Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 06.04.2020 - L 9 SO 48/20 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8329
LSG Schleswig-Holstein, 06.04.2020 - L 9 SO 48/20 B ER (https://dejure.org/2020,8329)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.04.2020 - L 9 SO 48/20 B ER (https://dejure.org/2020,8329)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. April 2020 - L 9 SO 48/20 B ER (https://dejure.org/2020,8329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,8329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ; Rechtswidrigkeit einer Teilversagung von Leistungen aufgrund der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung; Keine Ablehnung des Leistungsanspruchs auf der Grundlage des ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.04.2020 - L 9 SO 48/20
    Allerdings hat das Bundessozialgericht bereits wiederholt entschieden, dass der Nachranggrundsatz nach § 2 Abs. 1 SGB XII kein negatives Tatbestandsmerkmal des Leistungsanspruchs im Sinne einer eigenständigen Ausschlussnorm ist und dass eine auf § 2 Abs. 1 SGB XII gestützte Ablehnung des Leistungsanspruchs ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII allenfalls in extremen Ausnahmesituationen denkbar ist, etwa wenn sich der Leistungsberechtigte generell eigenen Bemühungen verschließt und vorrangige Ansprüche ohne Weiteres realisierbar sind (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - BSGE 110, 301 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 6, juris Rn. 25 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht