Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 03.02.2009 - L 4 KA 2/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Honoraranspruchs eines niedergelassenen Vertragszahnarztes für eine bereits vor Rückgabe eines Heilplans und Kostenplans durchgeführte Zahnersatzversorgung; Notwendigkeit einer Feststellung der Grundvoraussetzungen für eine Versorgung ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- IWW (Kurzinformation)
Kein Honorar vor Genehmigung des Heil- und Kostenplanes
- christmann-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
- rpmed.de (Kurzinformation)
Zahnersatzbehandlung muss vor Behandlungsbeginn von der gesetzlichen Krankenversicherung genehmigt werden
- rpmed.de (Kurzinformation)
Zahnersatzbehandlung muss vor Behandlungsbeginn von der gesetzlichen Krankenversicherung genehmigt werden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Vergütung zahnärztlicher Leistungen, Nichtabrechenbarkeit von Zahnersatz bei Verstoß gegen die Regelungen des Gutachterverfahrens
Verfahrensgang
- SG Kiel, 17.10.2006 - S 13 KA 303/04
- LSG Schleswig-Holstein, 03.02.2009 - L 4 KA 2/07
Papierfundstellen
- NZS 2009, 346 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 22.06.1983 - 6 RKa 10/82
Herausgabe von Unterlagen - Befugnis der Kassenzahnärzte - Durchführung von …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.02.2009 - L 4 KA 2/07
Dabei könne dahinstehen, ob die vorherige Genehmigung der prothetischen Behandlung schon vor Inkrafttreten der jetzigen gesetzlichen Regelung in § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB V eine zwingende Voraussetzung für den Leistungsanspruch des Versicherten und damit auch für den Vergütungsanspruch des Zahnarztes gewesen sei oder ob wegen der Formulierung des § 2 Abs. 2 der Anlage 12 zum BMV-Z als Sollvorschrift das Fehlen der Genehmigung früher einen Vergütungsanspruch nicht in jedem Fall ausgeschlossen habe (unter Hinweis auf die Auffassung des 6. Senats des BSG im Urt. v. 22. Juni 1983, BSGE 55, 150, 158).Eine weitergehende Ausnahme von dem Grundsatz, dass mit der Zahnersatzbehandlung erst nach Prüfung und Genehmigung des Heil- und Kostenplanes, ggf. im Rahmen des so genannten Gutachterverfahrens, begonnen werden darf, lässt sich auch aus der vom BSG in dem vorangegangenen Revisionsverfahren zitierten weiteren Entscheidung des BSG vom 22. Juni 1983 ( 6 RKa 10/82, BSGE 55, 150) nicht entnehmen.
- BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R
Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.02.2009 - L 4 KA 2/07
Es ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass die Befugnis zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung der Honoraranforderung auf der Grundlage der Bundesmantelverträge nicht nur rechnerische und gebührenordnungsmäßige Fehler, sondern auch Verstöße gegen Vorschriften über formale oder inhaltliche Voraussetzungen der Leistungserbringung und -abrechnung erfasst (zusammenfassend BSG, Urt. v. 22. März 2006 - B 6 KA 46/04 R , BSGE 96, 99;… juris Rn. 11 mit Nachweisen zu den verschiedenen in der Rechtsprechung des BSG behandelten Fallgestaltungen).Unter diesen Voraussetzungen kann ein Leistungsanspruch auch nicht aus bereicherungsrechtlichen Vorschriften abgeleitet werden (vgl. BSG, Urt. v. 22. März 2006 - B 6 KA 76/04 R, a. a. O., juris Rn. 11 m. w. Nachw.;… Urt. des Senats vom 9. Mai 2006 - L 4 KA 14/04, veröffentlicht in juris, Rz. 35/36 m.w. Nachw.).
- BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R
Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.02.2009 - L 4 KA 2/07
Eine Notfallbehandlung im Sinne des § 13 Abs. 3 SGB V wegen Unaufschiebbarkeit liegt nur dann vor, wenn die umstrittene Behandlung im Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Durchführung so dringlich war, dass aus medizinischer Sicht keine Möglichkeit eines nennenswerten zeitlichen Aufschubs mehr bestand (BSG, Urt. v. 25. September 2000 - B 1 KR 5/99 R, SozR 3-2500 § 13 Nr. 22, juris Rn. 16).Nur da, wo eine vorherige Einschaltung der Krankenkasse von dem Versicherten nach den Umständen des Falles nicht verlangt werden konnte, darf die Unfähigkeit zur rechtzeitigen Leistungserbringung unterstellt werden (BSG, Urt. v. 25. September 2000, a.a.O.).
- LSG Schleswig-Holstein, 03.04.2001 - L 1 KR 49/00
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.02.2009 - L 4 KA 2/07
In dem von der Klägerin über ihren Vergütungsanspruch gegen die Beigeladene geführten Rechtsstreit blieben Klage (Sozialgericht Kiel S 13 KA 240/99), Berufung (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht L 1 KR 49/00) und Revision (B 1 KR 29/02 R) ohne Erfolg.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte, die Vorprozessakte S 13 KA 240/99 (L 1 KR 49/00) sowie den Verwaltungsvorgang der Beklagten Bezug genommen, die auch Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Beratung des Senats gewesen sind.
- LSG Baden-Württemberg, 14.09.2004 - L 11 KR 2808/03
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Zahnersatz - EU-Ausland - Voraussetzung - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.02.2009 - L 4 KA 2/07
In derartigen Fällen ist eine Ausnahme allerdings auch unter Geltung des § 30 Abs. 4 Satz 3 SGB V möglich, sofern die Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 SGB V vorliegen, d.h. es sich entweder um eine unaufschiebbare Notfallbehandlung handelt oder wenn die Krankenkasse eine Leistung zu Unrecht abgelehnt bzw. die Beurteilung des Heil- und Kostenplanes ohne Grund so hinausgezögert hat, dass dem Versicherten ein längeres Zuwarten nicht zumutbar war (zur Anwendung des § 13 Abs. 3, 1. Alt. SGB V im Rahmen des § 30 Abs. 4 SGB V vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 14. September 2004 - L 11 KR 2808/03,. - BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 29/02 R
Vertragszahnarzt - Klage auf Genehmigung einer zahnprothetischen Behandlung - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.02.2009 - L 4 KA 2/07
In dem von der Klägerin über ihren Vergütungsanspruch gegen die Beigeladene geführten Rechtsstreit blieben Klage (Sozialgericht Kiel S 13 KA 240/99), Berufung (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht L 1 KR 49/00) und Revision (B 1 KR 29/02 R) ohne Erfolg. - LSG Schleswig-Holstein, 09.05.2006 - L 4 KA 14/04
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress bei Verordnung eines nicht …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.02.2009 - L 4 KA 2/07
Unter diesen Voraussetzungen kann ein Leistungsanspruch auch nicht aus bereicherungsrechtlichen Vorschriften abgeleitet werden (…vgl. BSG, Urt. v. 22. März 2006 - B 6 KA 76/04 R, a. a. O., juris Rn. 11 m. w. Nachw.; Urt. des Senats vom 9. Mai 2006 - L 4 KA 14/04, veröffentlicht in juris, Rz. 35/36 m.w. Nachw.). - BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 46/04 B
Ausschlussfrist für Prüf- und Berichtigungsbescheide
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.02.2009 - L 4 KA 2/07
Es ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass die Befugnis zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung der Honoraranforderung auf der Grundlage der Bundesmantelverträge nicht nur rechnerische und gebührenordnungsmäßige Fehler, sondern auch Verstöße gegen Vorschriften über formale oder inhaltliche Voraussetzungen der Leistungserbringung und -abrechnung erfasst (zusammenfassend BSG, Urt. v. 22. März 2006 - B 6 KA 46/04 R , BSGE 96, 99;… juris Rn. 11 mit Nachweisen zu den verschiedenen in der Rechtsprechung des BSG behandelten Fallgestaltungen).
- LSG Hessen, 23.05.2007 - L 4 KA 72/06
Ermessen bei Zulassung eines psychologischen Psychotherapeuten
Mit Beschluss vom 12. Februar 2007 (L 4 KA 2/07 ER), der Klägerin zugestellt am 15. Februar 2007, hat der erkennende Senat auf Antrag des Beigeladenen zu 1) die sofortige Vollziehung des Beschlusses des ZA/P vom 15. Dezember 2005 angeordnet. - LSG Hessen, 02.03.2007 - L 4 KA 5/07
Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung einer Belegarztstelle - keine Angabe …
In derartigen Fällen besteht - wie der Senat bereits kürzlich entschieden hat (vgl. Beschluss vom 12. Februar 2007, L 4 KA 2/07 R) - ausnahmsweise zugleich ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des angegriffenen Beschlusses des Antragsgegners, ohne dass es noch einer Abwägung zwischen den beteiligten Interessen entsprechend § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG darf (vgl. insoweit auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. April 2006, Az.: L 5 KA 178/06 ER - B).