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   LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 51/13   

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LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 51/13 (https://dejure.org/2015,48482)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.07.2015 - L 8 U 51/13 (https://dejure.org/2015,48482)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - L 8 U 51/13 (https://dejure.org/2015,48482)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 30 BNatSchG, § 21 NatSchG SH, § 123 Abs 1 SGB 7, § 123 Abs 2 SGB 7, § 136 SGB 7
    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliches Unternehmen - Forstgrundstück - Nutzungsrecht - fehlende Bewirtschaftung - forstwirtschaftliche Tätigkeit - widerlegte Vermutung: Flora-Fauna-Habitat-Gebiet - Feucht- und Sumpfwald - Biotop - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Versicherungspflicht von Unternehmen der Forstwirtschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung; Vermutung der forstwirtschaftlichen Betätigung auch bei im Einzelfall fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen; Keine forstwirtschaftliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufnahmebescheid; Beitrag zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Biotop; Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet; Hausgartenfläche; kein Forst; kein Grünland; Kulturdenkmal; Vermutung/Widerlegung der forstwirtschaftlichen Betätigung; Wassenmühlengrundstück

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Versicherungspflicht von Unternehmen der Forstwirtschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 51/13
    Ein Unternehmen der Forstwirtschaft liegt vor bei einem Nutzungsrecht an einem Forstgrundstück, also einem Waldgrundstück, das die Gewinnung von Forsterzeugnissen ermöglicht (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R -, juris Rn. 18).

    Soweit das BSG in früheren Entscheidungen geäußert hat, dass land- und forstwirtschaftliche Kleinstunternehmen nicht von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erfasst würden, wenn der Umfang der Bodenbewirtschaftung eine arbeitsaufwandsbezogene Geringfügigkeitsgrenze unterschreite, kommt dem auch nach Auffassung des Senats unter der Geltung des SGB VII keine Bedeutung mehr zu (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R -, juris Rn. 19; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. Juli 2012 - L 17 U 181/11 -, juris Rn. 22; Sozialgericht Augsburg, Gerichtsbescheid vom 14. Januar 2008 - S 5 U 5059/06 RL -, juris Rn. 50 ff. m. w. N.).

    Das BSG und ihr folgend die instanzgerichtliche Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R -, juris Rn. 20f; Landessozialgericht Bayern, Urteil vom 24. Juli 2012 - L 17 U 185/11 -, juris Rn. 20, Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 9. April 2014 - S 15 U 2643/13 -, juris Rn. 24) gehen bei der Beurteilung, ob eine forstwirtschaftliche Betätigung vorliegt, davon aus, dass die Bearbeitung und Bewirtschaftung von Waldflächen entsprechend der Eigenart der Forstwirtschaft auf verschiedene Weise erfolgen könne.

    Die Vermutung ist lediglich dann widerlegt, wenn eine Nutzung der forstwirtschaftlichen Flächen zu anderen Zwecken als der periodischen Gewinnung von Forsterzeugnissen nachgewiesen wird (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R -, juris Rn. 21), bzw. dass ein fehlender Nutzungswille nach außen deutlich wird (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 2. März 2010 - L 3 U 20/09 -, juris Rn. 19), oder die Nutzungsmöglichkeiten derart, z. B. durch rechtliche Vorschriften, eingeschränkt sind, dass sie dem Willen des Waldbesitzers nicht mehr zugerechnet werden können.

  • SG Karlsruhe, 09.04.2014 - S 15 U 2643/13

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Versicherungs- und Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 51/13
    Zudem werde bezüglich der Möglichkeit, die Vermutung der forstwirtschaftlichen Nutzung zu widerlegen, auf ein Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe (Urteil vom 9. April 2014, S 15 U 2643/13) Bezug genommen.

    Das BSG und ihr folgend die instanzgerichtliche Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R -, juris Rn. 20f; Landessozialgericht Bayern, Urteil vom 24. Juli 2012 - L 17 U 185/11 -, juris Rn. 20, Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 9. April 2014 - S 15 U 2643/13 -, juris Rn. 24) gehen bei der Beurteilung, ob eine forstwirtschaftliche Betätigung vorliegt, davon aus, dass die Bearbeitung und Bewirtschaftung von Waldflächen entsprechend der Eigenart der Forstwirtschaft auf verschiedene Weise erfolgen könne.

    Der Senat folgt nicht der Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe (Urteil vom 9. April 2014 - S 15 U 2643/13), die die an Waldeigentum oder sonstige Nutzungsrechte geknüpfte Vermutung des Bestehens eines forstwirtschaftlichen Unternehmens dann als widerlegt ansieht, wenn der Betroffene eine forstwirtschaftliche Nutzung plausibel bestreitet.

  • LSG Bayern, 24.07.2012 - L 17 U 185/11

    Zur Beitragspflicht des Waldbesitzers als forstwirtschaftlicher Unternehmer in

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 51/13
    Auch so genannte Kleinwaldbesitzer sind deshalb, wenn sie sich forstwirtschaftlich betätigen, versicherungs- und beitragspflichtig zu der für sie zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. Juli 2012 - L 17 U 185/11 -, juris Rn. 19).

    Das BSG und ihr folgend die instanzgerichtliche Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R -, juris Rn. 20f; Landessozialgericht Bayern, Urteil vom 24. Juli 2012 - L 17 U 185/11 -, juris Rn. 20, Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 9. April 2014 - S 15 U 2643/13 -, juris Rn. 24) gehen bei der Beurteilung, ob eine forstwirtschaftliche Betätigung vorliegt, davon aus, dass die Bearbeitung und Bewirtschaftung von Waldflächen entsprechend der Eigenart der Forstwirtschaft auf verschiedene Weise erfolgen könne.

    Lediglich die Behauptung, die betreffende Forstfläche werde nicht bewirtschaftet, kann auf gar keinen Fall ausreichen (ebenso: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. Juli 2012 - L 17 U 185/11 -), denn dies würde einen Anreiz darstellen, Angaben zu machen, die nicht den Tatsachen entsprechen.

  • LSG Hamburg, 02.03.2010 - L 3 U 20/09
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 51/13
    Daher reicht es auch nicht aus, dass die Flächen tatsächlich nicht bewirtschaftet werden und dies in Zukunft auch nicht beabsichtigt ist (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 2. März 2010 - L 3 U 20/09 -, juris Rn. 19).

    Die Vermutung ist lediglich dann widerlegt, wenn eine Nutzung der forstwirtschaftlichen Flächen zu anderen Zwecken als der periodischen Gewinnung von Forsterzeugnissen nachgewiesen wird (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R -, juris Rn. 21), bzw. dass ein fehlender Nutzungswille nach außen deutlich wird (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 2. März 2010 - L 3 U 20/09 -, juris Rn. 19), oder die Nutzungsmöglichkeiten derart, z. B. durch rechtliche Vorschriften, eingeschränkt sind, dass sie dem Willen des Waldbesitzers nicht mehr zugerechnet werden können.

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 40/98 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 51/13
    Der unfallversicherungsrechtliche Begriff des Unternehmens knüpft nicht an eine bestimmte Rechtsform oder das Vorliegen einer organisatorischen Einheit an und setzt weder einen Geschäftsbetrieb noch eine auf Erwerb oder Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit voraus (BSG, Urteil vom 5. August 1976 - 2 RU 189/74 - vom 28. September 1999 - B 2 U 40/98 R - vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R -, jeweils bei juris).

    Ausreichend ist ebenfalls nicht, dass der Waldbesitzer wegen der ungünstigen forstwirtschaftlichen Verhältnisse nachvollziehbar und glaubhaft den Entschluss gefasst hat, auf Lebenszeit die gesamte in seinem Eigentum stehende Waldfläche wirtschaftlich nicht zu nutzen (BSG, Urteil vom 28. September 1999 - B 2 U 40/98 R -, juris Rn. 19).

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 51/13
    Der unfallversicherungsrechtliche Begriff des Unternehmens knüpft nicht an eine bestimmte Rechtsform oder das Vorliegen einer organisatorischen Einheit an und setzt weder einen Geschäftsbetrieb noch eine auf Erwerb oder Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit voraus (BSG, Urteil vom 5. August 1976 - 2 RU 189/74 - vom 28. September 1999 - B 2 U 40/98 R - vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R -, jeweils bei juris).

    Dieser weite unfallversicherungsrechtliche Begriff des Unternehmens gilt auch für die landwirtschaftliche Unfallversicherung (BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R -, juris Rn. 13; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 3. Dezember 2014 - L 8 U 16/12 -).

  • SG Augsburg, 14.01.2008 - S 5 U 5059/06

    Bestehen einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen landwirtschaftlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 51/13
    Soweit das BSG in früheren Entscheidungen geäußert hat, dass land- und forstwirtschaftliche Kleinstunternehmen nicht von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erfasst würden, wenn der Umfang der Bodenbewirtschaftung eine arbeitsaufwandsbezogene Geringfügigkeitsgrenze unterschreite, kommt dem auch nach Auffassung des Senats unter der Geltung des SGB VII keine Bedeutung mehr zu (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R -, juris Rn. 19; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. Juli 2012 - L 17 U 181/11 -, juris Rn. 22; Sozialgericht Augsburg, Gerichtsbescheid vom 14. Januar 2008 - S 5 U 5059/06 RL -, juris Rn. 50 ff. m. w. N.).

    Es wird nicht, wie nach dem Einkommenssteuerrecht, auf die Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr abgestellt (Landessozialgericht Thüringen, Urteil vom 26. März 2009 - L 1 U 915/08 -, juris Rn. 26; Sozialgericht Augsburg, Gerichtsbescheid vom 14. Januar 2008 - S 5 U 5059/06 L -, juris Rn. 41f).

  • BSG, 28.07.1977 - 2 RU 40/77

    Entschädigung eines Arbeitsunfalls - Arbeiten des Klägers im Garten eines

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 51/13
    Dies sind nach ständiger Rechtsprechung Grundstücke, die in unmittelbarer Verbindung zu einem Wohnhaus stehen (BSG, 11. November 2003, B 2 U 51/02 R, juris, Rn. 19) oder solchen Grundstücken nach Art, Gestaltung und Nutzung gleichkommen (vgl. BSG, 28. Juli 1977, 2 RU 40/77, juris; Diel in: Hauck/Noftz, SGB, 02/14, § 123 SGB VII, Rn. 11).
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 51/02 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 51/13
    Dies sind nach ständiger Rechtsprechung Grundstücke, die in unmittelbarer Verbindung zu einem Wohnhaus stehen (BSG, 11. November 2003, B 2 U 51/02 R, juris, Rn. 19) oder solchen Grundstücken nach Art, Gestaltung und Nutzung gleichkommen (vgl. BSG, 28. Juli 1977, 2 RU 40/77, juris; Diel in: Hauck/Noftz, SGB, 02/14, § 123 SGB VII, Rn. 11).
  • LSG Thüringen, 26.03.2009 - L 1 U 915/08

    Veranlagung eines Unternehmens zur gesetzlichen landwirtschaftlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 51/13
    Es wird nicht, wie nach dem Einkommenssteuerrecht, auf die Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr abgestellt (Landessozialgericht Thüringen, Urteil vom 26. März 2009 - L 1 U 915/08 -, juris Rn. 26; Sozialgericht Augsburg, Gerichtsbescheid vom 14. Januar 2008 - S 5 U 5059/06 L -, juris Rn. 41f).
  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 189/74

    Versicherung gegen Arbeitsunfall - Facharbeiter - Tätigkeiten aus Gefälligkeit -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - L 21 U 161/15

    Gesetzliche Unfallversicherung: Mitgliedschaft eines forstwirtschaftlichen

    Dabei knüpft der Begriff des Unternehmers nicht an eine bestimmte Rechtsform oder das Vorliegen einer organisatorischen Einheit an und setzt weder einen Geschäftsbetrieb noch eine auf Erwerb oder Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit voraus (BSG vom 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R - juris; LSG Schleswig-Holstein (SH) vom 08.07.2015 - L 8 U 51/13 - juris).

    Auch der Vortrag, eine wirtschaftliche forstliche Nutzung sei etwa wegen der Größe der Fläche, der Lage, der Zugänglichkeit, der Bodenbeschaffung nicht möglich, widerlegt nicht die Vermutung, da dies zum einen nicht in jedem Fall auf Dauer anzunehmen wäre und zum anderen sich Bewirtschaftungspflichten auch bei Unwirtschaftlichkeit aus gesetzlichen Regelungen ergeben könnten (vgl. LSG Baden-Württemberg (BW) vom 9. Juli 2015 - L 10 U 2233/14 - juris, Rn. 25; LSG Bayern vom 17. Dezember 2014 - L 2 U 448/12 - juris Rn. 45; LSG SH vom 8. Juli 2015, - L 8 U 51/13 - juris, Rn. 52).

    Dies ist jedoch andererseits dann anzunehmen, wenn ein fehlender Nutzungswille nach außen deutlich wird, eine Nutzungsmöglichkeit durch Rechtsvorschriften in der Weise beschränkt ist, dass eine unternehmerische Betätigung nicht möglich ist (LSG SH vom 8. Juli 2015 - L 8 U 51/13 - a.a.O.), oder etwa der Wald als Baugelände oder zum Liegenlassen als "Urwald" aus wissenschaftlichen Gründen unterhalten wird (BSG vom 28. September 1999 - B 2 U 40/98 R - a.a.O., Rn. 17), insgesamt müssen "greifbare" Umstände vorliegen, die ausreichen, um von einer nicht forstwirtschaftlichen Nutzung auszugehen.

    Selbst wenn Tätigkeiten im Hinblick auf die Verkehrssicherheit der Fläche anfielen, was ebenfalls von der Beklagten nicht angeführt wird oder sich aus den Akten ergibt, führten solche Tätigkeiten nicht zu einer Feststellung der Zugehörigkeit zur Beklagten, da solche Verkehrssicherungspflichten jeden Besitzer von Bäumen treffen und nicht aus einer Unternehmereigenschaft oder betrieblichen Organisiertheit herrühren (LSG SH vom 8. Juli 2015 - L 8 U 51/13 - juris, Rn. 59).

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