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   LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - L 6 KR 56/17   

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https://dejure.org/2018,55568
LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - L 6 KR 56/17 (https://dejure.org/2018,55568)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.01.2018 - L 6 KR 56/17 (https://dejure.org/2018,55568)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - L 6 KR 56/17 (https://dejure.org/2018,55568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 37 Abs 2 S 1 SGB 5, § 37 Abs 6 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5, § 92 Abs 7 SGB 5, § 1 Abs 2 S 2 HKPRL
    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Erbringung medizinischer Behandlungspflege in Einrichtungen der Eingliederungshilfe - kein Anspruch auf Hilfe beim Anziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 11/14 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege in Einrichtung der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - L 6 KR 56/17
    Nach der aktuellen Rechtsprechung sei für einfache, medizinisch notwendige Leistungen der Behandlungspflege nicht die Krankenkasse, sondern die Einrichtung der Behindertenhilfe zuständig (Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. Februar 2015 - B 3 KR 11/14 R - sowie vom 22. April 2015 - B 3 KR 16/14 R).

    Der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe wird dadurch nicht betroffen, weil die sächliche und personelle Ausstattung dieser Einrichtungen für die Eingliederungsleistungen ohnehin vorzuhalten ist, die Gewährung von Eingliederungshilfe deutlich im Vordergrund steht und die Leistungen der Behandlungspflege dann untrennbarer Bestandteil der Eingliederungshilfe sind" (BSG, Urteil vom 25. Februar 2015 - B 3 KR 11/14 R, BSGE 118, 122-128, SozR 4-2500 § 37 Nr. 13).

    Diese Bewertung entspricht auch dem bis zum 31. März 2007 geltenden § 37 Abs. 2 SGB V. Auf diese HKP-Richtlinie bezieht sich auch das Bundessozialgericht in der vom Sozialgericht zitierten Entscheidung vom 25. Februar 2015 (B 3 KR 11/14 R).

  • BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R

    Krankenversicherung - Behinderter in einer Einrichtung der Behindertenhilfe hat

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - L 6 KR 56/17
    Dies ist schon deshalb ausgeschlossen, weil die Eingliederungseinrichtungen dann nur gegenüber pflegebedürftigen Bewohnern zur Erbringung von Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V verpflichtet wären und auch nur für diese Personen das pauschalierte Entgelt erhalten (so im Ergebnis bereits BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 5 RdNr 9).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - L 6 KR 56/17
    e) Die Leistungspflichten der Eingliederungseinrichtungen ergeben sich für deren Nutzer aus zivilrechtlichen Verträgen mit der Einrichtung und gegenüber dem Träger der Sozialhilfe ausschließlich aus dem SGB XII iVm den auf diesen gesetzlichen Grundlagen basierenden Verträgen (zum sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis BSGE 102, 1 = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9, RdNr 15 ff).
  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95

    Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen - Täglicher Lebensablauf -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - L 6 KR 56/17
    Handelt es sich danach zB um eine Einrichtung, deren vorrangige Aufgabe darin besteht, Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten zu leisten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen (vgl § 55 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX), gehören einfachste medizinische Maßnahmen (vgl dazu auch BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 10), die für Versicherte im eigenen Haushalt praktisch von jedem erwachsenen Haushaltsangehörigen erbracht werden können und keine medizinische Fachkunde erfordern, wie die Einnahme von Medikamenten und das Blutdruckmessen, regelmäßig der Natur der Sache nach zum Aufgabenkreis der Einrichtung.
  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - L 6 KR 56/17
    "a) Erbringt der Träger der Sozialhilfe die Leistungen der Eingliederungshilfe in einer vollstationären Einrichtung (§ 13 SGB XII, zum Einrichtungsbegriff iS des SGB XII vgl BSGE 106, 264 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 2 RdNr 13) der Hilfe für behinderte Menschen, wird grundsätzlich der gesamte Bedarf des Hilfebedürftigen nach § 9 Abs. 1 SGB XII in der Einrichtung in einrichtungsspezifischer Weise befriedigt.
  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 16/14 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - sonstiger geeigneter Ort -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - L 6 KR 56/17
    Nach der aktuellen Rechtsprechung sei für einfache, medizinisch notwendige Leistungen der Behandlungspflege nicht die Krankenkasse, sondern die Einrichtung der Behindertenhilfe zuständig (Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. Februar 2015 - B 3 KR 11/14 R - sowie vom 22. April 2015 - B 3 KR 16/14 R).
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