Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 40/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,48485
LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 40/13 (https://dejure.org/2015,48485)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.07.2015 - L 8 U 40/13 (https://dejure.org/2015,48485)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - L 8 U 40/13 (https://dejure.org/2015,48485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,48485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 123 Abs 1 SGB 7, § 136 Abs 1 SGB 7, § 150 SGB 7, § 168 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 5 Buchst a SGB 7
    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht - landwirtschaftliches Unternehmen - landwirtschaftliche Tätigkeit - Viehhaltung - Weidewirtschaft - keine Gewinnorientierung - Pferdehaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufnahmebescheid; Beiträge zur Unfallversicherung; Beitragsberechnung; Differenzierung hinsichtlich der Unternehmensgruppen; Differenzierung hinsichtlich der verschiedenen Tierarten; Differenzierung hinsichtlich des unterschiedlichen Gefährdungspotenzials; grasende Tiere ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 40/13
    So hat das BSG in seinem Urteil vom 18. Januar 2011 (B 2 U 16/10 R, juris, Rn. 15) - noch auf der Grundlage der Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO) - festgestellt, dass ein "landwirtschaftliches Unternehmen" nicht nur dann vorliege, wenn der Unternehmer einen landwirtschaftlichen Betrieb oder eine landwirtschaftliche Einrichtung führe.

    Der unfallversicherungsrechtliche Begriff des Unternehmens knüpft nicht an eine bestimmte Rechtsform oder das Vorliegen einer organisatorischen Einheit an und setzt weder einen Geschäftsbetrieb noch eine auf Erwerb oder Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit voraus (BSG, Urteile vom 5. August 1976 - 2 RU 189/74 - vom 28. September 1999 - B 2 U 40/98 R -, vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R -, jeweils bei juris).

    Dieser weite unfallversicherungsrechtliche Begriff des Unternehmens gelte auch für die landwirtschaftliche Unfallversicherung (BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R -, juris Rn. 13).

    Obwohl durch Art. 8 des Agrarsozialreformgesetzes 1995 zugleich auch das Dritte Buch der RVO über die gesetzliche Unfallversicherung geändert worden ist, hat der Gesetzgeber davon abgesehen, ausdrücklich oder durch Verweisung auf das ALG jene Definition des Begriffs der Bodenbewirtschaftung in das Unfallversicherungsrecht des Dritten Buches der RVO zu übernehmen (vgl. BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R -, juris Rn. 17 und 18).

    Die vorstehenden Überlegungen, die der Senat für sachgerecht, in sich widerspruchsfrei und überzeugend hält, und denen er vollumfänglich folgt, finden auch Anwendung auf die Regelungen nach dem hier maßgeblichen SGB VII; denn an die Stelle der bis zum Jahre 1996 geltenden §§ 792 i.V.m. 658 Abs. 2 Nr. 1, § 776 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 778 RVO sind zum 1. Januar 1997 die inhaltsgleichen Vorschriften der §§ 121 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 sowie § 136 Abs. 3 Nr. 1 SGB VII getreten (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 18 Januar 2011 - B 2 U 16/10 R -, juris Rn. 24).

    Unternehmen der Landwirtschaft (im engeren Sinne) sind vor allem solche mit Bodenbewirtschaftung, wobei dieser Begriff diejenigen Tätigkeiten umfasst, die dazu bestimmt sind, Bodengewächse aufzuziehen und abzuernten (BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R -, juris, Rn. 16; Feddern in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 123 SGB VII, Rn. 13; Diel in: Hauck/Noftz, SGB VII, 02/14, § 123 SGB VII, Rn. 16).

    Soweit das Bundessozialgericht in früheren Entscheidungen auf das Verhältnis von Viehbestand zur bodenbewirtschafteten Fläche abgestellt hat (BSG, Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 42/99 R -, juris), ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Januar 2011 (B 2 U 16/10 R) dieser Gesichtspunkt nach Auffassung des Senats nicht mehr als maßgeblich anzusehen; denn eine bodenbewirtschaftende Tätigkeit jedweder Art ist auch dann anzunehmen, wenn der Boden von Tieren abgeweidet wird, für die die abgeweideten Gewächse lediglich einen Anteil ihres Futters ausmachen, also ggf. zusätzlich zum Weidegras noch weiteres Futter gestellt werden muss.

  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 42/99 R

    Pferdepensionshaltung als landwirtschaftliches Nebenunternehmen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 40/13
    Landwirtschaftlicher Unternehmer sei vielmehr auch, wer als Besitzer von Grundstücken (Eigentümer, Pächter, Nießbraucher oder sonstiger Nutzer) auf eigene Rechnung Tätigkeiten verrichte oder verrichten lasse, durch die mit dem Boden in irgend einer Weise gewirtschaftet werde (so auch bereits BSG, Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 42/99 R -, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Soweit das Bundessozialgericht in früheren Entscheidungen auf das Verhältnis von Viehbestand zur bodenbewirtschafteten Fläche abgestellt hat (BSG, Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 42/99 R -, juris), ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Januar 2011 (B 2 U 16/10 R) dieser Gesichtspunkt nach Auffassung des Senats nicht mehr als maßgeblich anzusehen; denn eine bodenbewirtschaftende Tätigkeit jedweder Art ist auch dann anzunehmen, wenn der Boden von Tieren abgeweidet wird, für die die abgeweideten Gewächse lediglich einen Anteil ihres Futters ausmachen, also ggf. zusätzlich zum Weidegras noch weiteres Futter gestellt werden muss.

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 40/13
    Denn die Abwägung zwischen mehreren Gesichtspunkten für oder gegen bestimmte Regelungen bei der Gestaltung des Gefahrtarifs obliegt dem Versicherungsträger (BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 21/02 R, juris Rn. 21).

    Dass durch die Bildung größerer Gefahrklassen einzelne Unternehmen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (BSG, Urteile vom 24. Juni 2003 - B 2 U 21/02 R - juris Nr. 28 f. und vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R - juris Rn. 30).

  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92

    Landwirtschaft - Beitragsbemessung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 40/13
    Der durchschnittliche Arbeitsbedarfsmaßstab muss grundsätzlich den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen (BSG, Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 32/92 - juris Rn. 21).
  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 61/81

    Beitragsbemessung; Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Arbeitsbedarf

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 40/13
    Dabei müssen die mit der Schematisierung verbundenen Abweichungen in Einzelfällen außer Betracht bleiben (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 61/81 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 40/13
    Der in Art. 3 Abs. 1 GG zum Ausdruck gekommene Gleichheitsgrundsatz (das Willkürverbot) ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt, die Bestimmung also als willkürlich bezeichnet werden muss (BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951 - 2 BvG 1/51, juris).
  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 189/74

    Versicherung gegen Arbeitsunfall - Facharbeiter - Tätigkeiten aus Gefälligkeit -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 40/13
    Der unfallversicherungsrechtliche Begriff des Unternehmens knüpft nicht an eine bestimmte Rechtsform oder das Vorliegen einer organisatorischen Einheit an und setzt weder einen Geschäftsbetrieb noch eine auf Erwerb oder Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit voraus (BSG, Urteile vom 5. August 1976 - 2 RU 189/74 - vom 28. September 1999 - B 2 U 40/98 R -, vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R -, jeweils bei juris).
  • BSG, 25.04.1962 - 3 RK 14/58
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 40/13
    Dazu gehört auch Viehhaltung, wenn sie mit einer versicherten Bodenbewirtschaftung im Zusammenhang steht (BSG, Urteil vom 25. April 1962 - 3 RK 14/58 -, juris).
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 40/13
    Dass durch die Bildung größerer Gefahrklassen einzelne Unternehmen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (BSG, Urteile vom 24. Juni 2003 - B 2 U 21/02 R - juris Nr. 28 f. und vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R - juris Rn. 30).
  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 40/98 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 40/13
    Der unfallversicherungsrechtliche Begriff des Unternehmens knüpft nicht an eine bestimmte Rechtsform oder das Vorliegen einer organisatorischen Einheit an und setzt weder einen Geschäftsbetrieb noch eine auf Erwerb oder Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit voraus (BSG, Urteile vom 5. August 1976 - 2 RU 189/74 - vom 28. September 1999 - B 2 U 40/98 R -, vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R -, jeweils bei juris).
  • BSG, 13.12.1960 - 2 RU 67/58

    Gesonderte Veranlagung der Geflügelzucht eines landwirtschaftlichen Betriebes in

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2005 - L 17 U 1/05

    Bestimmung der Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft im

  • BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82

    Beitragsbemessung - Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Flächenwert

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 10/14

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht -

    Der anonymisierte Auflagenbeschluss des Senats vom 3. Dezember 2014 sowie die daraufhin von der Beklagten eingereichten Unterlagen (AZ: L 8 U 40/13) sind an die Klägerin zur Terminsvorbereitung übersandt worden.

    Nach der Auswertung der Ermittlungsergebnisse in Form der schriftlichen Zeugenvernehmung von Prof. B____ in dem Verfahren des Sozialgerichts Itzehoe S 30 U 73/10, der schriftlichen Beantwortung der Beweisfragen aufgrund des Beweisbeschlusses vom 3. Dezember 2014 in dem Verfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht L 8 U 40/13 durch die Beklagte und der Auswertung der gutachterlichen Stellungnahmen von Prof. B____ geht der Senat davon aus, dass die Beklagte den Arbeitsbedarf für die Pferdehaltung nicht willkürlich, sondern anhand eines ordnungsgemäßen wissenschaftlichen Verfahrens festgelegt hat.

  • LSG Schleswig-Holstein, 29.06.2021 - L 10 KR 64/18

    Errechnung des Beitrags eines landwirtschaftlichen Unternehmers zur

    Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. Juli 2015 - L 8 U 40/13 - Rn 52).

    Es liegt in der Natur der Sache, dass es bei unterschiedlichen wissenschaftlichen Untersuchungen insbesondere im empirischen Bereich Abweichungen im Ergebnis gibt (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. Juli 2015 - L 8 U 40/13 - Rn 55) .

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 6/14

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht -

    Nach der Auswertung der Ermittlungsergebnisse in Form der schriftlichen Zeugenvernehmung von Prof. Ba___ in dem Verfahren des Sozialgerichts Itzehoe S 30 U 73/10, der schriftlichen Beantwortung der Beweisfragen aufgrund des Beweisbeschlusses vom 3. Dezember 2014 in dem Verfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht L 8 U 40/13 durch die Beklagte und der Auswertung der gutachterlichen Stellungnahmen von Prof. Ba___ geht der Senat davon aus, dass die Beklagte den Arbeitsbedarf für die Pferdehaltung nicht willkürlich, sondern anhand eines ordnungsgemäßen wissenschaftlichen Verfahrens festgelegt hat.
  • SG Frankfurt/Main, 24.05.2018 - S 8 U 5/14

    Anerkennung eine EHEC-Infektion als Arbeitsunfall

    In dieser wurde der Klägerseite Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Urteil der Kammer in der Sache S 8 U 40/13 in einem vergleichbaren Fall eingeräumt.
  • LSG Hessen, 25.09.2017 - L 9 U 224/16

    Die Anerkennung einer Krankheit (Silikose) als BK nach Nr. 4101 der Anlage 1 zur

    Mit Beschluss vom 25. Februar 2014 hat das Sozialgericht dieses Verfahren mit einem weiteren dort anhängigen (S 8 U 40/13) wegen Anerkennung der BK Nr. 4103 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 3 U 154/15
    Das ist neben dem Umstand, dass der Arbeitsbedarf im Bereich der Pferdehaltung im Wesentlichen von dem Charakter der einzelnen Tiere und weniger von deren Körpergröße abhängt (vgl hierzu Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein, Urteil vom 8. Juli 2015 - L 8 U 40/13), ein erkennbar sachgerechter Grund dafür, alle Pferdearten (einschließlich Klein-Ponys) über eine Unternehmensgruppe zu verbeitragen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht