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   LSG Schleswig-Holstein, 05.05.2006 - L 3 AL 73/05   

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https://dejure.org/2006,16580
LSG Schleswig-Holstein, 05.05.2006 - L 3 AL 73/05 (https://dejure.org/2006,16580)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.05.2006 - L 3 AL 73/05 (https://dejure.org/2006,16580)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Mai 2006 - L 3 AL 73/05 (https://dejure.org/2006,16580)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für die Zukunft erfolgende teilweise Rücknahme von Arbeitslosengeld; Kriterien zur Bestimmung des Bemessungsentgelts; Zulässigkeit der Bemessung des Arbeitslosengelds auf Grundlage des zuletzt gezahlten Krankengelds; Verhältnis von Regelberechnungsmethode und ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 5/97

    Arbeitslosengeld - Beiträge - Bemessung - Berechnung - Rentenversicherung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 05.05.2006 - L 3 AL 73/05
    Sie hat sich zur Begründung auf die ihrer Auffassung nach zutreffenden Ausführungen in dem angefochtenen Widerspruchsbescheid bezogen und ergänzend vorgetragen, dass die Absenkung des Bemessungsentgelts auf 80 v.H. der Beitragsbemessungsgrenze auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. September 1997 (Az.: 8 RKn 5/97) zurückgehe.

    Die Vorgehensweise der Beklagten lasse sich auch nicht mit dem Urteil des BSG vom 29. September 1997 (a.a.O.) rechtfertigen.

    Das BSG hatte in seiner Entscheidung vom 29. September 1997 (a.a.O., SozR 3-2600 § 166 Nr. 1) grundsätzlich festgestellt, dass ab 1. Januar 1995 Beitragsbemessungsgrundlage der Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung während des Bezuges von Alg das der Leistung zu Grunde liegende Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze desjenigen Zweiges der Sozialversicherung sei, zu dem die Beiträge zu entrichten seien.

    Wie sich aus den Gesetzesmaterialien zu § 135 Nr. 4 SGB III ergibt (BT-Drucks. 14/873, S. 14 zu Buchst. b = § 135 Nr. 4 SGB III), hat der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 134 Nr. 4 Halbsatz 2 SGB III (d.h. der Einführung der Vergleichsberechnung) mit Wirkung vom 1. August 1999 gerade die vorgenannte Entscheidung des BSG vom 29. September 1997 (a.a.O.) zur Berechnung der Beiträge zur Arbeitsförderung aus Entgeltersatzleistungen berücksichtigt.

  • BSG, 16.02.2005 - B 11a/11 AL 275/04 B

    Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 05.05.2006 - L 3 AL 73/05
    Auch verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht (vgl. auch BSG, Beschluss vom 16. Februar 2005, B 11a/11 AL 275/04 B, veröffentlicht in juris; Urteil des Senats vom 23. September 2005, a.a.O.; LSG Saarland, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. November 2003, L 12 AL 2533/03, veröffentlicht in juris; LSG Hessen, Beschluss vom 27. März 2002, L 10 AL 468/01, veröffentlicht in juris).

    Sie entspricht im Grundsatz der Rechtsprechung des BSG (BSG, Beschluss vom 16. Februar 2005, a.a.O.; Urteil des Senats vom 23. September 2005, a.a.O.; LSG Saarland, a.a.O.).

    In Fällen, in denen es für den Betroffenen - wie vorliegend für den Kläger - ungünstiger wäre, der Bemessung des Alg das Entgelt zu Grunde zu legen, das der Sozialleistung zu Grunde lag, soll "zur Vermeidung leistungsrechtlicher Nachteile für die Betroffenen das höhere - der Beitragsberechnung zu Grunde liegende - Entgelt auch für die Leistungsbemessung maßgeblich sein" (vgl. BSG, Beschluss vom 16. Februar 2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.10.1996 - 1 BvR 70/96

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Arbeitslosengeldes im Hinblick auf den

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 05.05.2006 - L 3 AL 73/05
    Zudem kann sich der Gesetzgeber auch im Bereich der Berechnung des Alg Pauschalierungen bedienen, die im Hinblick auf die Verwaltungspraktikabilität eine zügige Feststellung der Leistungshöhe ermöglichen (hierzu BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 1996, 1 BvR 70/96, SozR 3-4100 § 136 Nr. 5).
  • LSG Saarland, 16.07.2004 - L 8 AL 3/04
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 05.05.2006 - L 3 AL 73/05
    Gelangt die Vergleichsberechnung zu einem niedrigeren Bemessungsentgelt, so ist die zuvor genannte Regelberechnungsmethode heranzuziehen (Urteil des Senats vom 23. September 2005, L 3 AL 8/05; LSG Saarland, Urteil vom 16. Juli 2004, L 8 AL 3/04, veröffentlicht in juris).
  • LSG Hessen, 27.03.2002 - L 10 AL 468/01

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - besonderes Entgelt - sonstiges

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 05.05.2006 - L 3 AL 73/05
    Auch verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht (vgl. auch BSG, Beschluss vom 16. Februar 2005, B 11a/11 AL 275/04 B, veröffentlicht in juris; Urteil des Senats vom 23. September 2005, a.a.O.; LSG Saarland, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. November 2003, L 12 AL 2533/03, veröffentlicht in juris; LSG Hessen, Beschluss vom 27. März 2002, L 10 AL 468/01, veröffentlicht in juris).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 05.05.2006 - L 3 AL 73/05
    Dabei ist es allerdings von Verfassungswegen nicht geboten, eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen den am versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt orientierten Beiträgen und der Höhe der Leistungen zu erzielen (hierzu Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 11. Januar 1995, 1 BvR 892/88, BVerfGE 92, 53).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2003 - L 12 AL 2533/03

    Erweiterung des Bemessungszeitraums beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 05.05.2006 - L 3 AL 73/05
    Auch verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht (vgl. auch BSG, Beschluss vom 16. Februar 2005, B 11a/11 AL 275/04 B, veröffentlicht in juris; Urteil des Senats vom 23. September 2005, a.a.O.; LSG Saarland, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. November 2003, L 12 AL 2533/03, veröffentlicht in juris; LSG Hessen, Beschluss vom 27. März 2002, L 10 AL 468/01, veröffentlicht in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 11 AL 120/08
    Gegen die drei Aufhebungs- und Erstattungsbescheide hat der Kläger beim Sozialgericht (SG) Hildesheim am 24. Februar 2004 (Bescheid vom 21. Dezember 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Februar 2005 - S 3 AL 73/05), am 17. Mai 2005 (Bescheid vom 15. März 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. April 2005 - S 3 AL 163/05) sowie am 16. Mai 2007 (Bescheid vom 15. März 2007 in der Gestalt des Teilabhilfebescheides vom 13. April 2007 sowie des Widerspruchsbescheides vom 17. April 2007 - S 3 AL 105/07) Klagen erhoben.
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