Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 14.08.2009 - L 3 AL 6/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit der Einhaltung eines gewissen Bemessungsrahmens bei der Zugrundelegung eines Erzielten Arbeitsentgeldes vor Beginn einer Mutterschaft; Vorliegen verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Bedenken aufgrund der Nichtheranziehung eines vor drei Jahren vor ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Itzehoe, 07.11.2006 - S 2 AL 209/04
- LSG Schleswig-Holstein, 14.08.2009 - L 3 AL 6/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 29.05.2008 - B 11a/7a AL 64/06 R
Arbeitslosengeld - Anwartschaft - Zeiten der Kindererziehung - Abschaffung der …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.08.2009 - L 3 AL 6/09
Zur fiktiven Bemessung von Arbeitslosengeld nach mehr als dreijähriger Mutterschafts- und Erziehungszeit 2. Es ist weder verfassungs- noch gemeinschaftsrechtswidrig, wenn Arbeitsentgelt, das eine Frau wegen Schwangerschaft und anschließenden Kindererziehungszeiten länger als drei Jahre vor Eintritt des Versicherungsfalles bezogen hat, nicht als Bemessungsentgelt für die Bemessung von Arbeitslosengeld herangezogen wird (Anschluss an BSG, Urteil vom 29. Mai 2008, B 11a/7a AL 64/06 R).Auf Antrag der Beteiligten ist mit Beschluss vom 8. August 2007 im Hinblick auf das seinerzeit bei dem Bundessozialgericht (BSG) anhängige Verfahren B 11a/7a AL 64/06 R das Ruhen des Verfahrens angeordnet worden.
In seinem Urteil vom 29. Mai 2008 (B 11a/7a AL 64/06 R) hat das BSG sich in einem ähnlich gelagerten Fall mit der Frage der Rechts- bzw. Verfassungswidrigkeit der Regelungen ausführlich auseinandergesetzt und die einschlägigen Regelungen letztlich nicht beanstandet.
- BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 35/04 R
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.08.2009 - L 3 AL 6/09
Diese Vorschrift vermag allerdings für eine vor Januar 2003 liegende Versicherungszeit keine Versicherungspflicht zu begründen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Januar 2005, B 11a/11 AL 35/04 R, SozR 4-4300 § 147 Nr. 3); die Erziehungszeit vom 1. Januar bis 16. Juni 2003 reicht zur Erfüllung einer Anwartschaft nicht aus.Vorliegend verlängerte sich die Rahmenfrist allerdings nach § 124 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB III in der bis Ende 2002 geltenden Fassung, die nach § 434d Abs. 2 für Betreuungs- und Erziehungszeiten vor dem 1. Januar 2003 weiterhin anzuwenden ist, um die berücksichtigungsfähigen Zeiten der Betreuung und Erziehung eines Kindes (vgl. dazu allg. BSG, Urteil vom 19. Januar 2005, a.a.O.).
- BSG, 27.01.2009 - B 7 AL 46/07 R
Arbeitslosengeld - Erweiterung des Bemessungszeitraums wegen unbilliger Härte um …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.08.2009 - L 3 AL 6/09
In der Sache handelt es sich um einen Höhenstreit, bei dem nach ständiger Rechtsprechung des BSG (zuletzt Urteil vom 21. Januar 2009, B 7 AL 46/07 R, veröffentlicht in juris, m.w.N.) Grund und Höhe des Alg-Anspruchs in vollem Umfang gerichtlich zu überprüfen sind.