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   LSG Sachsen-Anhalt, 29.05.2017 - L 3 R 507/16   

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https://dejure.org/2017,60348
LSG Sachsen-Anhalt, 29.05.2017 - L 3 R 507/16 (https://dejure.org/2017,60348)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.05.2017 - L 3 R 507/16 (https://dejure.org/2017,60348)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Mai 2017 - L 3 R 507/16 (https://dejure.org/2017,60348)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Versicherten auf Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Rentenversicherungsträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB VI; Erheblich gefährdete oder geminderte Erwerbsfähigkeit; Maßstab der Erwerbsfähigkeit; Zuletzt ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung des Versicherten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB VI

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.05.2017 - L 3 R 507/16
    Insoweit kann sich eine Verpflichtung des angegangenen Rehabilitationsträgers nur auf eine Neubescheidung seines Antrags erstrecken (vgl. zu dem weiterhin zu beachtenden Auswahlermessen der Behörde z.B. BSG, Urteil vom 11. Mai 2011 - B 5 R 54/10 R - juris, RdNr. 17).

    Maßstab der "Erwerbsfähigkeit" in diesem Sinne ist die zuletzt ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung des Versicherten (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2011 - B 5 R 54/10 R -, BSGE 108, 158ff. und z.B. Skipka/Winkler, JurisPraxiskommentar SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 10 RdNr. 31 m.w.N.).

    In Bezug auf geminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne von b) kommt es, anders als für die entsprechenden Begriffe nach Nr. 1 der Vorschrift, nicht auf den bisherigen Beruf des Versicherten, sondern auf sämtliche in Betracht kommenden Tätigkeiten an (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2011, a.a.O.).

  • BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 18/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Antrag auf Erteilung einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.05.2017 - L 3 R 507/16
    Die Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers erstreckt sich nach § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX im Verhältnis des Rehabilitationsträgers zu dem behinderten Menschen auf alle Rechtsgrundlagen, die überhaupt in dieser Bedarfssituation vorgesehen sind (vgl. z.B. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 24. Februar 2016 - B 8 SO 18/14 R -, juris).
  • SG Magdeburg, 11.11.2016 - S 12 R 722/13

    Voraussetzungen einer Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.05.2017 - L 3 R 507/16
    Im Rahmen ihrer am 19. September 2013 erhobenen Klage vor dem Sozialgericht Magdeburg S 12 R 722/13 hat die Klägerin sich insbesondere auf die für die Agentur für Arbeit B. erstellte gutachterliche Äußerung der Fachärztin für Arbeitsmedizin Dr. B. vom 2. April 2013 gestützt, in der sie - die Klägerin - im Ergebnis als vollschichtig einsatzfähig für körperlich gelegentlich mittelschwere Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angesehen wurde.
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.05.2017 - L 3 R 507/16
    Die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung decken im Rahmen der Teilhabe, insbesondere durch Versorgung mit Hilfsmitteln (§ 33 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V), nur solche Bedarfe ab, die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens betreffen; nicht erfasst werden Auswirkungen der Behinderung in einem bestimmten Lebensbereich, insbesondere dem beruflichen Bereichen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 2002 - B 3 KR 3/02 R -, SozR 3-2500 § 33 Nr. 46, RdNr. 10 f.).
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