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   LSG Sachsen-Anhalt, 26.10.2016 - L 2 AL 9/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,64088
LSG Sachsen-Anhalt, 26.10.2016 - L 2 AL 9/16 (https://dejure.org/2016,64088)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.10.2016 - L 2 AL 9/16 (https://dejure.org/2016,64088)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - L 2 AL 9/16 (https://dejure.org/2016,64088)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 44 SGB 1, § 45 Abs 4 SGB 3, § 45 Abs 6 S 2 SGB 3, § 83 Abs 2 S 1 SGB 3, § 296 Abs 4 S 2 SGB 3
    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers - öffentlich-rechtlicher Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers gegen die BA - Ablehnung durch Verwaltungsakt - Auszahlung an Arbeitsvermittler oder Träger - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auszahlung einer Vermittlungsvergütung für die Vermittlung eines Arbeitnehmers in eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch den Träger einer privaten Arbeitsvermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines privaten Arbeitsvermittlers auf Auszahlung einer Vermittlungsvergütung aus einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach dem SGB III ; Öffentlich-rechtlicher Zahlungsanspruch ohne Ermessen und ohne Verzinsungsanspruch

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines privaten Arbeitsvermittlers auf Auszahlung einer Vermittlungsvergütung aus einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach dem SGB III

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 640
  • NJ 2017, 392
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - L 32 AS 846/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Vergütung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.10.2016 - L 2 AL 9/16
    Denn ein privater Arbeitsvermittler erhält die Vermittlungsvergütung von der Beklagten nicht aufgrund des mit einer zu vermittelnden Arbeitnehmerin oder einem zu vermittelnden Arbeitnehmer abgeschlossenen zivilrechtlichen (nur öffentlich-rechtlich überlagerten) Vermittlungsvertrages, sondern aufgrund der sozialgesetzlichen Regelungen der §§ 45 Abs. 6, 83 Abs. 2 SGB III (so auch mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2016, L 32 AS 846/15, zitiert nach juris, Rn 58).

    Diese rechtliche Bedeutung des Zahlungsanspruchs gegenüber der Beklagten erfordert es dann aber auch, bei der entsprechenden Anwendung des § 83 Abs. 2 Satz 1 SGB III eine Ermessensreduktion dergestalt anzunehmen, dass typischerweise an den Arbeitsvermittler ausgezahlt wird (so überzeugend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2016, L 32 AS 846/15, zitiert nach juris, Rn. 62).

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.10.2016 - L 2 AL 9/16
    Hierbei ist aber zu beachten, dass nach wie vor die Ausführungen zutreffend sind, die das BSG zur alten Rechtslage gemacht hat, weil sich an der Interessenlage und auch an der rechtlichen Grundkonstruktion in der Sache nicht geändert hat: Dass einerseits der Vermittlungsmakler seinen privatrechtlichen Anspruch gegen den Vermittelten nicht durchsetzen kann (im Hinblick auf die Stundungsreglung im § 296 Abs. 4 Satz 2 SGB III), anderseits an die Stelle dieses privatrechtlichen Anspruchs eine Verpflichtung zur unmittelbaren Zahlung an den Vermittlungsmakler tritt, lässt nur den Schluss zu, dass der Vermittler selbst Inhaber eines öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruchs werden muss (BSG, Urteil vom 6. April 2006, B 7a AL 56/05, zitiert nach juris, Rn. 15).
  • LSG Sachsen, 15.12.2010 - L 1 AL 204/09
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.10.2016 - L 2 AL 9/16
    Ein solches liegt aber zwischen dem Kläger und der Beklagten nicht vor (vgl. zum Ganzen ausführlich Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. Dezember 2010, L 1 AL 204/09, zitiert nach juris, Rn. 26 ff.).
  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 19/12 R

    Vermittlungsgutschein - Rechtsnatur - Vergütungsanspruch des privaten

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.10.2016 - L 2 AL 9/16
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seiner Rechtsprechung zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten der hier anzuwendenden Neufassung der §§ 45 Abs. 6 und 83 Abs. 2 SGB III Voraussetzungen für das Entstehen des Anspruchs auf die Vermittlungsvergütung herausgearbeitet: (1.) die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins; (2.) ein wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer; (3.) die erfolgreiche Vermittlung des Arbeitnehmers innerhalb der Geltungsdauer des Vermittlungsgutscheins in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden und (4.) für die Auszahlung der ersten Rate eine sechswöchige Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (BSG, Urteil vom 11. März 2014, B 11 AL 19/12 R, zitiert nach juris, Rn. 14 m. w. Nachweisen).
  • BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 11/17 R

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten

    In diesem Fall steht dem privaten Arbeitsvermittler unmittelbar die Gewährung der Leistung zu (so bereits Sächsisches LSG vom 10.3.2016 - L 3 AL 58/14 - juris RdNr 35; LSG Berlin-Brandenburg vom 28.4.2016 - L 32 AS 846/15 - juris RdNr 51 f; LSG Sachsen-Anhalt vom 26.10.2016 - L 2 AL 9/16 - juris RdNr 22, 28; LSG Hamburg vom 8.2.2017 - L 2 AL 58/16 - juris RdNr 30; vgl auch Urmersbach in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 45 RdNr 216, Stand Juli 2013; Bieback in Gagel, SGB II/SGB III, § 45 SGB III, RdNr 342, 361, Stand März 2013; Herbst in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl 2014, § 45 RdNr 395.1) .
  • BSG, 03.05.2018 - 3.05.2018

    Anspruchsvoraussetzungen zur Zahlung einer Vergütung aus einem AVGS

    In diesem Fall steht dem privaten Arbeitsvermittler unmittelbar die Gewährung der Leistung zu (so bereits Sächsisches LSG vom 10.3.2016 - L 3 AL 58/14 - juris RdNr 35; LSG Berlin-Brandenburg vom 28.4.2016 - L 32 AS 846/15 - juris RdNr 51 f; LSG Sachsen-Anhalt vom 26.10.2016 - L 2 AL 9/16 - juris RdNr 22, 28; LSG Hamburg vom 8.2.2017 - L 2 AL 58/16 - juris RdNr 30; vgl auch Urmersbach in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 45 RdNr 216, Stand Juli 2013; Bieback in Gagel, SGB II/SGB III, § 45 SGB III, RdNr 342, 361, Stand März 2013; Herbst in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl 2014, § 45 RdNr 395.1).
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