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   LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - L 8 U 49/18   

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LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - L 8 U 49/18 (https://dejure.org/2021,7898)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.03.2021 - L 8 U 49/18 (https://dejure.org/2021,7898)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. März 2021 - L 8 U 49/18 (https://dejure.org/2021,7898)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 9/19 R

    Keine Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - L 8 U 49/18
    aa) Beim Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort dieser versicherten Tätigkeit als Vor- bzw. Nachbereitungshandlung zur versicherten Tätigkeit ist nicht der Weg als solcher, sondern dessen Zurücklegen versichert, also der Vorgang des Sichfortbewegens auf einer Strecke, die durch einen Ausgangs- und einen Zielpunkt begrenzt ist (BSG, Urteil vom 06. Oktober 2020 - B 2 U 9/19 R - Rn 19) .

    Maßgebend ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2002 - B 2 U 19/02 R - Rn 14; Urteil vom 30. Januar 2020, B 2 U 19/18 R - Rn 19; Urteil vom 6. Oktober 2020, B 2 U 9/19 R - Rn 25, 26) .

    Die Handlungstendenz als eine von den Tatsachengerichten festzustellende innere Tatsache ist aufgrund der objektiven Umstände des Einzelfalls zur Überzeugung des Tatrichters im Vollbeweis festzustellen, wobei die Objektivierung der Handlungstendenz als innerer Haupttatsache voraussetzt, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Hilfstatsachen (Indizien) in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in eine Gesamtschau eingestellt sowie nachvollziehbar und widerspruchsfrei unter- und gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 6. Oktober 2020, B 2 U 9/19 R, Rn 26, 27).

  • BSG, 18.10.1994 - 2 RU 31/93

    Ort der Tätigkeit - Familiäre Verhältnisse - Unterschiedliche Aufenthaltsorte -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - L 8 U 49/18
    Diese Fallkonstellation wird unter dem Stichwort "erweiterter häuslicher Bereich" (BSG, Urteil vom 18. Oktober 1994, 2 RU 31/93; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. März 2017, L 2 U 26/16; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Dezember 2017, L 10 U 448/17) diskutiert und ist davon geprägt, dass der Versicherte nicht nur in einem von ihm angemieteten häuslichen Bereich mit melderechtlicher Adresse lebt, sondern sich auch regelmäßig in einem anderen Haushalt einer Person aufhält, zu der eine enge persönliche Verbindung besteht, z. B. Partner einer Liebesbeziehung, und in deren Haushalt der Versicherte integriert ist.
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - L 8 U 49/18
    gg) Da die Klägerin am 15. November 2015 nach der Arbeit ihren häuslichen Bereich im Haus ihrer Schwiegereltern ansteuerte, kommt es nicht darauf an, ob die Klägerin nach der Arbeit mit ihrem Heimweg im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII einen dritten Ort im Sinne der jüngsten Rechtsprechung des BSG (dazu Urteil vom 30. Januar 2020, B 2 U 2/18 R) aufsuchen wollte oder nicht.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - L 8 U 49/18
    Hinsichtlich des Beweismaßstabs gilt dabei, dass das "Unfallereignis" und der "Gesundheitserst- bzw. Gesundheitsfolgeschaden" sowie die Tatsachen, die den inneren Zusammenhang der Verrichtung im Zeitpunkt des Unfalls zur versicherten Tätigkeit begründen im Wege des Vollbeweises - also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - für das Gericht feststehen müssen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - Rn 10, 20; Urteil vom 31. Januar 2012, B 2 U 2/11 R - Rn 17).
  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - L 8 U 49/18
    Hinsichtlich des Beweismaßstabs gilt dabei, dass das "Unfallereignis" und der "Gesundheitserst- bzw. Gesundheitsfolgeschaden" sowie die Tatsachen, die den inneren Zusammenhang der Verrichtung im Zeitpunkt des Unfalls zur versicherten Tätigkeit begründen im Wege des Vollbeweises - also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - für das Gericht feststehen müssen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - Rn 10, 20; Urteil vom 31. Januar 2012, B 2 U 2/11 R - Rn 17).
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 19/18 R

    Erstattungsstreit: Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - L 8 U 49/18
    Maßgebend ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2002 - B 2 U 19/02 R - Rn 14; Urteil vom 30. Januar 2020, B 2 U 19/18 R - Rn 19; Urteil vom 6. Oktober 2020, B 2 U 9/19 R - Rn 25, 26) .
  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - L 8 U 49/18
    Ein Abweg wird angenommen, wenn der Versicherte sich nicht auf direktem Weg in Richtung seiner Arbeitsstätte oder seiner Wohnung, sondern in entgegengesetzter Richtung von diesem Ziel fortbewegt (siehe BSG, Urteil vom 22. Dezember 2016, B 2 U 16/15 R - Rn 17) .
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - L 8 U 49/18
    Allerdings hat das Sozialgericht in dem Entscheidungstenor den ebenfalls gestellten, inhaltlich aber nicht ausreichend bestimmten Leistungsantrag der Klägerin (gerichtet auf die Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung) berücksichtigt, dem nach der mittlerweile ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einer sinnentsprechenden Auslegung nach § 123 SGG aber keine eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R - juris Rn 11/12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17

    Unfallversicherungsrecht; Vorliegen eines Wegeunfalls; End- oder Ausgangspunkt

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - L 8 U 49/18
    Diese Fallkonstellation wird unter dem Stichwort "erweiterter häuslicher Bereich" (BSG, Urteil vom 18. Oktober 1994, 2 RU 31/93; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. März 2017, L 2 U 26/16; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Dezember 2017, L 10 U 448/17) diskutiert und ist davon geprägt, dass der Versicherte nicht nur in einem von ihm angemieteten häuslichen Bereich mit melderechtlicher Adresse lebt, sondern sich auch regelmäßig in einem anderen Haushalt einer Person aufhält, zu der eine enge persönliche Verbindung besteht, z. B. Partner einer Liebesbeziehung, und in deren Haushalt der Versicherte integriert ist.
  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 19/02 R

    Wegeunfall - Ort der Tätigkeit - Arbeitsstätte - dritter Ort - innerer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - L 8 U 49/18
    Maßgebend ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2002 - B 2 U 19/02 R - Rn 14; Urteil vom 30. Januar 2020, B 2 U 19/18 R - Rn 19; Urteil vom 6. Oktober 2020, B 2 U 9/19 R - Rn 25, 26) .
  • LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 26/16

    Versicherungsschutz bei erweitertem häuslichen Bereich für Weg zur Arbeit von

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