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   LSG Schleswig-Holstein, 10.05.2017 - L 8 U 28/14   

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https://dejure.org/2017,44251
LSG Schleswig-Holstein, 10.05.2017 - L 8 U 28/14 (https://dejure.org/2017,44251)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.05.2017 - L 8 U 28/14 (https://dejure.org/2017,44251)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - L 8 U 28/14 (https://dejure.org/2017,44251)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Anforderungen an die Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes bei Berufskrankheiten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - L 8 U 115/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - haftungsbegründende Kausalität

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.05.2017 - L 8 U 28/14
    Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht wies mit Urteil vom 21. Februar 2007 die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten zurück und änderte auf die Anschlussberufung des Klägers das Urteil des Sozialgerichts Kiel dahin ab, dass die Beklagte verurteilt wurde, dem Kläger die gesetzlichen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere eine Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 20 vom Hundert (v.H.) ab dem 1. April 2004 bis zum 30. Juni 2005 zu gewähren (L 8 U 115/05).

    Der hierzu seitens der Beklagten ermittelte Arbeitsverdienst von 15.849,98 Euro ist einem JAV-Zeitraum in Bezug auf den Beginn der rentenberechtigenden MdE am 1. April 2004 - wie im rechtskräftigen Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 21. Februar 2007 (L 8 U 115/05) bestimmt - vom 1. April 2003 bis zum 31. März 2004 und dem hierfür ermittelten Betrag von 28.671,86 Euro gegenüberzustellen.

  • BSG, 26.04.2016 - B 2 U 14/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neuberechnung des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.05.2017 - L 8 U 28/14
    Statthafte Klageart ist insofern die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage sowie Leistungsklage nach § 54 Abs. 1, Abs. 4 SGG, wobei die Anfechtungsklage sich auf die Aufhebung der Überprüfungsbescheide, die Verpflichtungsklage auf die Abänderung des bestandskräftigen Bescheids vom 17. September 2007 und die Leistungsklage auf Zahlung einer höheren Rente richtet (vgl. BSG, Urteil vom 26. April 2016 - B 2 U 14/14 R -, Rn. 15 m.w.N., juris).
  • BSG, 23.07.2015 - B 2 U 9/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente gem § 59 Abs 1 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.05.2017 - L 8 U 28/14
    Die Festsetzung des JAV als solches stellt dagegen keinen abtrennbaren Streitgegenstand dar (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 2015 - B 2 U 9/14 R -, Rn. 11, juris).
  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresverdienstes - erhebliche

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.05.2017 - L 8 U 28/14
    Die Anwendung des § 87 SGB VII kann deshalb im Einzelfall sowohl eine Erhöhung als auch eine Reduzierung des nach §§ 82 bis 86 SGB VII berechneten JAV bewirken (vgl. BSG, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 24/10 R -, Rn. 24, juris, mit Verweis auf Schudmann, in: jurisPK-SGB VII, § 87 SGB VII, Rn. 6).
  • BSG, 31.10.1968 - 2 RU 139/67

    Jahresarbeitsverdienst - Einkommenslose Zeiten - Berücksichtigungsfähige

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.05.2017 - L 8 U 28/14
    § 84 SGB VII verhindere, dass Versicherte, die nach Aufgabe einer gefährdenden Tätigkeit keiner Erwerbstätigkeit nachgingen oder ein geringes Arbeitsentgelt erzielten, beim späteren Eintritt der Berufskrankheit eine nach diesem niedrigen Entgelt bemessene Rente erhielten (BSGE 28, 274).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 22/92

    Berufskrankheit - Jahresarbeitsverdienst - Abstrakt gefährdende Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.05.2017 - L 8 U 28/14
    Die Vorschrift lautete inhaltlich ähnlich wie § 84 Satz 1 SGB VII: "Bei Berufskrankheiten gilt für die Berechnung des Jahresarbeitsverdiensts, wenn es für den Berechtigten günstiger ist, als Zeitpunkt des Arbeitsunfalls der letzte Tag, an dem der Versicherte in einem Unternehmen Arbeiten verrichtet hat, die ihrer Art nach geeignet sind, die Berufskrankheit zu verursachen." Diese Regelung sollte der Besonderheit einer sich nur allmählich entwickelnden Berufskrankheit und einer häufig damit einhergehenden Einkommenseinbuße dadurch Rechnung tragen, dass sie in Ergänzung zu § 551 Abs. 3 Satz 2 RVO und wiederum nur nach dem Günstigkeitsprinzip für die Berechnung des JAV den Eintritt des Versicherungsfalls zurückverlegte (so BSG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 RU 22/92 -, Rn. 19; Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 42/92 -, Rn. 20; jeweils juris).
  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 20/87

    Arbeitsunfall - Zeitpunkt - Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.05.2017 - L 8 U 28/14
    Die Vorschrift des § 572 RVO verhinderte - so formulierte es das BSG in seinem Urteil vom 26. November 1987 zum Aktenzeichen 2 RU 20/87 (Rn. 21, juris) -, dass Versicherte, die nach Aufgabe einer gefährdenden Tätigkeit entweder keine Erwerbstätigkeit ausübten oder aus einer anderen Erwerbstätigkeit ein geringeres Arbeitsentgelt erzielten, beim späteren Eintritt der Berufskrankheit eine nach einem geringeren JAV bemessene Rente erhielten.
  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 42/92

    Verletztenrente wegen Berufskrankheit - Jahresarbeitsverdienst -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.05.2017 - L 8 U 28/14
    Die Vorschrift lautete inhaltlich ähnlich wie § 84 Satz 1 SGB VII: "Bei Berufskrankheiten gilt für die Berechnung des Jahresarbeitsverdiensts, wenn es für den Berechtigten günstiger ist, als Zeitpunkt des Arbeitsunfalls der letzte Tag, an dem der Versicherte in einem Unternehmen Arbeiten verrichtet hat, die ihrer Art nach geeignet sind, die Berufskrankheit zu verursachen." Diese Regelung sollte der Besonderheit einer sich nur allmählich entwickelnden Berufskrankheit und einer häufig damit einhergehenden Einkommenseinbuße dadurch Rechnung tragen, dass sie in Ergänzung zu § 551 Abs. 3 Satz 2 RVO und wiederum nur nach dem Günstigkeitsprinzip für die Berechnung des JAV den Eintritt des Versicherungsfalls zurückverlegte (so BSG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 RU 22/92 -, Rn. 19; Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 42/92 -, Rn. 20; jeweils juris).
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