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   LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - L 4 AS 52/16 B   

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https://dejure.org/2016,8817
LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - L 4 AS 52/16 B (https://dejure.org/2016,8817)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.03.2016 - L 4 AS 52/16 B (https://dejure.org/2016,8817)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. März 2016 - L 4 AS 52/16 B (https://dejure.org/2016,8817)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Sachsen, 04.02.2015 - L 8 AS 78/15

    Beschwerdeausschluss nach § 73a Abs. 8 SGG - Abänderung einer PKH-Bewilligung;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - L 4 AS 52/16
    Entnimmt man aus dem Wortlaut "endgültig" im Sinne des § 73a Abs. 8 SGG eine generelle Ausschlussnorm weiterer Rechtsmittel (so grundsätzlich Sächsisches Landessozialgericht im Beschluss vom 4. Februar 2015, L 8 AS 78/15 B PKH, juris), entstünde gerade mit Blick auf die Aufhebung von PKH-Entscheidungen im Vergleich zu § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG eine problematische Rechtsschutzlücke.

    Für einen Gleichlauf der materiell-rechtlichen und prozessualen Änderungen besteht daher weder in systematischer Hinsicht noch aus der den Gesetzesmaterialien abgeleiteten Intention des Gesetzgebers ein Bedürfnis (so auch Sächsisches Landessozialgerichts im Beschluss vom 4. Februar 2015, L 8 AS 78/15 B PKH, juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.08.2014 - L 2 AS 226/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - L 4 AS 52/16
    Eine entsprechende Anwendung einer den Rechtsschutz ausschließenden Ausnahmeverfahrensvorschrift ist nicht möglich (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. August 2014, L 2 AS 226/14 B juris; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. August 2015, L 11 AS 533/15 B PKH, juris).

    Diese Frage hat der 2. Senats des LSG Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 29. August 2014, L 2 AS 226/14 B (juris), noch offengelassen, aber die Ansicht vertreten, dass für Altverfahren (bis 31. Dezember 2013) sowohl materiell-rechtlich als auch verfahrensrechtlich stets das alte Recht anzuwenden sei.

  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - L 4 AS 52/16
    Danach ist eine Änderung des Verfahrensrechts grundsätzlich auch auf anhängige Rechtsstreitigkeiten anzuwenden, sofern nicht ein verfassungskonform abweichender Geltungswille des Gesetzgebers festzustellen ist (vgl. BSG, Urteil vom 14. April 2011, B 8 SO 18/09 R, juris).
  • LSG Bayern, 19.08.2015 - L 11 AS 533/15

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - L 4 AS 52/16
    Eine entsprechende Anwendung einer den Rechtsschutz ausschließenden Ausnahmeverfahrensvorschrift ist nicht möglich (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. August 2014, L 2 AS 226/14 B juris; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. August 2015, L 11 AS 533/15 B PKH, juris).
  • LSG Sachsen, 20.02.2014 - L 3 AL 159/13

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - L 4 AS 52/16
    Während die Ablehnung lediglich die Nichtgewährung einer erstrebten Rechtsposition bedeutet, führt die Aufhebung zu einem Entzug einer bereits erlangten Rechtsposition und stellt damit den deutlich gravierenden Eingriff dar (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 20. Februar 2014, L 3 AL 159/13 B PKH, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - L 1 R 21/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - nachträgliche Aufhebung der

    Eine entsprechende Anwendung einer den Rechtsschutz ausschließenden Ausnahmeverfahrensvorschrift ist nicht möglich (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2016, L 4 AS 52/16 B; Beschluss vom 29. August 2014, L 2 AS 226/14 B; Bayerisches LSG, Beschluss vom 19. August 2015, L 11 AS 533/15 B PKH).

    Gegen eine analoge Anwendung dieser Norm spricht bereits, dass keine planwidrige Regelungslücke vorliegt (vgl. hierzu BT-Drs. 811/12 S. 65; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2016, L 4 AS 52/16 B; Bayerisches LSG, Beschluss vom 12. April 2017, L 11 AS 248/17 B PKH).

    Während die Ablehnung lediglich die Nichtgewährung einer erstrebten Rechtsposition bedeutet, führt die Aufhebung zu einem Entzug einer bereits erlangten Rechtsposition und stellt damit den deutlich gravierenderen Eingriff dar (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 20. Februar 2014, L 3 AL 159/13 B PKH; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2016, L 4 AS 52/16 B).

    Die fehlende Anhörung verstößt gegen die Grundsätze des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz sowie § 62 SGG und rechtfertigt grundsätzlich die Aufhebung des Beschlusses (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 62, Rn. 11; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2016, L 4 AS 52/16 B).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Neuregelung des § 124 Abs. 1 Nr. 3 ZPO in der Fassung ab dem 1. Januar 2014 durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vom 31. August 2013 (BGBl. I, S. 3533) oder § 124 Abs. 1 Nr. 3 ZPO in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung (so jedenfalls LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2016, L 4 AS 52/16 B) anzuwenden ist.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.06.2020 - L 7 SB 71/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Für einen verfassungskonform abweichenden Geltungswillen des Gesetzgebers liegen in Bezug auf § 78a Abs. 8 SGG keine Anhaltspunkte vor (ausführlich Sächsisches LSG, a.a.O., Rn. 8; Reyels, a.a.O.; ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2016 - L 4 AS 52/16 B -, juris).

    Auch die Übergangsregelegung des § 40 des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (ZPOEG) findet hier keine Anwendung, da der Gesetzgeber zwischen den materiell-rechtlichen, in den §§ 114 bis 127 ZPO verankerten Regelungen und den verfahrensrechtlichen Neuerungen (insbesondere der Übertragung bestimmter Entscheidungen auf den Urkundsbeamten nach § 73a Abs. 4 und 5 SGG) unterschieden hat (dazu ausführlich LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2016 - L 4 AS 52/16 B -, a.a.O., Rn. 15).

    § 73 a Abs. 8 SGG ist auch nicht teleologisch zu reduzieren (wie hier Sächsisches LSG, a.a.O., Rn. 9 f.; Reyels, a.a.O.; a.A. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2016 - L 4 AS 52/16 B, a.a.O.).

    Insbesondere kann dafür nicht der gesetzgeberische Wille herangezogen werden (so aber LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2016 - L 4 AS 52/16 B, a.a.O. unter Hinweis auf Straßfeld, SGb 2014, 236, 241).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2018 - L 11 KR 1800/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Entscheidung des

    Die teilweise in Rechtsprechung und Literatur vertretene Ansicht, § 73a Abs. 8 SGG müsse im Hinblick auf § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG teleologisch reduziert werden (LSG Sachsen-Anhalt 31.3.2016 - L 4 AS 52/16 B, juris; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 73a Rn 12b; Littmann in Lüdtke, SGG, § 73a Rn 24 sowie Leopold in Roos/Wahrendorf, SGG, § 73a Rn 90), überzeugt nicht.

    § 73a Abs. 8 SGG, der zum 01.01.2014 in Kraft getreten ist, ist auch auf den hiesigen PKH-Antrag anwendbar (vgl SächsLSG 04.02.2015 - L 8 AS 78/15 B PKH, juris; LSG Sachsen-Anhalt 31.03.2016 - L 4 AS 52/16 B, juris).

    Danach ist eine Änderung des Verfahrensrechts grundsätzlich auch auf anhängige Rechtsstreitigkeiten anzuwenden, sofern nicht ein verfassungskonform abweichender Geltungswille des Gesetzgebers festzustellen ist (vgl BSG 14.4.2011 - B 8 SO 18/09 R, juris; LSG Sachsen-Anhalt 31.3.2016 - L 4 AS 52/16 B, juris, mwN).

  • LSG Bayern, 29.08.2016 - L 2 U 250/16

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Aufhebung einer

    Schon deswegen sind keine gesetzgeberisch ungewollten Wertungswidersprüche von § 73a Abs. 8 SGG zu § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG ersichtlich, so dass für eine teleologische Reduktion von § 73a Abs. 8 SGG auf die Fälle des Beschwerdeausschlusses nach § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG (vgl. so argumentierend - allerdings bei Beschwerde gegen einen richterlichen Beschluss ohne vorangegangene Entscheidung des Urkundsbeamten - LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 31.03.2016 - L 4 AS 52/16 B - Juris) kein Raum ist (vgl. ablehnend zur teleologischen Begrenzung auch Sächsisches LSG Beschluss vom 04.02.2015 - L 8 AS 78/15 B PKH - Juris).
  • LSG Bayern, 28.03.2018 - L 11 AS 273/18

    Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Die hiervon abweichende Auffassung (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.03.2016 - L 4 AS 52/16 B - veröffentlicht in Juris) übersieht, dass der Gesetzgeber in § 73a Abs. 5 SGG ausdrücklich die Aufhebung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 ZPO in § 73a Abs. 8 SGG, d.h. also die nachträgliche Aufhebung bereits bewilligter PKH erwähnt hat und auch hierfür eine endgültige Entscheidung des SG nach Erinnerung gegen eine Entscheidung des Urkundsbeamten festlegt.
  • LSG Bayern, 28.03.2018 - L 11 AS 274/18

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Die hiervon abweichende Auffassung (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.03.2016 - L 4 AS 52/16 B - veröffentlicht in Juris) übersieht, dass der Gesetzgeber in § 73a Abs. 5 SGG ausdrücklich die Aufhebung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 ZPO in § 73a Abs. 8 SGG, d.h. also die nachträgliche Aufhebung bereits bewilligter PKH erwähnt hat und auch hierfür eine endgültige Entscheidung des SG nach Erinnerung gegen eine Entscheidung des Urkundsbeamten festlegt.
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