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   LSG Schleswig-Holstein, 07.12.2016 - L 5 KR 151/16 KL ER   

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https://dejure.org/2016,46742
LSG Schleswig-Holstein, 07.12.2016 - L 5 KR 151/16 KL ER (https://dejure.org/2016,46742)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.12.2016 - L 5 KR 151/16 KL ER (https://dejure.org/2016,46742)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - L 5 KR 151/16 KL ER (https://dejure.org/2016,46742)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Aufsicht; Ermessensentscheidung; Interessen- und Folgenabwägung; Opportunitätsprinzip; Wahltarif

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage einer gesetzlichen Krankenkasse gegen die Anordnung der Aufsichtsbehörde zur Streichung einer Satzungsregelung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 20/12

    Überprüfung der Zulässigkeit der rückwirkenden Beitragserhebung in der Folge der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.12.2016 - L 5 KR 151/16
    Hinsichtlich des dabei notwendigen Überzeugungsgrades bezüglich der zu klärenden Rechtsfragen ist aber zu beachten, dass es nach Sinn und Zweck des Eilverfahrens grundsätzlich nicht Aufgabe der Gerichte sein kann, schon im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine umfassende rechtliche Prüfung der Hauptsache vorzunehmen; denn damit würde die Effektivität dieses Verfahrens und damit das gerichtliche Rechtsschutzinteresse insgesamt geschwächt (Beschluss des Senats vom 20. April 2012 - L 5 KR 20/12 B ER).

    Vor diesem Hintergrund und der im Eilverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug und dem Aussetzungsinteresse des Antragstellers kann eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels nach § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG nach Auffassung des beschließenden Senats auch dann vorliegen, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes von einer Mehrzahl von Voraussetzungen abhängt, deren Prüfung die Klärung schwieriger Rechtsfragen beinhaltet (Beschluss des Senats vom 20. April 2012, a.a.O.).

  • LSG Schleswig-Holstein, 16.07.2008 - L 5 KR 36/08

    Krankenversicherung - Zahnersatz auch ab 1.1.2005 Sachleistung - Wahltarif -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.12.2016 - L 5 KR 151/16
    Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 15. März 2015 (B 1 A 10/13 R) entschieden hatte, dass es sich bei der Antragstellerin um eine bundesunmittelbare Krankenkasse handelt, welche der Aufsicht der Antragsgegnerin unterliegt, forderte Letztere die Antragstellerin durch Schreiben im Februar und März 2016 dazu auf, die Regelung des § 16f der Satzung bei nächster Möglichkeit ersatzlos zu streichen und verwies zur Begründung auf das rechtskräftige Urteil des beschließenden Senats vom 16. Juli 2008 (L 5 KR 36/08).

    Diese Auffassung hat auch der beschließende Senat in seinem Beschluss vom 16. Juli 2008 (L 5 KR 36/08 KL) vertreten, in dem Streitgegenstand die Aufnahme der entsprechende Regelung in die Satzung einer anderen Krankenkasse und ihre Genehmigung war.

  • LSG Hamburg, 22.04.2010 - L 1 KR 1/09
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.12.2016 - L 5 KR 151/16
    Zur Begründung führte sie aus: In rechtskräftigen Urteilen hätten das LSG Schleswig-Holstein sowie das LSG Hamburg (22. April 2010 - L 1 KR 1/09 KL) die Rechtswidrigkeit der streitigen Satzungsregelung festgestellt und damit die Rechtsauffassung der Antragsgegnerin bestätigt.

    Der Senat sieht auch nach dem Vortrag der Antragstellerin keinen Grund, von seiner Auffassung abzuweichen, der sich im Übrigen auch das Landessozialgericht Hamburg in seinem Urteil vom 22. April 2010 (L 1 KR 1/09 KL) angeschlossen hat.

  • BSG, 10.03.2015 - B 1 A 10/13 R

    Krankenversicherung - aufsichtsrechtlicher Zuständigkeitsbereich einer geöffneten

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.12.2016 - L 5 KR 151/16
    Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 15. März 2015 (B 1 A 10/13 R) entschieden hatte, dass es sich bei der Antragstellerin um eine bundesunmittelbare Krankenkasse handelt, welche der Aufsicht der Antragsgegnerin unterliegt, forderte Letztere die Antragstellerin durch Schreiben im Februar und März 2016 dazu auf, die Regelung des § 16f der Satzung bei nächster Möglichkeit ersatzlos zu streichen und verwies zur Begründung auf das rechtskräftige Urteil des beschließenden Senats vom 16. Juli 2008 (L 5 KR 36/08).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2014 - L 6 KR 35/14

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme für die Unterbringung des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.12.2016 - L 5 KR 151/16
    Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 30. Juni 2014 - L 6 KR 35/14 ER) spricht von einer dem Ansatz nach gebundenen Entscheidung und lässt offen, ob es übergeordnete, die Funktionsfähigkeit der Krankenversicherung oder einen Träger betreffende Gesichtspunkte oder andere gesetzliche verankerte Aspekte geben kann, die es rechtfertigen, eine rechtswidrige Satzung für eine Zeit aufrecht zu erhalten.
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