Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - L 5 SF 1/18 B E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11885
LSG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - L 5 SF 1/18 B E (https://dejure.org/2021,11885)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.04.2021 - L 5 SF 1/18 B E (https://dejure.org/2021,11885)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. April 2021 - L 5 SF 1/18 B E (https://dejure.org/2021,11885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,11885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • IWW

    § 15a Abs. 1, § 58 Abs. 2 RVG, Nr. 2302, Nr. 3102, Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG
    Sozialrecht

  • rechtsportal.de

    Vergütung beigeordneter Rechtsanwälte im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Angelegenheit; Anrechnung; Festsetzung; Festsetzungsbeschluss; Geschäftsgebühr; Rechtsanwalt; Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit; Synergieeffekt; Umfang der anwaltlichen Tätigkeit; Verfahrensgebühr; Vergütung; Wahlrecht

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Hessen, 18.03.2016 - L 9 AS 528/13

    SGB-II -Leistungen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - L 5 SF 1/18
    Die Erinnerungsführerin war den Klägern des Ausgangsverfahrens, einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern, die eine Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bildeten, im Klageverfahren zum Az. S 9 AS 529/13 im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden.

    In dem Verfahren zum Az. S 9 AS 529/13 wurde ein schriftlicher Vergleich, in den verbleibenden zwei Verfahren in einem späteren Termin zur mündlichen Verhandlung ein Vergleich zu Protokoll des Gerichts geschlossen.

    Im Verfahren zum Az. S 9 AS 529/13 beantragte die Erinnerungsführerin nach Abschluss des Verfahrens am 13. Oktober 2016 die Festsetzung ihrer Vergütung aus der Landeskasse in Höhe von 1.273,30 EUR.

    Dem Senat haben die Gerichtsakten in diesem Verfahren sowie die Gerichtsakten zu den Az. S 9 AS 309/12, S 9 AS 529/13, S 9 AS 539/13 und S 9 AS 679/13 vorgelegen.

  • LSG Hessen, 17.06.2019 - L 2 AS 241/18

    Kosten PKH RVG

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - L 5 SF 1/18
    Bereits die Regelung des § 58 Abs. 2 RVG a.F., wonach Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der gerichtlichen Beiordnung für seine Tätigkeit erhalten hat, zunächst auf die Vergütungen anzurechnen sind, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht besteht, deutet auf den gesetzgeberischen Willen hin, dem Rechtsanwalt auch im Falle der der Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe sein aus § 15a Abs. 1 RVG folgendes Wahlrecht zu erhalten (so auch Hessisches LSG, Beschluss vom 17. Juni 2019 - L 2 AS 241/18 B - juris Rn. 36).

    Auf die ggf. weiterhin streitige Frage, ob im Rahmen der Vergütungsfestsetzung nach § 55 RVG die Billigkeit der vom Rechtsanwalt bestimmten anzurechnenden Geschäftsgebühr überprüft und eine anteilige Anrechnung der auf eine überhöhte, vom Dritten aber unbeanstandete Geschäftsgebühr geleisteten Zahlungen auch insoweit erfolgen kann, als der Höchstbetrag des § 15a Abs. 1 RVG bei Zugrundelegung lediglich der angemessenen Geschäftsgebühr überschritten wäre (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 17. Juni 2019 - L 2 AS 241/18 B - juris Rn. 39 f., das einen "abstrakten Gesamtbetrag gemäß § 15a Abs. 1 RVG" unter Berücksichtigung der "hälftigen angemessenen Geschäftsgebühr" bildet), kommt es im vorliegenden Fall nicht an.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2020 - L 39 SF 41/18

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - L 5 SF 1/18
    Soweit bisher eine Anzahl von Obergerichten eine hälftige Anrechnung der auf die Geschäftsgebühr geleisteten Zahlungen generell, also auch bei Unterschreitung des Höchstbetrags nach § 15a Abs. 1 RVG befürwortet hat (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - L 7 AS 4/17 B - juris Rn. 26; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - L 39 SF 41/18 B E - Rn. 32 ff.; LSG Thüringen, Beschluss vom 1. November 2018 - L 1 SF 1358/17 B - juris Rn. 16; wohl auch Sächsisches LSG, Beschluss vom 26. Juli 2017 - L 8 AS 640/15 B KO - juris Rn. 22; a.A. aber Bayerisches LSG, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - L 15 SF 133/15 - juris Rn. 49; vgl. auch Hessisches LSG, Beschluss vom 3. Februar 2015 - L 2 AS 605/14 B - juris Rn. 21), vermag sich der Senat dem schon unter bloßer Beachtung der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Rechtslage nicht anzuschließen.

    Die tatsächliche Entgegenahme von Zahlungen auf die Geschäftsgebühr ist danach zwar eine notwendige (statt vieler zuletzt LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - L 39 SF 41/18 B E - juris Rn. 29 m.w.N.; a.A. aber zuletzt noch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Januar 2020 -L 19 AS 773/19 B - juris Rn. 24), aber keine hinreichende Bedingung für die Anrechnung.

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - L 5 SF 1/18
    Die Ermittlung der tatsächlichen Heizkosten und die der Bestimmung der Angemessenheit gehören zu den Standardproblemen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, weisen aber durchaus tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten im Einzelfall auf, so dass für ein allgemein im Sozialrecht tätigen Rechtsanwalt (zu diesem Maßstab vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - BSGE 104, 30 = SozR 4-1935 § 14 Nr. 2, juris Rn. 35) tendenziell von einer leicht überdurchschnittlichen Schwierigkeit auszugehen ist.

    Zwar geht die höchstrichterliche Rechtsprechung bei Angelegenheiten, die Ansprüche auf existenzsichernde Leistungen betreffen, tendenziell von einer überdurchschnittlichen Bedeutung der Sache aus (BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - BSGE 104, 30 = SozR 4-1935 § 14 Nr. 2, juris Rn. 37).

  • LSG Bayern, 02.12.2015 - L 15 SF 133/15

    Erinnerungen nach § 55 RVG

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - L 5 SF 1/18
    Soweit bisher eine Anzahl von Obergerichten eine hälftige Anrechnung der auf die Geschäftsgebühr geleisteten Zahlungen generell, also auch bei Unterschreitung des Höchstbetrags nach § 15a Abs. 1 RVG befürwortet hat (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - L 7 AS 4/17 B - juris Rn. 26; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - L 39 SF 41/18 B E - Rn. 32 ff.; LSG Thüringen, Beschluss vom 1. November 2018 - L 1 SF 1358/17 B - juris Rn. 16; wohl auch Sächsisches LSG, Beschluss vom 26. Juli 2017 - L 8 AS 640/15 B KO - juris Rn. 22; a.A. aber Bayerisches LSG, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - L 15 SF 133/15 - juris Rn. 49; vgl. auch Hessisches LSG, Beschluss vom 3. Februar 2015 - L 2 AS 605/14 B - juris Rn. 21), vermag sich der Senat dem schon unter bloßer Beachtung der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Rechtslage nicht anzuschließen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2014 - L 5 SF 12/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahren über die

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - L 5 SF 1/18
    So geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Parallelverfahren mit den gleichen Beteiligten und weitgehend identischen Sach- und Rechtslagen, erhebliche Arbeitserleichterungen beinhalten (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - L 5 SF 12/13 E - juris Rn. 22), und dass ein Synergieeffekt, der sich gebührenmindernd auswirkt, dann eintritt, wenn der Rechtsanwalt in weiteren Verfahren der gleichen Beteiligten zum gleichen Streitstoff identisch vorgetragen hat (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 15. Februar 2018 - L 5 SF 271/17 B E - juris Rn. 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2018 - L 7 AS 4/17

    Höhe einer Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - L 5 SF 1/18
    Soweit bisher eine Anzahl von Obergerichten eine hälftige Anrechnung der auf die Geschäftsgebühr geleisteten Zahlungen generell, also auch bei Unterschreitung des Höchstbetrags nach § 15a Abs. 1 RVG befürwortet hat (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - L 7 AS 4/17 B - juris Rn. 26; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - L 39 SF 41/18 B E - Rn. 32 ff.; LSG Thüringen, Beschluss vom 1. November 2018 - L 1 SF 1358/17 B - juris Rn. 16; wohl auch Sächsisches LSG, Beschluss vom 26. Juli 2017 - L 8 AS 640/15 B KO - juris Rn. 22; a.A. aber Bayerisches LSG, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - L 15 SF 133/15 - juris Rn. 49; vgl. auch Hessisches LSG, Beschluss vom 3. Februar 2015 - L 2 AS 605/14 B - juris Rn. 21), vermag sich der Senat dem schon unter bloßer Beachtung der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Rechtslage nicht anzuschließen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - L 19 AS 773/19
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - L 5 SF 1/18
    Die tatsächliche Entgegenahme von Zahlungen auf die Geschäftsgebühr ist danach zwar eine notwendige (statt vieler zuletzt LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - L 39 SF 41/18 B E - juris Rn. 29 m.w.N.; a.A. aber zuletzt noch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Januar 2020 -L 19 AS 773/19 B - juris Rn. 24), aber keine hinreichende Bedingung für die Anrechnung.
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2018 - L 5 SF 271/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - L 5 SF 1/18
    So geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Parallelverfahren mit den gleichen Beteiligten und weitgehend identischen Sach- und Rechtslagen, erhebliche Arbeitserleichterungen beinhalten (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - L 5 SF 12/13 E - juris Rn. 22), und dass ein Synergieeffekt, der sich gebührenmindernd auswirkt, dann eintritt, wenn der Rechtsanwalt in weiteren Verfahren der gleichen Beteiligten zum gleichen Streitstoff identisch vorgetragen hat (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 15. Februar 2018 - L 5 SF 271/17 B E - juris Rn. 12).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 12/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskosten- bzw

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - L 5 SF 1/18
    Dies gilt umso mehr, als die Erinnerungsführerin bei ihrer Abrechnung im Verfahren zum Az. S 9 AS 309/12 die Gebühr mit Rücksicht auf die vermeintliche - aber tatsächlich nicht vorliegende (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 12/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 45, juris Rn. 15) - doppelte Rechtshängigkeit selbst mit 400, 00 EUR unterhalb der Mittelgebühr bestimmt und damit gewisse Synergien bereits in einem Parallelverfahren berücksichtigt hat.
  • LSG Thüringen, 01.11.2018 - L 1 SF 1358/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe - Anrechnung auf

  • LSG Sachsen, 26.07.2017 - L 8 AS 640/15

    PKH-Verfahren; Verfahrensgebühr; Abweichen von der Mittelgebühr nach unten;

  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 48/18 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von

  • LSG Hessen, 03.02.2015 - L 2 AS 605/14

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr für die Tätigkeit im Widerspruchsverfahren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht