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   LSG Sachsen-Anhalt, 30.10.2013 - L 8 SO 18/10   

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https://dejure.org/2013,49773
LSG Sachsen-Anhalt, 30.10.2013 - L 8 SO 18/10 (https://dejure.org/2013,49773)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.10.2013 - L 8 SO 18/10 (https://dejure.org/2013,49773)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - L 8 SO 18/10 (https://dejure.org/2013,49773)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 4 Abs 3 BSHGAG ST, § 387 BGB, § 390 BGB, § 395 BGB, § 45 Abs 1 SGB 1
    Sozialhilferecht: Rückforderung überzahlter Sozialleistungen; Anforderung an die Annahme einer Bereicherung bei nachträglicher rückwirkender Neufestsetzung von Leistungen; Aufrechnung von Pflegeleistungen gegen eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2007 - 3 L 263/05

    Erstattungen von Aufwendungen nach dem Ausführungsgesetz zum BSHG

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.10.2013 - L 8 SO 18/10
    Unter Hinweis auf ein anhängiges Klageverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt (- 3 L 263/05 -) verzichtete der Beklagte gegenüber dem Kläger auf die Erhebung der Einrede der Verjährung bis zum 31. Dezember 2007.

    Der Entscheidung des OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. September 2007 (- 3 L 263/05 - juris) sei in Bezug auf die dort für maßgebend erklärten Verjährungsregelungen des BGB für öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche nicht zu folgen.

    Nach den maßgebenden Verjährungsregelungen des BGB (Hinweis auf: von Wulffen, SGB X, § 113 RdNr. 3, OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 5. September 2007, a.a.O., und OVG Reinland-Pfalz, Urteil vom 9. Juni 2000 - 12 A 12118/99 - juris) habe vor In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes die regelmäßige Verjährungsfrist dreißig Jahre und danach drei Jahre betragen und sei vorliegend nach Maßgabe der Übergangvorschriften erst zum 31. Dezember 2004 abgelaufen.

    In Bezug auf eine Verjährung dieser Forderung seien unter Berücksichtigung der Entscheidung des OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. September 2007 (a.a.O.) die regelmäßigen Verjährungsfristen des BGB maßgebend.

    Der Entscheidung des OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. September 2007 (a.a.O.) ist für die hier maßgebende Frage der Verjährung nichts Gegenteiliges zu entnehmen.

  • BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.10.2013 - L 8 SO 18/10
    Das BSG ist selbst für die Vergütung für Krankenhausleistungen, für die § 69 Satz 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Krankenversicherung - SGB V) ausdrücklich auf die ergänzende Vertragsauslegung nach den Regelungen des BGB verweist, zu dem Ergebnis gelangt, dass die Regelungen zum BGB nur dann entsprechend heranzuziehen sind, wenn sich aus den übrigen Vorschriften im gesamten SGB, d.h. auch dem SGB I, nichts anderes ergibt (BSG, Urteil vom 12. Mai 2005 - B 3 KR 32/04 R - SozR 4-2500 § 69 Nr. 1).

    Ab der Fälligkeit beträgt die regelmäßige Verjährung auch für Erstattungsansprüche nach § 45 SGB I vier Jahre (vgl. BSG, Urteil vom 12. Mai 2005, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2000 - 12 A 12118/99

    Sozialhilferecht: Verjährung von Erstattungsansprüchen einer Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.10.2013 - L 8 SO 18/10
    Nach den maßgebenden Verjährungsregelungen des BGB (Hinweis auf: von Wulffen, SGB X, § 113 RdNr. 3, OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 5. September 2007, a.a.O., und OVG Reinland-Pfalz, Urteil vom 9. Juni 2000 - 12 A 12118/99 - juris) habe vor In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes die regelmäßige Verjährungsfrist dreißig Jahre und danach drei Jahre betragen und sei vorliegend nach Maßgabe der Übergangvorschriften erst zum 31. Dezember 2004 abgelaufen.
  • OLG Frankfurt, 24.05.2011 - 9 U 110/10

    Berufungsentscheidung bei formeller Beschwer durch ein Urteil, das eine

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.10.2013 - L 8 SO 18/10
    Die Nebenforderung ist hier bei einem Obsiegen des Klägers nicht zu seinen Lasten berücksichtigen, da diese nach der Rücknahme der Zinsforderung nicht mehr als 10 Prozent der noch streitigen Gesamtforderung ausgemacht hat (vgl. für § 92 Abs. 2 Zivilprozessordnung: Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 24. Mai 2011 - 9 U 110/10 - juris).
  • BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 6/99 R

    Krankenhausbehandlung - Vergütungsanspruch - Krankenhaus - Krankenkasse -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.10.2013 - L 8 SO 18/10
    Die allgemeine Geltung der letztgenannten Regelung auf sämtliche Erstattungsansprüche im Sozialrecht habe das BSG insbesondere in seinem Urteil vom 17. Juni 1999 (- B 3 KR 6/99 R - SozR 3-1200 § 45 Nr. 8) bestätigt.
  • BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 30/12 R

    Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung durch die gesetzliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.10.2013 - L 8 SO 18/10
    Die Möglichkeit, die Hauptforderung, gegen die aufgerechnet wird, insoweit als gegeben anzunehmen, ist auch von der Rechtsprechung anerkannt (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 19. September 2013 - B 3 KR 30/12 R - Terminbericht Nr. 39/13).
  • BSG, 02.07.2013 - B 4 AS 74/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.10.2013 - L 8 SO 18/10
    Der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch wird aus den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitet und erstreckt sich auch auf die Rückabwicklung dem materiellen Recht widersprechender Vermögensverschiebungen im Bereich der Sozialleistungen (vgl. hierzu die Nachweise in BSG, Urteil vom 2. Juli 2013 - B 4 AS 74/12 R - juris).
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