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   LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2017 - L 4 KA 2/16   

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https://dejure.org/2017,63035
LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2017 - L 4 KA 2/16 (https://dejure.org/2017,63035)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.12.2017 - L 4 KA 2/16 (https://dejure.org/2017,63035)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - L 4 KA 2/16 (https://dejure.org/2017,63035)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Korrektur einer bestandskräftig gewordenen Honorarabrechnung; Ermessensentscheidung der Behörde; Ermessensreduzierung auf Null

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R

    Ambulante Notfallbehandlung - keine unterschiedliche Vergütung zwischen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2017 - L 4 KA 2/16
    Im Einzelnen begehrte sie die Bewertung der erbrachten Leistungen nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01218 des EBM 2005 statt mit 200 mit 500 Punkten und führte hierzu aus, das BSG habe bereits im Urteil vom 17.9.2008 - B 6 KA 46/07 R entschieden, dass die ungleiche Bewertung der Notfallgrundpauschale für die Notfallambulanzen in der GOP 01218 gegenüber der Pauschale für die niedergelassenen Ärzte gemäß GOP 01210 in dem von 2005 bis 2007 geltenden EBM rechtswidrig sei.

    Mit dem Urteil vom 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R hielt das BSG dies für rechtswidrig, weil dieselbe Leistung nicht unterschiedlich vergütet werden dürfe und keine hinreichenden Unterschiede in der Leistungserbringung durch die niedergelassenen Ärzte und die Krankenhausambulanzen vorlägen, die eine Differenzierung rechtfertigten.

    Zwar hat das BSG bereits im Urteil vom 17.09.2008 (aaO) ausgeführt, dass ein unterschiedlicher Aufwand der niedergelassenen Ärzte und der Krankenhäuser nicht zu erkennen und daher eine Differenzierung nicht gerechtfertigt sei.

  • BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 3/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Notfallversorgung - Vergütung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2017 - L 4 KA 2/16
    Am 12. Dezember 2012 entschied das Bundessozialgericht (BSG - B 6 KA 3/12 R), dass der Ausschluss der Abrechnung der Zusatzpauschalen durch die Krankenhausambulanzen gemäß Kapitel II Ziffer 1.2.4 EBM rechtswidrig sei.

    Wie das BSG mit Urteil vom 12. Dezember 2012 (B 6 KA 3/12 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 13) entschieden hat, war der Ausschluss der Notfallambulanzen von der Abrechnung der Zusatzpauschalen im EBM rechtswidrig.

    Die Tatsache, dass gemäß dem Urteil des BSG vom 12. Dezember 2012 (aaO) diese Rechtslage rechtswidrig war, spricht nicht für eine derartige Ermessensreduzierung, denn hierbei handelt es sich um die typische Ausgangslage des § 44 Abs. 2 SGB X.

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 16/97 R

    Vertragsarzt - Honorar - keine Sozialleistung - Anwendung des § 44 Abs 2 SGB 10

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2017 - L 4 KA 2/16
    Vielmehr richtet sich der Berichtigungsanspruch der Klägerin nach § 44 Abs. 2 SGB X, der auch auf ärztliche Honorarforderungen anwendbar ist (BSG v. 18.03.1998 - B 6 KA 16/97 R - SozR 3-1300 § 44 Nr. 23, Rn. 14).

    Eine Ermessensentscheidung kann nur daraufhin überprüft werden, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (§ 54 Abs. 2 Satz 2 SGG), also nur darauf, ob es gar nicht ausgeübt wurde, fehlerhaft ausgeübt wurde, oder ob eine Ermessensüberschreitung vorliegt (Ermessensunterschreitung, Ermessensüberschreitung und zweckwidriger Ermessensfehlgebrauch, vergl. BSG v. 18.03.1998, aaO, Rn. 19).

  • BGH, 10.04.1986 - III ZR 209/84

    Bestimmung des Inhalts eines Bebauungsplans; Amtspflichten der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2017 - L 4 KA 2/16
    Es wird in neuerer Zeit diskutiert, ob unter dem Blickwinkel des aus Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Rechtsstaatsgebots die Befugnis und Verpflichtung einer Verwaltungsbehörde abgeleitet werden kann, eine als rechtswidrig erkannte Norm im Einzelfall zu überprüfen, nicht anzuwenden oder ihrerseits von allen Möglichkeiten, sie anzufechten Gebrauch zu machen (BSG v. 10.04.2003 - B 4 RA 56/02 R - SozR 4-1300 § 44 Nr. 3; Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 13. Aufl., Art. 20 Rn. 36; Sachs in Sachs, Grundgesetz, 5. Aufl., Art. 20 Rn. 103 ff; vergl. auch BGH v. 10.04.1986 - III ZR 209/84  - NVwZ 1987, 168).
  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 24/96

    Honoraranspruch nach § 85 Abs. 2a SGB V

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2017 - L 4 KA 2/16
    Daraus folgt, dass Nachforderungen der kassenärztlichen Vereinigungen beim Anstieg der Leistungsmenge oder der zugelassenen Ärzte oder aus anderen Gründen regelmäßig ausgeschlossen sind (BSG v. 29.01.1997 - 6 R Ka 24/96 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 19).
  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2017 - L 4 KA 2/16
    Das Ermessen ist auf Null reduziert, wenn es nach dem festgestellten Sachverhalt ausgeschlossen ist, dass Umstände vorliegen, die eine andere Entscheidung als die Aufhebung der rechtswidrigen bestandskräftigen Entscheidung rechtsfehlerfrei zulassen (BSG v. 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R - SozR 4-1300 § 47 Nr. 1).
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 28/07 R

    Bekanntgabe des Regelungsinhalts eines Bescheids an Drittbetroffenen zur Kenntnis

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2017 - L 4 KA 2/16
    Auf diese Regelung kann sich die nachträgliche Berichtigung der Honorarbescheide nicht stützen, da ärztliche Honorare keine Sozialleistungen im Sinne dieser Vorschrift sind (std. Rspr., vgl. BSG vom 17.09.2008 - B 6 KA 28/07 R - SozR 4-1300 § 44 Nr. 17 Nr. 38).
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 56/02 R

    Neubewertung von Kindererziehungszeiten wegen Zusammentreffen mit freiwilligen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2017 - L 4 KA 2/16
    Es wird in neuerer Zeit diskutiert, ob unter dem Blickwinkel des aus Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Rechtsstaatsgebots die Befugnis und Verpflichtung einer Verwaltungsbehörde abgeleitet werden kann, eine als rechtswidrig erkannte Norm im Einzelfall zu überprüfen, nicht anzuwenden oder ihrerseits von allen Möglichkeiten, sie anzufechten Gebrauch zu machen (BSG v. 10.04.2003 - B 4 RA 56/02 R - SozR 4-1300 § 44 Nr. 3; Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 13. Aufl., Art. 20 Rn. 36; Sachs in Sachs, Grundgesetz, 5. Aufl., Art. 20 Rn. 103 ff; vergl. auch BGH v. 10.04.1986 - III ZR 209/84  - NVwZ 1987, 168).
  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 28/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Begrenzung des Gestaltungsspielraums des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2017 - L 4 KA 2/16
    Sie ist als die Summe der Vergütungen zu verstehen, die eine Krankenkasse für sämtliche zur vertragsärztlichen Versorgung gehörenden Leistungen zu entrichten hat, die in einem Kalendervierteljahr von den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden zugelassenen Ärzten und Psychotherapeuten und zugelassenen medizinischen Versorgungszentren, ermächtigten Ärzten und ermächtigten Einrichtungen und in Notfällen auch von sonst nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen im Geltungsbereich des SGB V erbracht wurden (BSG v. 27.06.2012 - B 6 KA 28/11 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 26, Rn. 61).
  • BSG, 16.05.2018 - B 6 KA 3/18 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - Rechtsprechung des BSG zur

    Klage und Berufung der Klägerin blieben ohne Erfolg (SG Kiel Urteil vom 8.12.2015 - S 2 KA 568/14; Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 12.12.2017 - L 4 KA 2/16).
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