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   LSG Schleswig-Holstein, 01.10.2019 - L 4 KA 55/17   

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https://dejure.org/2019,54031
LSG Schleswig-Holstein, 01.10.2019 - L 4 KA 55/17 (https://dejure.org/2019,54031)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.10.2019 - L 4 KA 55/17 (https://dejure.org/2019,54031)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Oktober 2019 - L 4 KA 55/17 (https://dejure.org/2019,54031)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 76/03 R

    Honorarverteilungsregelung - Ausrichtung auf umfassende Umsatzbegrenzung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.10.2019 - L 4 KA 55/17
    Für Praxen, die ein überdurchschnittliches Honorarvolumen abrechnen, ist eine Honorarbegrenzung, die ein weiteres Wachstum nicht oder nicht über den Fachgruppendurchschnitt hinaus ermöglicht, dagegen grundsätzlich zulässig, um einen stabilen Punktwert als sichere Kalkulationsgrundlage für die Vertragsärzte zu bewirken (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 6 KA 76/03 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 6; Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 6 KA 71/97 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 28: jedenfalls für eine gewisse Zeit zulässig).

    Die Entscheidung des BSG vom 10. Dezember 2003 (aaO) erging zwar zu einem HVM, bei dem das Honorar auf einem Praxisbudget beruhte, das sich an den eigenen historischen Abrechnungswerten des Arztes orientierte.

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.10.2019 - L 4 KA 55/17
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz folgt ebenso wie ein Verbot von sachwidrigen Ungleichbehandlungen in diesem Sinne auch ein Differenzierungsgebot, wenn wesentliche Unterschiede bestehen, die es verbieten, dass zwei Gruppen von Normadressaten gleichbehandelt werden (BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 6 KA 37/11 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 71; Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 6 KA 71/97 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 28).

    Für Praxen, die ein überdurchschnittliches Honorarvolumen abrechnen, ist eine Honorarbegrenzung, die ein weiteres Wachstum nicht oder nicht über den Fachgruppendurchschnitt hinaus ermöglicht, dagegen grundsätzlich zulässig, um einen stabilen Punktwert als sichere Kalkulationsgrundlage für die Vertragsärzte zu bewirken (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 6 KA 76/03 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 6; Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 6 KA 71/97 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 28: jedenfalls für eine gewisse Zeit zulässig).

  • BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 3/03 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorarbegrenzung für Fallzahlsteigerung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.10.2019 - L 4 KA 55/17
    Dies gilt aber nur für unterdurchschnittlich abrechnende Praxen (BSG, Urteil vom 10. März 2004 - B 6 KA 3/03 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 9).
  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 28/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Bemessung des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.10.2019 - L 4 KA 55/17
    Angesichts dessen ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, den Umfang der Tätigkeit der mit anteiligem Versorgungsauftrag tätigen Ärzte zu begrenzen und auch einen Zuwachs nicht in gleichem Umfang wie bei den mit vollem Versorgungsauftrag zugelassenen Ärzten zuzulassen (BSG, Urteil vom 24. Oktober 2018 - B 6 KA 28/17 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 18).
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 5/08 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Hinderung der Steigerung des Honorars von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.10.2019 - L 4 KA 55/17
    Grundsätzlich muss ein HVM zwar einem Arzt die Möglichkeit belassen, durch Qualität und Attraktivität seiner Behandlung oder durch eine bessere Organisation seiner Praxis neue Patienten für sich zu gewinnen und so legitimerweise seine Position im Wettbewerb mit den Berufskollegen zu verbessern (BSG, Urteil vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 5/08 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 45).
  • BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 2/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Aufbauphase -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.10.2019 - L 4 KA 55/17
    Sie verstößt gegen den aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz abgeleiteten Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit (dazu BSG, Urteil vom 24. Januar 2018 - B 6 KA 2/17 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 13).
  • BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 12/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.10.2019 - L 4 KA 55/17
    Der Senat hält die Regelung jedoch für rechtswidrig, weil sie die mit anteiliger Arztstelle zugelassenen Ärzte im Vergleich zu den mit einer vollen Zulassung tätigen Ärzte benachteiligt und damit gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt (so bereits zu der Regelung für Ärzte, deren Leistungen innerhalb der RLV /QZV abgerechnet werden Urteil des Senats vom 15. Januar 2019 - L 4 KA 57/16 - juris; anhängig beim BSG, B 6 KA 12/19 R).
  • SG Kiel, 14.06.2016 - S 2 KA 663/14

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Ausgestaltung von Regelungen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.10.2019 - L 4 KA 55/17
    Zwar habe die Kammer in einer Entscheidung vom 14. Juni 2016 (S 2 KA 663/14) gegenteilig entschieden.
  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 37/11 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.10.2019 - L 4 KA 55/17
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz folgt ebenso wie ein Verbot von sachwidrigen Ungleichbehandlungen in diesem Sinne auch ein Differenzierungsgebot, wenn wesentliche Unterschiede bestehen, die es verbieten, dass zwei Gruppen von Normadressaten gleichbehandelt werden (BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 6 KA 37/11 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 71; Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 6 KA 71/97 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 28).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2019 - L 4 KA 57/16

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Ärzte mit halben

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.10.2019 - L 4 KA 55/17
    Der Senat hält die Regelung jedoch für rechtswidrig, weil sie die mit anteiliger Arztstelle zugelassenen Ärzte im Vergleich zu den mit einer vollen Zulassung tätigen Ärzte benachteiligt und damit gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt (so bereits zu der Regelung für Ärzte, deren Leistungen innerhalb der RLV /QZV abgerechnet werden Urteil des Senats vom 15. Januar 2019 - L 4 KA 57/16 - juris; anhängig beim BSG, B 6 KA 12/19 R).
  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 74/17 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 6 KA 71/17 B - v. 21.03.2018

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

  • BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 48/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Fallzahlsteigerung -

  • BSG, 19.01.2017 - B 6 KA 37/16 B

    Vertragsärztliche Vergütung; Grundsatzrüge; Mögliche Klärung durch das

  • LSG Schleswig-Holstein, 01.10.2019 - L 4 KA 56/17
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2017 - L 4 KA 50/15

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des vertragsärztlichen Regelleistungsvolumens

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 6/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Aufteilung der

  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 2/07 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsregelung - Bemessung der

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