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   LSG Sachsen-Anhalt, 27.09.2019 - L 4 AS 846/15   

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https://dejure.org/2019,51409
LSG Sachsen-Anhalt, 27.09.2019 - L 4 AS 846/15 (https://dejure.org/2019,51409)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.09.2019 - L 4 AS 846/15 (https://dejure.org/2019,51409)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. September 2019 - L 4 AS 846/15 (https://dejure.org/2019,51409)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.09.2019 - L 4 AS 846/15
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Beklagte nur vorläufig Leistungen hätte bewilligen dürfen, weil die Höhe sowie die Fälligkeitszeitpunkte der unterkunftsbezogenen Kosten bei Erlass der ursprünglichen Bewilligung nicht vollständig bekannt waren (vgl. zur Erforderlichkeit einer vorläufigen Bewilligung bei schwankendem Einkommen: BSG - Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 6/12 R - juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.03.2017 - L 4 AS 818/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - tatsächliche Aufwendungen -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.09.2019 - L 4 AS 846/15
    Damit steht ihr unter Berücksichtigung des Kopfteilprinzips (vgl. BSG - Urteil vom 14. Februar 2008 - B 14 AS 17/17 - Rn. 13 sowie Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 9. März 2017 - L 4 AS 818/13 - Rn. 60 - juris) jedenfalls der vom Sozialgericht ausgeurteilte Anspruch für Leistungen der Unterkunft und Heizung in Höhe von 2, 54 EUR (hälftiger Anteil von 5, 08 EUR) zu.
  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.09.2019 - L 4 AS 846/15
    Legt man dies zu Grunde, so ergibt sich unter Berücksichtigung des der Klägerin zu 2 primär zuzuordnenden Einkommens aus Kindergeld und Unterhalt (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 4 SGB II i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB II und BSG - Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R - Rn. 24 f - juris sowie Mecke in: Eicher/Luik, SGB II, zu § 9, 52 ff.) folgende Berechnung:.
  • BSG, 14.02.2018 - B 14 AS 17/17 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Aufteilung der Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.09.2019 - L 4 AS 846/15
    Damit steht ihr unter Berücksichtigung des Kopfteilprinzips (vgl. BSG - Urteil vom 14. Februar 2008 - B 14 AS 17/17 - Rn. 13 sowie Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 9. März 2017 - L 4 AS 818/13 - Rn. 60 - juris) jedenfalls der vom Sozialgericht ausgeurteilte Anspruch für Leistungen der Unterkunft und Heizung in Höhe von 2, 54 EUR (hälftiger Anteil von 5, 08 EUR) zu.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.09.2019 - L 4 AS 846/15
    Dies hätte auf die Leistungsansprüche der Klägerinnen keine Auswirkungen, weil es lediglich einen einheitlichen Anspruch auf Kosten der Unterkunft und Heizung gibt und eine Aufspaltung in Unterkunftskosten einerseits und Heizkosten andererseits nicht stattfindet (BSG - Urteil vom 7. November 2006 - 7b AS 8/06 B - Rn. 18, 22 - juris sowie Luik, in: Eicher/ders., SGB 11, 4. Aufl., zu § 22, Rn. 33 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 10/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.09.2019 - L 4 AS 846/15
    Der Regelungsgehalt der angefochtenen Verwaltungsakte erschöpft sich in der Aufhebung der früheren Leistungsbewilligungen bzw. der Rückforderung der aufgehobenen Leistungen (vergleiche Urteil des vom 29. April 2015 - B 14 AS 10/14 R - Rn. 17 - juris), sodass - worauf der Beklagte zutreffend hinweist - eine Verurteilung zu weiteren Leistungen nicht in Betracht kommt.
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