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LSG Schleswig-Holstein, 02.10.2017 - L 5 SF 12/17 B E |
Zitiervorschläge
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.10.2017 - L 5 SF 12/17 B E (https://dejure.org/2017,38023)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Oktober 2017 - L 5 SF 12/17 B E (https://dejure.org/2017,38023)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einigungsgebühr; Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages; Nicht lediglich Anerkenntnis oder Verzicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Vorliegen eines Anerkenntnisses zum Ausschluss einer Einigungsgebühr
- rechtsportal.de
RVG § 2 Abs. 2 ; VV RVG Nr. 1000 ; VV RVG Nr. 1005
Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Lübeck, 16.10.2014 - S 13 SF 136/14
- SG Lübeck, 25.01.2017 - L 5 SF 12/17
- LSG Schleswig-Holstein, 02.10.2017 - L 5 SF 12/17 B E
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Thüringen, 04.06.2015 - L 6 SF 472/15
Voraussetzungen des Anfalls der Einigungs- bzw. Erledigungsgebühr im …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 02.10.2017 - L 5 SF 12/17
Selbst bei Bejahung eines Vertrages ändert dies an dem Umstand, dass ein Anerkenntnis vorliegt, nichts, weil sich die Vertragsparteien auf einen vollen Erfolg des Rechtsschutzbegehrens verständigt hatten (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 8. April 2013 - L 15 SF 338/11 B; Thüringer LSG, Beschluss vom 4. Juni 2015 - L 6 SF 472/15 B). - LSG Schleswig-Holstein, 13.02.2014 - L 5 SF 48/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Kostenfestsetzung - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 02.10.2017 - L 5 SF 12/17
Anerkenntnis ist das im Wege durch einseitige Erklärung gegebene uneingeschränkte Zugeständnis, dass der mit der Klage geltend gemachte prozessuale Anspruch besteht; dabei gibt der Beklagte "ohne Drehen und Wenden" zu, dass sich das Begehren des Klägers aus dem von ihm behaupteten Tatbestand ergibt (Beschluss des Senats vom 13. Februar 2014 - L 5 SF 48/12 E - m.w.N.). - LSG Bayern, 08.04.2013 - L 15 SF 338/11
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 02.10.2017 - L 5 SF 12/17
Selbst bei Bejahung eines Vertrages ändert dies an dem Umstand, dass ein Anerkenntnis vorliegt, nichts, weil sich die Vertragsparteien auf einen vollen Erfolg des Rechtsschutzbegehrens verständigt hatten (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 8. April 2013 - L 15 SF 338/11 B; Thüringer LSG, Beschluss vom 4. Juni 2015 - L 6 SF 472/15 B).