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   LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2021 - L 10 KR 92/18   

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https://dejure.org/2021,45317
LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2021 - L 10 KR 92/18 (https://dejure.org/2021,45317)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.11.2021 - L 10 KR 92/18 (https://dejure.org/2021,45317)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. November 2021 - L 10 KR 92/18 (https://dejure.org/2021,45317)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 3/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Anspruch eines Mannes auf Perücke bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2021 - L 10 KR 92/18
    Am 11. April 2017 legte die Klägerin gegen die so bezeichnete Teilbewilligung vom 10. März 2017 Widerspruch ein, mit dem sie auf die Rechtsprechung des BSG in dem Verfahren B 3 KR 3/14 R hinwies und geltend machte, ausreichender und zweckmäßiger Echthaarersatz sei für den Betrag der Teilbewilligung nicht zu erhalten.

    Als vollständiger Haarersatz sind Perücken teilweise anders gearbeitet (zB mit einer anderen Art der Befestigung) und dienen auch einer anderen Zweckbestimmung, nämlich dem optischen Ausgleich des fehlenden natürlichen Haupthaares (vgl BSG, Urteil vom 22. April 2015 - B 3 KR 3/14 R - Rn 14).

    c) Unter dem Gesichtspunkt des vollständigen Ausfalls des biologischen Prozesses "Neubildung und Wachstum der Haare" wird totaler Haarausfall zwar nicht als behandlungsbedürftige Krankheit bewertet, weil die Haarlosigkeit nicht zu einer Beeinträchtigung von Körperfunktionen führt und zudem weder die Perücke noch ein anderes Mittel der Krankenbehandlung dem Betroffenen die verlorene Körperbehaarung, hier speziell das Kopfhaar, wieder zu beschaffen vermag (vgl. BSG, Urteil vom 22. April 2015 - B 3 KR 3/14 R - Rn 22) .

    Dennoch misst das BSG dem Totalverlust der Haare bei Frauen Krankheitswert iS des § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V unter dem Aspekt der entstellenden Wirkung zu (vgl BSG, Urteil vom 22. April 2015 - B 3 KR 3/14 R - Rn 25 ff; ebenso BSG, Urteil vom 23. Juli 2002 - B 3 KR 66/01 R - Rn 14) .

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2021 - L 10 KR 92/18
    Auf der Rechtsfolgenseite muss durch die Vornahme einer Amtshandlung des Trägers ein - gesetzeskonformer - Zustand hergestellt werden können, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre (vgl exemplarisch BSG, Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 5/05 R - Rn 22 mwN, juris) .

    In welcher Weise die Lücke zu schließen ist, hängt in diesem Sinne jeweils von der Art des Systemversagens ab, die den Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 SGB V begründet (vgl BSG, Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 5/05 R - Rn 23, juris) .

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Damenperücke - Echthaarperücke -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2021 - L 10 KR 92/18
    Dennoch misst das BSG dem Totalverlust der Haare bei Frauen Krankheitswert iS des § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V unter dem Aspekt der entstellenden Wirkung zu (vgl BSG, Urteil vom 22. April 2015 - B 3 KR 3/14 R - Rn 25 ff; ebenso BSG, Urteil vom 23. Juli 2002 - B 3 KR 66/01 R - Rn 14) .

    Ein ausreichender Behinderungsausgleich werde bei der Perückenversorgung nicht bereits in Frage gestellt, wenn einige wenige vertraute Personen oder Fachleute das Haar als "künstlich" erkennen (vgl zu alledem BSG, Urteil vom 23. Juli 2002 - B 3 KR 66/01 R - Rn 20) .

  • BSG, 26.05.2020 - B 1 KR 21/19 R

    Kostenerstattung für ambulante Augenoperation

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2021 - L 10 KR 92/18
    Der erkennende Senat schließt sich der Rechtsprechung des BSG an, wonach ein Kostenerstattungsanspruch bereits deshalb nicht aus den Grundsätzen über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch hergeleitet werden kann, weil er durch § 13 Abs. 3 SGB V ausgeschlossen wird (vgl BSG, Urteil vom 26. Mai 2020 - B 1 KR 21/19 R - Rn 21, juris).
  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 35/17 R

    Höhe der Vergütung antrags- und genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2021 - L 10 KR 92/18
    Angelehnt an die Rechtsprechung des BSG zu Festbeträgen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung (vgl BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, B 3 KR 20/08 R, Rn 28) und zur Vergütung vertragsärztlicher Leistungen (vgl BSG, Urteil vom 11. Oktober 2017, B 6 KA 35/17 R, Rn 36, juris) , prüft der Senat gleichwohl, ob der vereinbarte Vertragspreis evident unzureichend ist bzw willkürlich bestimmt wurde, und daher den Sachleistungsanspruch der Versicherten der Beklagten nicht sicherstellen konnte.
  • LSG Hamburg, 26.08.2020 - L 1 KR 22/17

    Anspruch des Leistungserbringers auf diskriminierungsfreie Teilhabe an der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2021 - L 10 KR 92/18
    Zwar obliegt die Ausgestaltung der Verträge im Sinne von §§ 126, 127 SGB V den Vertragspartnern - Krankenkasse und Leistungserbringer -, die die vertraglichen Bedingungen zur Umsetzung des Sachleistungsprinzips gegenüber dem Versicherten in einem koordinationsrechtlichen Vertrag iSv § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB X aushandeln (vgl LSG Hamburg, Urteil vom 26. August 2020, L 1 KR 22/17, Rn 54, juris) .
  • BSG, 18.12.2018 - B 1 KR 34/17 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Nagelspangenkorrektur nur als

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2021 - L 10 KR 92/18
    Ein Kostenerstattungsanspruch setzt daher voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (vgl BSG, Urteil vom 18. Dezember 2018, B 1 KR 34/17 R, Rn 10, juris) .
  • LSG Hessen, 11.11.2020 - L 8 KR 31/20
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2021 - L 10 KR 92/18
    Die Versorgung zu Vertragspreisen ist für den Versicherten verbindlich, soweit der Vertragspreis für den Behinderungsausgleich objektiv ausreichend ist (so auch das Hessische Landessozialgericht , Urteil vom 11. November 2020, L 8 KR 31/20 Rn 23 - die erstinstanzliche Entscheidung insoweit bestätigend) .
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2021 - L 10 KR 92/18
    Angelehnt an die Rechtsprechung des BSG zu Festbeträgen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung (vgl BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, B 3 KR 20/08 R, Rn 28) und zur Vergütung vertragsärztlicher Leistungen (vgl BSG, Urteil vom 11. Oktober 2017, B 6 KA 35/17 R, Rn 36, juris) , prüft der Senat gleichwohl, ob der vereinbarte Vertragspreis evident unzureichend ist bzw willkürlich bestimmt wurde, und daher den Sachleistungsanspruch der Versicherten der Beklagten nicht sicherstellen konnte.
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Satzungsbestimmung - Rechtswidrigkeit - Arzt -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2021 - L 10 KR 92/18
    Der Senat berücksichtigt dabei auch, dass die Versorgung durch Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung einer Mischkalkulation unterliegt und die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Leistungserbringers von einer Vielzahl individuell beeinflussbarer Faktoren (zB Kostenstruktur, Standort) abhängt, und die Vergütung einer nach dem SGB V erbrachten Leistung nicht notwendigerweise in jedem Fall einen Gewinn sicherstellen muss (vgl BSG, Urteil vom 14. März 2001, - B 6 KA 54/00 R -, Rn 28, juris; ebenso BSG, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - B 6 KA 6/19 B - Rn 10, juris) .
  • BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 6/19 B

    Berücksichtigung eines höheren Regelleistungsvolumens aufgrund von

  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 9/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - ambulante psychotherapeutische

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.07.2023 - L 10 KR 44/21

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Auftragsvergabe an den Leistungserbringer -

    Dieser Rechtsprechung des BSG hat sich der erkennende Senat für nicht nur vorübergehenden Haarverlust angeschlossen (Urteile vom 9. November 2021, L 10 KR 92/18 und L 10 KR 122/17).

    Die Versorgung zu Vertragspreisen ist für den Versicherten verbindlich, soweit der Vertragspreis für den Behinderungsausgleich objektiv ausreichend ist (Urteil des Senats vom 9. November 2021, L 10 KR 92/18; so auch das Hessische Landessozialgericht , Urteil vom 11. November 2020, L 8 KR 31/20 Rn 23 - die erstinstanzliche Entscheidung insoweit bestätigend).

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