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   LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 6 U 154/04   

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https://dejure.org/2010,68164
LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 6 U 154/04 (https://dejure.org/2010,68164)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.08.2010 - L 6 U 154/04 (https://dejure.org/2010,68164)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. August 2010 - L 6 U 154/04 (https://dejure.org/2010,68164)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 6 U 154/04
    Erforderlich ist, dass der Senat die Tatsachen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, also in einem so hohen Grade für wahrscheinlich hält, dass keine vernünftigen Zweifel mehr bestehen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R - SozR 4-5671 § 6 Nr. 2).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 U 5/20

    Bewilligung von Verletztenrente wegen der Folgen einer nach Nr. 2301 BKV

    Grundlage dieser Entscheidung war das Urteil des Senats vom 26. August 2010 (L 6 U 154/04).

    Der Kläger hat bereits in dem vorausgegangenen Verfahren L 6 U 154/04 zu Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 25. März 2009 erklärt, an Tinnitus leide er schon seit Beginn der Tätigkeiten, in denen er Lärm ausgesetzt gewesen sei.

    L.s vom 31. März 2000 wurde ebenso wie die Äußerung Dr. S.s vom 2. Februar 2005 oder aber das Gutachten Dr. R.s vom 15. September 2006 nicht nur im Urteil des Senats vom 20. November 2013, sondern ebenso im Beschluss vom 24. Oktober 2016 sowie bereits bei der Anerkennung der BK 2301 gewürdigt (Urteil vom 26. August 2010 - L 6 U 154/04).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - L 6 U 10/16

    Bewertung der Folgen einer nach Nr. 2301 BKV anerkannten Lärmschwerhörigkeit als

    Grundlage hierfür war das Urteil des Senats vom 26. August 2010 (L 6 U 154/04).

    Der Kläger hat bereits in dem vorausgegangenen Verfahren L 6 U 154/04 zu Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 25. März 2009 erklärt, an Tinnitus leide er schon seit Beginn der Tätigkeiten, in denen er Lärm ausgesetzt gewesen sei.

  • SG Magdeburg, 19.12.2019 - S 8 U 88/19
    Nach einem Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stendal (S 8 U 1/02) und dem sich anschließenden Verfahren vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (L 6 U 154/04) wurde das Vorliegen einer BK 2301 beim Kläger anerkannt und ausgeführt, ein Antrag auf Gewährung einer Verletztenrente dürfte kaum Aussicht auf Erfolg haben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 3 U 81/16
    Mit der ständigen Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit (vgl zB LSG für das Saarland, Urteil vom 20. Juli 2005 - L 2 U 116/02; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. August 2010 - L 6 U 154/04; Bayerisches LSG, Urteil vom 7. Dezember 2010 - L 3 U 145/09; LSG Hamburg, Urteil vom 28. Februar 2012 - L 3 U 25/09; Thüringer LSG, Urteil vom 8. März 2012 - L 1 U 594/10 und LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Februar 2016 - L 6 U 4089/1; alle juris) und dem aktuellen arbeitsmedizinischen Schrifttum (Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Aufl 2017, S 347) ist vor diesem Hintergrund davon auszugehen, dass eine Lärmschwerhörigkeit grundsätzlich nur vorliegen kann, wenn eine mehrjährige arbeitsbedingte Lärmeinwirkung von 85 dB (A) oder mehr erwiesen ist.
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