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   LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2012 - L 7 SB 84/10   

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https://dejure.org/2012,20315
LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2012 - L 7 SB 84/10 (https://dejure.org/2012,20315)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.04.2012 - L 7 SB 84/10 (https://dejure.org/2012,20315)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. April 2012 - L 7 SB 84/10 (https://dejure.org/2012,20315)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 69 Abs 1 S 4 SGB 9, § 69 Abs 1 S 5 SGB 9, § 69 Abs 3 S 1 SGB 9, § 2 Abs 1 S 1 SGB 9, § 30 Abs 1 BVG
    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Diabetes mellitus - Teilhabe - Teilhabebeeinträchtigung - Therapieaufwand - Insulininjektionen - Insulinpumpe - gravierende Einschnitte in der Lebensführung - Wertung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Diabetes mellitus - Teilhabe - Teilhabebeeinträchtigung - Therapieaufwand - Insulininjektionen - Insulinpumpe - gravierende Einschnitte in der Lebensführung - Wertung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht bei Diabetes mellitus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht bei Diabetes mellitus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - L 7 SB 20/11

    Schwerbehindertenrecht - insulinpflichtiger Diabetes-mellitus - GdB-Feststellung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2012 - L 7 SB 84/10
    Diese Auslegung ist jedoch nicht zu befürworten (vgl. Urteil des Senats vom 21. Februar 2012 - L 7 SB 20/11 - juris).

    Vergleicht man die ganz erheblichen Einschränkungen in der Lebensführung bei Erkrankungen, für die ein GdB von mindestens 50 zu vergeben wäre, ist es nach Auffassung des Senats nicht vertretbar, einen Therapieaufwand von vier Insulininjektionen und einer notwendigen Insulinanpassung mittels einer Insulinpumpe allein bereits mit einer erheblichen Teilhabeeinschränkung ohne weiteres gleichzusetzen (vgl. Urteil des Senats vom 21. Februar 2012, a.a.O.).

    Daher sind die Stoffwechsellage und die konkreten krankheitsbedingten Auswirkungen bei der Teilhabeeinschränkung zu berücksichtigen (Urteil des Senats vom 21. Februar 2012, a.a.O.; ebenso offenbar LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juli 2011 - L 4 SB 182/10 - jeweils juris).

  • BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 3/09 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Diabetes mellitus - Teilhabe -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2012 - L 7 SB 84/10
    Das BSG hat mit Urteil vom 2. Dezember 2010 (B 9 SB 3/09 R, zitiert nach juris) diese Neufassung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze für rechtmäßig erklärt (vgl. BSG a.a.O. Rdn. 26) und für die Zeit vor Inkrafttreten der Verordnung unter Hinweis auf das Urteil vom 24. April 2008 (B 9/9a SB 10/06 R) bei der Bewertung des Einzel-GdB eines insulineingestellten Diabetes mellitus neben der Einstellungsqualität insbesondere den jeweiligen Therapieaufwand hervorgehoben, soweit sich dieser auf die Teilhabe des behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft nachteilig auswirkt.

    Das BSG hat zwar zur Frage des Therapieaufwandes in dem Urteil vom 2. Dezember 2010 - B 9 SB 3/09 R - juris - klarstellende Ausführungen gemacht.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2011 - L 4 SB 182/10

    Zur Höhe des GdB bei einem Diabetes mellitus

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2012 - L 7 SB 84/10
    Daher sind die Stoffwechsellage und die konkreten krankheitsbedingten Auswirkungen bei der Teilhabeeinschränkung zu berücksichtigen (Urteil des Senats vom 21. Februar 2012, a.a.O.; ebenso offenbar LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juli 2011 - L 4 SB 182/10 - jeweils juris).
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2012 - L 7 SB 84/10
    Zuvor dienten der Praxis als Beurteilungsgrundlage die jeweils vom zuständigen Bundesministerium herausgegebenen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht", die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als vorweggenommene Sachverständigengutachten eine normähnliche Wirkung hatten (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 2003 - B 9 SB 3/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 3 Rdnr. 12, m.w.N.).
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2012 - L 7 SB 84/10
    Das BSG hat mit Urteil vom 2. Dezember 2010 (B 9 SB 3/09 R, zitiert nach juris) diese Neufassung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze für rechtmäßig erklärt (vgl. BSG a.a.O. Rdn. 26) und für die Zeit vor Inkrafttreten der Verordnung unter Hinweis auf das Urteil vom 24. April 2008 (B 9/9a SB 10/06 R) bei der Bewertung des Einzel-GdB eines insulineingestellten Diabetes mellitus neben der Einstellungsqualität insbesondere den jeweiligen Therapieaufwand hervorgehoben, soweit sich dieser auf die Teilhabe des behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft nachteilig auswirkt.
  • BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 1/02 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Sekundäropfer - Primäropfer -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2012 - L 7 SB 84/10
    Zuvor dienten der Praxis als Beurteilungsgrundlage die jeweils vom zuständigen Bundesministerium herausgegebenen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht", die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als vorweggenommene Sachverständigengutachten eine normähnliche Wirkung hatten (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 2003 - B 9 SB 3/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 3 Rdnr. 12, m.w.N.).
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 SB 3/99 R

    Bemessung der GdB bei nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2012 - L 7 SB 84/10
    Sie ist unbegründet, denn der Kläger hat keinen Anspruch auf die Feststellung eines GdB von mehr als 40. Bei der hier erhobenen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage ist für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2000 - B 9 SB 3/99 R - SozR 3-3870 § 3 Nr. 9 S. 22).
  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 18/97 R

    Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses, Inhalt des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2012 - L 7 SB 84/10
    Die Änderung der Behinderungsbezeichnung oder das Hinzutreten weiterer Teil-Behinderungen ohne Auswirkung auf den Gesamtbehinderungsgrad allein stellen aber noch keine wesentliche Änderung dar (BSG, Urteil vom 24. Juni 1998 - B 9 SB 18/97 R - juris).
  • SG Aachen, 18.11.2020 - S 26 SB 965/17

    Voraussetzungen für die Annahme einer Schwerbehinderung bei Kinder mit Diabetes

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss es zusätzlich zu den unter (1) dargestellten Kriterien zu einer gravierenden Beeinträchtigung in der Lebensführung kommen - sei es bedingt durch den konkreten Therapieaufwand oder durch die jeweilige Stoffwechselqualität oder wegen sonstiger gravierender Auswirkungen der Erkrankungen (zusammenfassend: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.02.2012 - L 7 SB 20/11 -, juris Rn. 39 ff; Urteil vom 26.04.2012 - L 7 SB 84/10 -, juris Rn. 36 ff. m.w.N.); der Betroffene muss zudem auch krankheitsbedingt erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein (BSG, Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R -, juris Rn. 37 ff.; Urteil vom 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R -, juris Rn. 39 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - L 21 SB 400/15

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Insulinpflichtige Diabetes-Erkrankung;

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss es zusätzlich zu den unter (1) dargestellten Kriterien zu einer gravierenden Beeinträchtigung in der Lebensführung kommen - sei es bedingt durch den konkreten Therapieaufwand oder durch die jeweilige Stoffwechselqualität oder wegen sonstiger gravierender Auswirkungen der Erkrankungen (dazu Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.02.2012 - L 7 SB 20/11 -, juris Rn. 39 ff; Urteil vom 26.04.2012 - L 7 SB 84/10 -, juris Rn. 36 ff.); der Betroffene muss zudem auch krankheitsbedingt erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein (BSG, Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R -, juris Rn. 37 ff.; Urteil vom 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R -, juris Rn. 39 ff.).
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