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   LSG Sachsen-Anhalt, 30.08.2012 - L 2 EG 1/10   

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https://dejure.org/2012,43646
LSG Sachsen-Anhalt, 30.08.2012 - L 2 EG 1/10 (https://dejure.org/2012,43646)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.08.2012 - L 2 EG 1/10 (https://dejure.org/2012,43646)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. August 2012 - L 2 EG 1/10 (https://dejure.org/2012,43646)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine weitergehende Förderung mit Elterngeld bei Mehrlingsgeburten; Grundsätze zur Anrechnung von Mutterschaftsgeld bei Mehrlingsgeburten gem. § 3 Abs. 1 BEEG i.V.m. § 2 Abs. 6 BEEG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld; Anrechnung von Mutterschaftsgeld bei Mehrlingsgeburten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 12/10 R

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.08.2012 - L 2 EG 1/10
    Es bleibt grundsätzlich ihm überlassen, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, sofern er die Auswahl sachgerecht trifft (BSG mit Nachweisen aus der st. Rspr. des BVerfG, Urteil vom 26. Mai 2011, B 10 EG 12/10 R, zitiert nach Juris).

    Die Anrechungsregelungen dienen daher - wie die Vorschriften über die Verdrängung des Elterngeldes während des Bezuges von Mutterschaftsleistungen (§ 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG) - dazu, zweckidentische Doppelleistungen für zeitlich kongruente Bezugszeiträume zu vermeiden (BSG zur grundrechtlichen Unbedenklichkeit der Regelung in § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG, Urteil vom 26. Mai 2011, B 10 EG 12/10 R, zitiert nach Juris).

  • BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung der Elternzeit bei der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.08.2012 - L 2 EG 1/10
    Er verletzt das Grundrecht nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten abweichend behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (st. Rspr. des BVerfG, vgl. u.a. Beschluss vom 6. Juni 2011, 1 BvR 2712/09, zitiert nach Juris).
  • LSG Hamburg, 23.04.2014 - L 2 EG 7/12
    Ein Verstoß der einschlägigen Normen des BEEG in den hier maßgeblichen Fassungen gegen höherrangiges Recht liegt nach der den Senat (s. bereits Urteil vom 20. Februar 2013 - L 2 EG 1/10, juris) überzeugenden Rechtsprechung des BSG und des BVerfG vielmehr nicht vor (s. nur BSG, Urteile vom 25. Juni 2009 - B 10 EG 8/08 R, BSGE 103, 291, und vom 19. Februar 2009 - B 10 EG 1/08 R und 2 /08 R, juris; BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09, NJW 2011, 2869, und 1396/09, nicht veröffentlicht, (Verfassungsbeschwerden, die sich unmittelbar gegen die Entscheidungen des BSG vom 25. Juni 2009 - B 10 EG 8/08 R - und vom 19. Februar 2009 - B 10 EG 1/08 R - richteten)).
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