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   LSG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - L 3 AL 43/06   

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https://dejure.org/2007,15893
LSG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - L 3 AL 43/06 (https://dejure.org/2007,15893)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.02.2007 - L 3 AL 43/06 (https://dejure.org/2007,15893)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - L 3 AL 43/06 (https://dejure.org/2007,15893)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unter Berücksichtigung von Fahrtkosten für eine monatliche Familienheimfahrt; Erforderlichkeit einer auswärtigen Unterbringung; Zumutbarkeit von täglichen Pendelfahrten; Auslegung des § 67 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Drittes ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Auszubildende - Auszubildende hat Anspruch auf Familienheimfahrten bei BAB

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - L 3 AL 43/06
    In der Gesetzesbegründung zu § 67 SGB III ist im AFRG-Entwurf (BT-Drucksache 13/4941, S. 166) ausgeführt, dass Abs. 1 entsprechend dem bis dahin geltenden Anordnungsrecht (§ 13 A Ausbildung) abschließend die Fahrten aufzählt, die bei einer förderungsfähigen beruflichen Ausbildung im Bedarf berücksichtigt werden können.
  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 10.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Wohngemeinschaft mit Eltern

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - L 3 AL 43/06
    Zu § 2 BAföG hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass von der zumutbaren Erreichbarkeit einer Ausbildungsstätte auszugehen ist, wenn mindestens an drei Wochentagen für den Hin- und Rückweg bei Benutzung der günstigsten Verkehrsbedingungen und unter Einschluss der notwendigen Wartezeiten nicht mehr als insgesamt zwei Stunden aufgewendet werden müssen (Urteil vom 17. Februar 1993, 11 C 10/92, Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 15).
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 38/03 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - auswärtige Unterbringung eines Minderjährigen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - L 3 AL 43/06
    Ob sich als Zumutbarkeitsmaßstab möglicherweise eher eine Orientierung an den Regelungen des BAföG anbieten würde (vgl. BSG, Urteil vom 2. Juni 2004, B 7 AL 38/03 R, veröffentlicht in juris), kann vorliegend dahingestellt bleiben.
  • BSG, 28.11.1985 - 11b/7 RAr 103/84

    Gesamtfreibetrag bei der Anrechnung des Elterneinkommens - auswärtige

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - L 3 AL 43/06
    Sonach müsse die auswärtige Unterbringung aus Gründen erfolgen, die in den Risiko- und Aufgabenbereich der Bundesanstalt für Arbeit - jetzt Bundesagentur für Arbeit - falle (Urteil vom 28. November 1985, 11b/7 RAr 103/84, SozR 4440 § 16 Nr. 4).
  • LSG Sachsen, 29.01.2009 - L 3 AL 86/07

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, Übernahme der Fahrtkosten für eine

    Hierfür besteht jedoch dann kein Bedürfnis, wenn - wie hier - die Trennung von der Familie bereits ausbildungsunabhängig vollzogen war (ebenso SächsLSG, Beschluss vom 19. April 2006 - L 1 B 142/05 AL-ER; Wagner, in: Mutschler/Bartz/Schmidt-De Caluwe, SGB III - Arbeitsförderung - [3. Auflage, 2008], § 67 Rdnr. 9; wohl auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 9. Februar 2007 - L 3 AL 43/06 - JURIS-Dokument Rdnr. 28 und Fuchsloch, in: Gagel, SGB III - Arbeitsförderung - [Erg.-Lfg. 27, Juni 2006], § 67 Rdnr. 15; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. Dezember 2006 - L 7 AL 381/03 - JURIS-Dokument Rdnr. 21 sowie Buser, in: Eicher/Schlegel, SGB III - Arbeitsförderung - [84. Erg.Lfg., Juli 2008], § 67 Rdnr. 37).

    Dabei kann es dahinstehen, ob dieser Freibetrag dann nicht in Betracht kommt, wenn die Wohnung des Auszubildenden bereits vor dem Anstreben der Ausbildung von diesem bezogen worden war und somit die Entfernung des Auszubildenden vom Wohnsitz seiner Eltern nicht wesentlich auf der ausbildungsbedingten Herauslösung des Auszubildenden aus seinem bisherigen Wohnumfeld beruht (so SächsLSG, Beschluss vom 19. April 2006 - L 1 B 142/05 AL-ER; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Mai 2007 - L 30 AL 1288/05 - JURIS-Dokument Rdnr. 50 ff.; wohl auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 9. Februar 2007 - L 3 AL 43/06 - JURIS-Dokument Rdnr. 28; a. A. LSG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2004 - L 10 AL 55/03 - JURIS-Dokument Rdnr. 29).

  • LSG Bayern, 15.01.2009 - L 9 AL 181/05

    Berufsausbildungsbeihilfe - Bedarfserhöhung für Mietkosten - Erforderlichkeit der

    Allerdings steht die erweiterte Förderung der ausbildungsbezogenen Mobilität in beiden Fällen stets unter dem Vorbehalt, dass die durch die Entfernung des Auszubildenden von dem Wohnsitz seiner Eltern oder eines Elternteils ausgelösten Kosten wesentlich auf der ausbildungsbedingten Herauslösung des Auszubildenden aus seinem bisherigen Wohnumfeld beruhen (Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.02.2007 Az.: L 3 AL 43/06 zitiert nach juris unter Hinweis auf Sächsisches LSG, Beschluss vom 19. April 2006, L 1 B 142/05 AL-ER, veröffentlicht in juris).
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