Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - L 3 R 262/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 197 Abs 3 S 1 SGB 6, § 197 Abs 3 S 2 SGB 6, § 197 Abs 3 S 3 SGB 6, § 197 Abs 1 SGB 6, § 197 Abs 2 SGB 6
Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nach dem 31.3. des Folgejahres des Beitragsjahres - Verschulden im Rahmen des § 197 Abs 3 SGB 6
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zulassung der Zahlung von Beiträgen im Sinne von § 197 Abs. 3 SGB VI; Keine Schuldung freiwilliger Beiträge bei der Beitragszahlung nach dem 31.3. des Folgejahres des Beitragsjahres
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rentenversicherung - Freiwillige Beiträge; Nachentrichtung; Verschulden; einfache Fahrlässigkeit; Fahrlässigkeit; Mittellosigkeit; Unfall; Fälligkeit; Ausschlussfrist; besondere Härte; Wegfall des Hinderungsgrunds; Beitragszahlung; Frist; Mindestbeitrag
- rechtsportal.de
Anspruch auf Zulassung der Zahlung von Beiträgen im Sinne von § 197 Abs. 3 SGB VI
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 29.05.2015 - S 42 R 90326/10
- LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - L 3 R 262/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Frankfurt/Main, 16.10.2019 - 6 O 77/19
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - L 3 R 262/15
Der beigefügten Klageschrift aus dem Verfahren vor dem Landgericht Regensburg (6 O 77/19 (4)) gegen den B. Versicherungsverband vom 7. Januar 2010 ist als Vorbringen des Klägers zu entnehmen, der Haftpflichtversicherer habe vorgerichtlich die Reparaturkosten für die Instandsetzung des klägerischen Fahrzeuges in Höhe von 3.932,22 EUR, die vom Sachverständigen festgestellte Wertminderung in Höhe von 300, 00 EUR, die Gutachterkosten, eine Auslagenpauschale in Höhe von 30, 00 EUR, Zuzahlungskosten des Klägers in Höhe von 10, 00 EUR, einen "Vorschuss Personenschaden" in Höhe von 1.000,00 EUR und 544, 00 EUR der dem Kläger entstandenen Mietwagenkosten übernommen. - BSG, 18.12.2001 - B 12 RA 4/01 R
Rentenversicherung - freiwilliger Beitrag - Entrichtung - Zahlung - Frist - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - L 3 R 262/15
Dieser sei nicht gemäß § 197 Abs. 3 SGB VI zur nachträglichen Beitragszahlung zuzulassen gewesen, da bei ihm eine Härte im Sinne von § 197 Abs. 3 Satz 1 SGB VI - auch unter dem Gesichtspunkt einer wegen der Lücke nicht gewahrten Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung (Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 RA 4/01 R -, juris) - nicht vorliege.