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   LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 6/14   

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https://dejure.org/2015,48057
LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 6/14 (https://dejure.org/2015,48057)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.07.2015 - L 8 U 6/14 (https://dejure.org/2015,48057)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - L 8 U 6/14 (https://dejure.org/2015,48057)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 123 Abs 1 SGB 7, § 136 Abs 1 SGB 7, § 150 SGB 7, § 152 SGB 7, § 168 SGB 7
    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht - landwirtschaftliches Unternehmen - landwirtschaftliche Tätigkeit - Bodenbewirtschaftung - Weideland - Pferdehaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Versicherungspflicht von Unternehmen der Viehhaltung im Zusammenhang mit einer versicherten Bodenbewirtschaftung in der gesetzlichen Unfallversicherung als landwirtschaftliches Unternehmen; Umfang der gerichtlichen Überprüfung von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufnahmebescheid; Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Beitragsberechnung; Differenzierung hinsichtlich der Unternehmensgruppen; Differenzierung hinsichtlich der verschiedenen Tierarten; Differenzierung hinsichtlich des unterschiedlichen ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Versicherungspflicht von Unternehmen der Viehhaltung im Zusammenhang mit einer versicherten Bodenbewirtschaftung in der gesetzlichen Unfallversicherung als landwirtschaftliches Unternehmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 6/14
    So hat das BSG in seinem Urteil vom 18. Januar 2011 (B 2 U 16/10 R, juris, Rn. 15) - noch auf der Grundlage der Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO) - festgestellt, dass ein "landwirtschaftliches Unternehmen" nicht nur dann vorliege, wenn der Unternehmer einen landwirtschaftlichen Betrieb oder eine landwirtschaftliche Einrichtung führe.

    Unternehmen der Landwirtschaft (im engeren Sinne) sind vor allem solche mit Bodenbewirtschaftung, wobei dieser Begriff diejenigen Tätigkeiten von nicht ganz kurzer Dauer umfasst, die dazu bestimmt sind, Bodengewächse überwiegend planmäßig aufzuziehen und abzuernten (BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R -, juris, Rn. 16; Feddern in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 123 SGB VII, Rn. 13; Diel in: Hauck/Noftz, SGB VII, 02/14, § 123 SGB VII, Rn. 16).

    Soweit das Bundessozialgericht in früheren Entscheidungen auf das Verhältnis von Viehbestand zur bodenbewirtschafteten Fläche abgestellt hat (BSG, Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 42/99 R -, juris), ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Januar 2011 (B 2 U 16/10 R) dieser Gesichtspunkt nach Auffassung des Senats nicht mehr als maßgeblich anzusehen; denn eine bodenbewirtschaftende Tätigkeit jedweder Art ist auch dann anzunehmen, wenn der Boden von Tieren abgeweidet wird, für die die abgeweideten Gewächse lediglich einen Anteil ihres Futters ausmachen, also ggf. zusätzlich zum Weidegras noch weiteres Futter gestellt werden muss.

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 6/14
    Denn die Abwägung zwischen mehreren Gesichtspunkten für oder gegen bestimmte Regelungen bei der Gestaltung des Gefahrtarifs obliegt dem Versicherungsträger (BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 21/02 R, juris Rn. 21).

    Dass durch die Bildung größerer Gefahrklassen einzelne Unternehmen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (BSG, Urteile vom 24. Juni 2003 - B 2 U 21/02 R - juris Nr. 28 f. und vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R - juris Rn. 30).

  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 42/99 R

    Pferdepensionshaltung als landwirtschaftliches Nebenunternehmen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 6/14
    Landwirtschaftlicher Unternehmer sei vielmehr auch, wer als Besitzer von Grundstücken (Eigentümer, Pächter, Nießbraucher oder sonstiger Nutzer) auf eigene Rechnung Tätigkeiten verrichte oder verrichten lasse, durch die mit dem Boden in irgend einer Weise gewirtschaftet werde (so auch bereits BSG, Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 42/99 R -, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Soweit das Bundessozialgericht in früheren Entscheidungen auf das Verhältnis von Viehbestand zur bodenbewirtschafteten Fläche abgestellt hat (BSG, Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 42/99 R -, juris), ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Januar 2011 (B 2 U 16/10 R) dieser Gesichtspunkt nach Auffassung des Senats nicht mehr als maßgeblich anzusehen; denn eine bodenbewirtschaftende Tätigkeit jedweder Art ist auch dann anzunehmen, wenn der Boden von Tieren abgeweidet wird, für die die abgeweideten Gewächse lediglich einen Anteil ihres Futters ausmachen, also ggf. zusätzlich zum Weidegras noch weiteres Futter gestellt werden muss.

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 40/98 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 6/14
    Zwar werden nach dem Bundessozialgericht (BSG) (Urteil vom 28. September 1999 - B 2 U 40/98 R) im Beitragsrecht während des Berufungsverfahrens im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses ergangene Folgebescheide, die Regelungen jeweils für einen weiteren Zeitraum treffen, in entsprechender Anwendung von § 96 SGG in Verbindung mit § 153 Abs. 1 SGG Gegenstand des beim Landessozialgericht anhängigen Streitverfahrens, wenn gegen die Folgebescheide die gleichen Einwände wie gegen den Erstbescheid erhoben werden, der Kläger sich auch gegen die Folgebescheide wendet und die Beklagte nicht widerspricht.
  • BSG, 13.12.1960 - 2 RU 67/58

    Gesonderte Veranlagung der Geflügelzucht eines landwirtschaftlichen Betriebes in

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 6/14
    Die Satzungsbestimmungen der Beklagten sind als vom Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (nur) daraufhin zu prüfen, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung des Satzungsgebers beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (BSG, Urteile vom 13. Dezember 1960 - 2 RU 67/58, juris Rn. 24 und vom 25. Januar 1983 - 2 RU 1/82, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 6/14
    Der in Art. 3 Abs. 1 GG zum Ausdruck gekommene Gleichheitsgrundsatz (das Willkürverbot) ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt, die Bestimmung also als willkürlich bezeichnet werden muss (BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951 - 2 BvG 1/51, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2005 - L 17 U 1/05

    Bestimmung der Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft im

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 6/14
    Das ist u.a. bei einer so genannten "Weidewirtschaft" der Fall, bei der eine landwirtschaftliche Fläche dadurch genutzt wird, dass sie von Tieren abgeweidet (abgegrast) wird (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juli 2005 - L 17 U 1/05 -, juris, Rn. 22).
  • BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82

    Beitragsbemessung - Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Flächenwert

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 6/14
    Die Satzungsbestimmungen der Beklagten sind als vom Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (nur) daraufhin zu prüfen, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung des Satzungsgebers beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (BSG, Urteile vom 13. Dezember 1960 - 2 RU 67/58, juris Rn. 24 und vom 25. Januar 1983 - 2 RU 1/82, juris Rn. 11).
  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 61/81

    Beitragsbemessung; Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Arbeitsbedarf

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 6/14
    Dabei müssen die mit der Schematisierung verbundenen Abweichungen in Einzelfällen außer Betracht bleiben (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 61/81 - juris Rn. 20).
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 6/14
    Dass durch die Bildung größerer Gefahrklassen einzelne Unternehmen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (BSG, Urteile vom 24. Juni 2003 - B 2 U 21/02 R - juris Nr. 28 f. und vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R - juris Rn. 30).
  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92

    Landwirtschaft - Beitragsbemessung

  • BSG, 25.04.1962 - 3 RK 14/58
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 40/13

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.06.2018 - L 6 U 52/17

    Versicherungspflicht einer Jagdpachtgemeinschaft

    Praktikabilitätsgründe und ein möglichst geringer Verwaltungsaufwand können im Rahmen des weiten Entscheidungsspielraums des Satzungsgebers ein zulässiges Entscheidungskriterium sein (vgl. LSG Schleswig-Holstein, 8.7.2015, L 8 U 6/14, juris Rn. 48).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2020 - L 5 U 69/15

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht -

    Eine bodenbewirtschaftende Tätigkeit jedweder Art ist auch dann anzunehmen, wenn der Boden von Tieren abgeweidet wird, auch wenn dies lediglich einen Anteil am Futter ausmacht und ggf. zugefüttert wird (vgl. Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 8. Juli 2015 - L 8 U 6/14 -).
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