Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 44/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 85 Abs 4 S 7 SGB 5 vom 14.11.2003, § 87a Abs 2 SGB 5 vom 26.03.2007, § 87b Abs 2 S 2 SGB 5 vom 26.03.2007, § 87b Abs 3 S 3 SGB 5 vom 26.03.2007, § 8 SGB 10
Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumen (RLV) - gerichtliche Prüfung - Praxisbesonderheiten und Härtefallgesichtspunkte - kein gesondertes Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren - Vergleich mit entsprechender Fachgruppe (hier: Urologen) - ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsarzthonorar; Höhe des Regelleistungsvolumens; Arztgruppenbezug; Praxisbesonderheiten; Weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum; Unterdurchschnittlich abrechnende Praxen außerhalb der Aufbauphase
- rechtsportal.de
Vertragsarzthonorar
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 12 (Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Honorarverteilung | Vergütung Quartal I/09 bis IV/11 | Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen
Verfahrensgang
- SG Kiel, 12.02.2014 - S 16 KA 1155/13
- LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 44/14
- BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 7/17 R
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 7/17 R
Vertragsärztliche Versorgung - Bemessung des Regelleistungsvolumens (RLV) - …
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 8. November 2016 (L 4 KA 44/14) insoweit aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 12. Februar 2014 (S 16 KA 1155/13) zurückgewiesen, als die Beklagte verpflichtet wird, über die Honorierung des Klägers im Quartal I/2010 unter Beachtung der Geltung des vorläufig zugewiesenen RLV in Höhe von 11 871, 60 Euro bis einschließlich 4. Februar 2010 erneut zu entscheiden.Im Übrigen wird die Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 8. November 2016 (L 4 KA 44/14) zurückgewiesen.
Die Kosten der Verfahren S 16 KA 1155/13 und L 4 KA 44/14 trägt der Kläger zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4, die Kosten der Verfahren S 16 KA 1156/13 und L 4 KA 45/14 trägt der Kläger.
Das LSG hat die Urteile des SG Kiel vom 12.2.2014 betreffend die Honorierung in den Quartalen I/2010 und II/2010 auf die Berufungen der Beklagten aufgehoben und die Klagen jeweils abgewiesen (Verfahren zu den Aktenzeichen L 4 KA 44/14 und L 4 KA 45/14) .
Der Kläger beantragt, die Urteile des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 8.11.2016 (L 4 KA 44/14 und L 4 KA 45/14) aufzuheben und die Berufung der Beklagten gegen die Urteile des SG Kiel vom 12.2.2014 (S 16 KA 1155/13 und S 16 KA 1156/13) zurückzuweisen.
Danach hat der Kläger die Kosten des unter dem Aktenzeichen L 4 KA 44/14 geführten Berufungsverfahrens und des vorangegangenen Klageverfahrens zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4 zu tragen, da sie jeweils teilweise unterlegen sind (§ 154 Abs. 1, § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO) .
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2017 - L 7 KA 18/14
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - rückwirkende Änderung des …
57 Deshalb spricht einiges dafür, dass die Beklagte nicht hinsichtlich desselben Regelungsgegenstandes mehrere Widerspruchsverfahren durchführen, sondern im Hinblick auf § 86 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nur einen Widerspruchsbescheid erlassen darf, in dem sie auf die Einwände sowohl gegen den RLV-Zuweisungsbescheid als auch wegen nicht oder nur teilweise anerkannter Praxisbesonderheiten eingeht (BSG, Urteile vom 02. August 2017 - B 6 KA 7/17 R und B 6 KA 3/17 R - Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 08. November 2016 - L 4 KA 44/14 - jeweils juris). - LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 KA 1868/14
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Regelleistungsvolumen - …
Nach Auffassung des Landessozialgerichts (LSG) Schleswig-Holstein (Urteil vom 08.11.2016, - L 4 KA 44/14 -, Urteil vom 17.01.2017, - L 4 KA 56/14 -, beide in juris) stehe der gerichtlichen Prüfung von Praxisbesonderheiten und Härtefallgründen im Verfahren gegen den RLV-Zuweisungsbescheid und den Honorarbescheid nicht entgegen, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hierüber nicht in gesonderten Widerspruchsverfahren entschieden habe. - BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 82/17 B
Vertragsärztlicher Anspruch auf Ausgleichszahlungen aufgrund eines Härtefalls
Im Übrigen wäre eine Antwort auf die in dieser Form aufgeworfene Frage nicht verallgemeinerungsfähig, sondern von der Verfahrensausgestaltung im Einzelfall abhängig (s dazu wiederum BSG Urteil vom 2.8.2017 - B 6 KA 7/17 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 12 RdNr 57 ff, das zu dem vom Kläger angeführten Urteil des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 8.11.2016 - L 4 KA 44/14 - erging).