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   LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - L 3 AS 43/14 ZVW   

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https://dejure.org/2016,28204
LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - L 3 AS 43/14 ZVW (https://dejure.org/2016,28204)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.05.2016 - L 3 AS 43/14 ZVW (https://dejure.org/2016,28204)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Mai 2016 - L 3 AS 43/14 ZVW (https://dejure.org/2016,28204)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitslosengeld II; Nachweis der Hilfebedürftigkeit; Besondere Härte; Kurze Leistungs- bzw. Anspruchsdauer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - L 3 AS 43/14
    Soweit der Beklagte unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11 - davon ausgehe, dass die Klägerin ihren Vertrag in Ermangelung einer ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht zeitlich unbegrenzt widerrufen könne, verkenne der Beklagte, dass die Entscheidung erst im Jahr 2014, mithin 7 Jahre nach dem streitigen Zeitraum erfolgt sei.

    Der Beklagte führt ergänzend aus: Der BGH habe in seiner Entscheidung vom 7. Mai 2014 (a.a.O.) ausgeführt, dass das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers, der nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden sei und/oder die Versicherungsbedingungen oder eine Verbraucherinformation nicht erhalten habe, zeitlich unbegrenzt fortbestehe.

    Etwas anderes gilt auch nicht im Hinblick auf die von dem Beklagten angeführten Entscheidungen des BGH vom 28. Januar 2004 - IV ZR 58/03 - und vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11 - Denn entscheidungserheblich ist die Prognose bei Beginn des streitigen Leistungszeitraumes - hier ab dem 1. Mai 2007 -, mögliches Vermögen zur Bestreitung des Lebensunterhalts tatsächlich einsetzen zu können.

    Für den streitigen Zeitraum im Jahr 2007 war aber, worauf der Prozessbevollmächtigte der Klägerin zutreffend hingewiesen hat, die Entscheidung des BGH vom 7. Mai 2014, die sich auf die Vorabentscheidung (vgl. EuGH-Vorlage des BGH vom 28. März 2012 - IV ZR 76/11 -, juris) des Europäischen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Dezember 2013 (C-209/12) stützt, nicht absehbar; die Klägerin hätte sich mithin bei Antragstellung nicht ohne Weiteres auf ein noch bestehendes Widerrufsrecht berufen und eine kurzfristige Vertragsauflösung ohne großen Wertverlust erreichen können.

    Bei dieser Betrachtungsweise wäre eine Verlustquote bei Kündigung der 1997 abgeschlossenen Lebensversicherung nicht anzunehmen, da bei einem erfolgreichen Widerspruch, der auch bei einer bereits erfolgten Kündigung möglich bleibt, die eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen und ohne Abzug einer Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühr zur Auszahlung gelangen (BGH, Urteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11 - BGH, Urteil vom 8. April 2015 - IV ZR 103/15 -, juris).

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - L 3 AS 43/14
    Für diesen Bewilligungszeitraum von sechs Monaten ab Antragstellung muss im Vorhinein eine Prognose getroffen werden, ob und ggf. welche Verwertungsmöglichkeiten bestehen, die geeignet sind, kurzfristig Erträge zu erzielen und die Hilfebedürftigkeit abzuwenden oder zu vermindern (vgl. BSG Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 2/09 R - Rn. 19, 21; BSG Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 100/11 R - Rn 20 f: Möglichkeit des "Versilberns").

    Dieser Zeitraum ist maßgebend für die Prognose, dass ein rechtliches oder tatsächliches Verwertungshindernis wegfällt (noch offen gelassen BSG, Urteil vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 46/06 R -, Rn. 15 mit zustimmender Anmerkung Radüge jurisPR-SozR 14/2008 Anm. 1; BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 42/07 R -, Rn. 23; BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 2/09 R -, Rn. 19, juris).

    Wann von einer "besonderen Härte" im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Alt. 2 SGB II auszugehen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei nur atypische Fälle erfasst werden sollen, die nicht bereits durch die ausdrücklichen Freistellungen über das Schonvermögen (§ 12 Abs. 3 Satz 1 SGB II, § 4 Abs. 1 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung a.F.) und die Absetzungsbeträge nach § 12 Abs. 2 SGB II erfasst werden (vgl. Mecke in Eicher/Spellbrink, 3. Aufl. 2013, § 12 Rn. 118 m.w.N.) und die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2007 - B 11 b AS 37/06 R -, Rn. 31 ff; BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 2/09 R -, Rn. 25; BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 99/11 R -, Rn. 28; BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 100/11 R - Rn. 27).

    In seiner Entscheidung vom 6. Mai 2010 (- B 14 AS 2/09 R -, Rn. 26, juris) hat das BSG ausgeführt, dass eine kurze Leistungs- bzw Anspruchsdauer allenfalls dann eine besondere Härte begründen kann, wenn bereits bei Antragstellung die konkret begründete Aussicht bestand, dass Leistungen nur für einen kurzen Zeitraum in Anspruch genommen würden (in diesem Sinne auch Hahn, "Bei nur kurzfristigem SGB-II-Bedarf: Muss überschüssiges Vermögen vorher verwertet werden?" Soziale Sicherheit [SozSich] 2014, 287, 289).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - L 3 AS 43/14
    Die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte nach § 12 SGB II ist allenfalls geboten, wenn eine Verbindlichkeit unmittelbar auf dem fraglichen Vermögensgegenstand (z.B. eine auf ein Grundstück eingetragene Hypothek) lastet, da der Vermögensgegenstand in diesem Fall nicht ohne Abzüge veräußert werden kann (vgl. BSG Urteil vom 15. April 2008 - B 14 AS 27/07 R - Rn. 44; BSG Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 29/12 R - Rn. 31 f., juris).

    Einen Verwertungsausschlusses nach § 165 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG in der Fassung des Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge vom 26. März 2007, BGBl. I S. 368) hat die Klägerin vor Antragstellung nicht vereinbart; dieser kann auch nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt werden, da es sich um eine in der Gestaltungsmacht des Einzelnen liegende vertragliche Disposition handelt (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11 b AS 63/06 R -, Rn. 17; BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14 AS 27/07 R -, Rn. 39; BSG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 77/08 B -, Rn. 9, juris).

    Die vor dem Beginn der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank mit einer Lebensversicherung verbundene Chance bzw. Anwartschaft auf eine wesentlich höhere Gesamtsumme im Fall der Auszahlung bzw. der Rentenzahlung, die im Rahmen des Substanzwertes ggf. zu berücksichtigen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14 AS 27/07 R -, Rn. 42; BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 56/06 R -, Rn. 38 juris), scheidet hier angesichts der dauerhaften Beitragsfreistellung seit dem 1. Juni 2007 aus.

    Das BSG hat es bisher offen gelassen, welche Maßstäbe für die Verwertung von Vermögen im Rahmen des § 12 SGB II anzulegen sind, wenn Leistungen nur für einen kurzen Zeitraum beantragt werden (vgl. BSG, Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7 b AS 66/06 R -, Rn. 24; BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14 AS 27/07 R - Rn. 49, juris).

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - L 3 AS 43/14
    Nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist das Kraftfahrzeug der Klägerin, weil der im Antragszeitpunkt mit einem Alter von zehn Jahren angegebene Opel Combo die Angemessenheitsschwelle nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II von bis zu 7.500,00 EUR (BSG Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 66/06 R - Rn. 13 ff) offenkundig nicht überschritt.

    Vielmehr hat das BSG eine Verlustquote von 12, 9 % bei einem Verkauf der Lebensversicherung noch nicht als offensichtlich unwirtschaftlich angesehen und lediglich Zweifel bei einer Verlustquote von 18, 5 % bei rein isolierter Betrachtung des Verhältnisses von eingezahlten Beträgen und Rückkaufswert ohne Berücksichtigung der zukünftig prognostizierten Zinsen und Gewinnerwartungen gehegt (BSG, Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 66/06 R -, Rn. 23, juris).

    Das BSG hat es bisher offen gelassen, welche Maßstäbe für die Verwertung von Vermögen im Rahmen des § 12 SGB II anzulegen sind, wenn Leistungen nur für einen kurzen Zeitraum beantragt werden (vgl. BSG, Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7 b AS 66/06 R -, Rn. 24; BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14 AS 27/07 R - Rn. 49, juris).

  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - L 3 AS 43/14
    Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren sowie für das Revisionsverfahren B 14 AS 10/13 R nicht zu erstatten.

    Da allein eine kurze Leistungsdauer für eine besondere Härte nicht ausreicht (so schon die zurückverweisende Revisionsentscheidung des BSG vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 10/13 R -, Rn. 47) und ein kurzer Leistungsbezug nicht unüblich ist (vgl. Hahn, a.a.O., SozSich 2014, 287, 289 unter 2.2), muss die konkret begründete Aussicht des baldigen Wegfalls der Hilfebedürftigkeit bereits im Zeitpunkt der Leistungsbeantragung vorliegen (so auch Preis/Nazik, Anmerkung zu BSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 10/13 R -, SGb 2015, 168, 175).

  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Münzsammlung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - L 3 AS 43/14
    Für diesen Bewilligungszeitraum von sechs Monaten ab Antragstellung muss im Vorhinein eine Prognose getroffen werden, ob und ggf. welche Verwertungsmöglichkeiten bestehen, die geeignet sind, kurzfristig Erträge zu erzielen und die Hilfebedürftigkeit abzuwenden oder zu vermindern (vgl. BSG Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 2/09 R - Rn. 19, 21; BSG Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 100/11 R - Rn 20 f: Möglichkeit des "Versilberns").

    Wann von einer "besonderen Härte" im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Alt. 2 SGB II auszugehen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei nur atypische Fälle erfasst werden sollen, die nicht bereits durch die ausdrücklichen Freistellungen über das Schonvermögen (§ 12 Abs. 3 Satz 1 SGB II, § 4 Abs. 1 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung a.F.) und die Absetzungsbeträge nach § 12 Abs. 2 SGB II erfasst werden (vgl. Mecke in Eicher/Spellbrink, 3. Aufl. 2013, § 12 Rn. 118 m.w.N.) und die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2007 - B 11 b AS 37/06 R -, Rn. 31 ff; BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 2/09 R -, Rn. 25; BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 99/11 R -, Rn. 28; BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 100/11 R - Rn. 27).

  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - L 3 AS 43/14
    Die in dem Vertrag der Klägerin verwandte Form der Belehrung genüge nicht den Anforderungen des § 5 a VVG, weil sie drucktechnisch auf der Seite 4 von insgesamt 11 Vertragsseiten nicht ausreichend deutlich hervorgehoben sei (BGH, Urteil vom 28. Januar 2004 - IV ZR 58/03 -).

    Etwas anderes gilt auch nicht im Hinblick auf die von dem Beklagten angeführten Entscheidungen des BGH vom 28. Januar 2004 - IV ZR 58/03 - und vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11 - Denn entscheidungserheblich ist die Prognose bei Beginn des streitigen Leistungszeitraumes - hier ab dem 1. Mai 2007 -, mögliches Vermögen zur Bestreitung des Lebensunterhalts tatsächlich einsetzen zu können.

  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 103/15

    Beginn der Verjährung des Bereicherungsanspruchs nach Widerspruch gemäß § 5a VVG

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - L 3 AS 43/14
    Bei dieser Betrachtungsweise wäre eine Verlustquote bei Kündigung der 1997 abgeschlossenen Lebensversicherung nicht anzunehmen, da bei einem erfolgreichen Widerspruch, der auch bei einer bereits erfolgten Kündigung möglich bleibt, die eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen und ohne Abzug einer Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühr zur Auszahlung gelangen (BGH, Urteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11 - BGH, Urteil vom 8. April 2015 - IV ZR 103/15 -, juris).
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - L 3 AS 43/14
    Dieser Zeitraum ist maßgebend für die Prognose, dass ein rechtliches oder tatsächliches Verwertungshindernis wegfällt (noch offen gelassen BSG, Urteil vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 46/06 R -, Rn. 15 mit zustimmender Anmerkung Radüge jurisPR-SozR 14/2008 Anm. 1; BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 42/07 R -, Rn. 23; BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 2/09 R -, Rn. 19, juris).
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - L 3 AS 43/14
    Wann von einer "besonderen Härte" im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Alt. 2 SGB II auszugehen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei nur atypische Fälle erfasst werden sollen, die nicht bereits durch die ausdrücklichen Freistellungen über das Schonvermögen (§ 12 Abs. 3 Satz 1 SGB II, § 4 Abs. 1 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung a.F.) und die Absetzungsbeträge nach § 12 Abs. 2 SGB II erfasst werden (vgl. Mecke in Eicher/Spellbrink, 3. Aufl. 2013, § 12 Rn. 118 m.w.N.) und die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2007 - B 11 b AS 37/06 R -, Rn. 31 ff; BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 2/09 R -, Rn. 25; BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 99/11 R -, Rn. 28; BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 100/11 R - Rn. 27).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Erbbaurecht am

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 56/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 77/08 B

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer

  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 133/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtwidrigen

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

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