 SGB II umfasst sind (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 63/09 R, Rn. 15 ff. bei juris; Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.01.2018 - L 4 AS 664/17 B ER, Rn. 44 f. bei juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.03.2012 - L 19 AS 1998/11 B, Rn. 14 bei juris).
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