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   LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 16/17   

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LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 16/17 (https://dejure.org/2020,20918)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.06.2020 - L 5 KR 16/17 (https://dejure.org/2020,20918)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Juni 2020 - L 5 KR 16/17 (https://dejure.org/2020,20918)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (32)

  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 4543/16

    Sozialversicherungspflicht - Consultant/Berater für Lotus Notes

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 16/17
    Es erscheint schon fraglich, ob bei derart betriebsmittelarmen Tätigkeiten wie der hier umstrittenen die Frage nach einem wesentlichen Kapital- bzw. Sachmitteleinsatz überhaupt ein geeignetes Beurteilungskriterium darstellt (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 2020, L 2 R 953/17, zitiert nach juris; Urteil vom 7. November 2017, L 11 R 4543/16, a.a.O.).

    Die Erbringung der Arbeitsleistung eines Beschäftigten vom Home-Office aus war auch schon vor zehn Jahren nicht unüblich, insbesondere wenn zur Erbringung der Arbeitsleistung lediglich Bürokommunikationsmittel wie ein Computer, Drucker, Scanner und Telefon bzw. Smartphone (sowie ein privat vorhandener Internetanschluss) genutzt werden müssen (vgl. insoweit LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 2015, L 11 R 4586/12, zitiert nach juris; Urteil vom 7. November 2017, L 11 R 4543/16, ebd.; SG Nürnberg, a.a.O.).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 16/17
    Denn es ist anerkannt, dass der Einsatz von in jedem Haushalt vorhandenen Gegenständen wie Laptop und Mobiltelefon sowie das auch bei Arbeitnehmern anzutreffende häusliche Arbeitszimmer nicht für die Annahme eines unternehmerischen Risikos spricht (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015, B 12 KR 16/13 R, a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.).

    Unabhängig davon, dass der Umstand, dass die Beigeladene zu 1. vor Beginn des hier streitigen Zeitraums bzw. vor Begründung des Vertragsverhältnisses zu der Klägerin für einen (oder auch mehrere) andere(n) Auftraggeber selbständig tätig gewesen sein mag, offenkundig keine Rolle für das hier zu beurteilende Auftragsverhältnis bzw. den hier streitigen Zeitraum spielen kann, und unabhängig auch davon, dass die Beigeladene zu 1. stets erklärt hat, in dem hier relevanten Zeitraum, während dessen sie für die Klägerin tätig war, tatsächlich für keine anderen Auftraggeber tätig gewesen zu sein, kann die gleichzeitige Tätigkeit für weitere Auftraggeber nach der Rechtsprechung des BSG nur bei Hinzutreten weiterer Indizien (insbesondere im Falle des nach Außen gerichteten werbenden Auftritts des Auftragnehmers) für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit sprechen (BSG, Urteil vom 18. November 2015, B 12 KR 16/13 R, BSGE 120, 99 ff.).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 16/17
    2016, 903 ff.; Urteil vom 25. April 2012, B 12 KR 24/10 R, SGb 2013, 364 ff.).

    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (so BSG, Urteil vom 25. April 2012, B 12 KR 24/10 R, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 4586/12

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit einer Diplomphysikerin als

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 16/17
    Eine Pflicht zur Teilnahme an vom Auftraggeber veranstalteten Team-Meetings bzw. Dienstbesprechungen stellt einen für das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses sprechenden Umstand dar (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 2015, L 11 R 4586/12, zitiert nach juris).

    Die Erbringung der Arbeitsleistung eines Beschäftigten vom Home-Office aus war auch schon vor zehn Jahren nicht unüblich, insbesondere wenn zur Erbringung der Arbeitsleistung lediglich Bürokommunikationsmittel wie ein Computer, Drucker, Scanner und Telefon bzw. Smartphone (sowie ein privat vorhandener Internetanschluss) genutzt werden müssen (vgl. insoweit LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 2015, L 11 R 4586/12, zitiert nach juris; Urteil vom 7. November 2017, L 11 R 4543/16, ebd.; SG Nürnberg, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2016 - L 8 R 423/14

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und sozialen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 16/17
    Sowohl die Verwendung eines solchen Gesprächsleitfadens durch die Klägerin, als auch der Umstand, dass der Beigeladenen zu 1. darin vorgegeben wurde, sich den Kunden als Mitarbeiterin der Klägerin vorzustellen, belegen eine hohe Eingebundenheit in die Betriebsablauforganisation der Klägerin und auch das Bestehen eines weitreichenden Direktionsrechts gegenüber der Beigeladenen zu 1. (vgl. zum Bestehen eines Gesprächsleitfadens für Call-Center-Mitarbeiter: Bayerisches LSG, Urteil vom 17. Februar 2009, L 5 R 412/08, zitiert nach juris; zum Tätigwerden als Mitarbeiter des Auftraggebers: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juli 2016, L 8 R 423/14, zitiert nach juris).

    Erforderlich ist ein Risiko, das über das Risiko hinausgeht, für den Arbeitseinsatz kein Entgelt zu erzielen (BSG, Urteil vom 30. April 2014, B 12 R 17/09 R, zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juli 2016, L 8 R 423/14, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2018 - L 8 R 1052/14

    Keine selbständige Krankenpflegetätigkeit im Krankenhaus

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 16/17
    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung wird schließlich nicht durch die steuerrechtliche Bewertung determiniert, da zwischen arbeits- und sozialrechtlicher Einordnung einerseits und ihrer steuerrechtlichen Behandlung andererseits keine wechselseitige Bindungswirkung besteht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2018, L 8 R 1052/14, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2020 - L 2 R 953/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als freier Mitarbeiter bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 16/17
    Es erscheint schon fraglich, ob bei derart betriebsmittelarmen Tätigkeiten wie der hier umstrittenen die Frage nach einem wesentlichen Kapital- bzw. Sachmitteleinsatz überhaupt ein geeignetes Beurteilungskriterium darstellt (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 2020, L 2 R 953/17, zitiert nach juris; Urteil vom 7. November 2017, L 11 R 4543/16, a.a.O.).
  • BSG, 20.02.2017 - B 12 KR 95/16 B

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 16/17
    Nach ständiger Rechtsprechung ist in Verfahren, in denen es - wie hier - ausschließlich um die Feststellung des sozialversicherungspflichtigen Status geht und bei denen darüber hinaus in dem zugrunde liegen den Rechtsstreit keine Beitrags-(Nach-)Forderung streitig ist, der Auffangstreitwert festzusetzen (vgl. BSG, Beschluss vom 20. Februar 2017, B 12 KR 95/16 B, zitiert nach juris).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 16/17
    Erforderlich ist ein Risiko, das über das Risiko hinausgeht, für den Arbeitseinsatz kein Entgelt zu erzielen (BSG, Urteil vom 30. April 2014, B 12 R 17/09 R, zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juli 2016, L 8 R 423/14, a.a.O.).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 16/17
    Denn in der Delegationsmöglichkeit der eigenen Arbeitsleistung liegt kein entscheidendes Merkmal für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit, wenn diese Möglichkeit tatsächlich nur selten genutzt und regelmäßig kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird und damit die persönliche Arbeitsleistung die Regel ist (BSG, Urteil vom 11. März 2009, B 12 KR 21/07 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11

    (Sozialversicherungspflicht - EDV-Systemingenieur - Beratung und Unterstützung

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

  • SG Nürnberg, 15.10.2015 - S 11 R 1105/13

    Büroservice als versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/05 R

    Anspruch auf Sozialhilfe, Zuordnung des Kindergeldes bei volljährigem behinderten

  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 606/14

    Sozialversicherungspflicht - Ausübung der Tätigkeit als Integrationshelferin im

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - L 8 R 683/13
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2011 - L 4 R 1036/10

    Sozialversicherungspflicht - Busfahrer - abhängige Beschäftigung - selbständige

  • LSG Bayern, 17.02.2009 - L 5 R 412/08

    Sozialversicherung - Scheinselbständigkeit in Call-Center - abhängige

  • LSG Baden-Württemberg, 08.08.2019 - L 7 BA 3027/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit eines Maurers als

  • BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 6/02 B

    Ausschluss der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - L 10 BA 2/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Pferdepfleger - Auftragsverhältnis -

    Der Adressat eines Statusfeststellungsbescheides ist darauf angewiesen, neben der Aufhebung des Bescheides die Feststellung zu beantragen, dass der vermeintlich Beschäftigte nicht der Versicherungspflicht aus einem Beschäftigungsverhältnis unterliege, weil nur ein entsprechender gerichtlicher Feststellungstenor sicherstellt, dass aufgrund des streitbefangenen Auftragsverhältnisses nicht im Rahmen einer Entscheidung nach einer Betriebsprüfung gemäß § 28p Abs. 1 SGB IV nachgehend eine Versicherungspflicht festgestellt wird ( Urteil des 5. Senats am LSG Schleswig-Holstein vom 15. Juni 2020, L 5 KR 16/17, zitiert nach juris; Pietrek, in juris-PK SGB IV, 2. Aufl 2011, § 7a Rn 158 ).
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 BA 25/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statusfeststellungsklage - prozessualer Umgang

    Zwar ist grundsätzlich anerkannt, dass es sich bei der kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage um die richtige Klageart handelt, wenn sich der Bescheidadressat gegen einen auf Grundlage des § 7a Abs. 2 SGB IV ergangenen Statusfeststellungsbescheid wendet ( vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. August 2017, L 8 R 962/15, zitiert nach juris ), was daraus folgt, dass der Adressat eines solchen Bescheides darauf angewiesen ist, neben der Aufhebung des Feststellungsbescheides des Rentenversicherungsträgers die Feststellung zu beantragen, dass der vermeintlich Beschäftigte nicht der Versicherungspflicht aus einem Beschäftigungsverhältnis unterliege, weil nur ein entsprechender gerichtlicher Feststellungstenor sicherstellt, dass aufgrund des streitbefangenen Auftragsverhältnisses nicht im Rahmen einer Entscheidung nach einer Betriebsprüfung gemäß § 28p Abs. 1 SGB IV nachgehend eine Versicherungspflicht festgestellt wird ( Urteil des 5. Senats am LSG Schleswig-Holstein vom 15. Juni 2020, L 5 KR 16/17, zitiert nach juris; Pietrek, in juris-PK SGB IV, 2. Aufl 2011, § 7a Rn 158 ).
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 KR 205/17

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit der Ferkelselektion und Kontrolltätigkeit

    Zwar ist grundsätzlich anerkannt, dass es sich bei der kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage um die richtige Klageart handelt, wenn sich der Bescheidadressat gegen einen auf Grundlage des § 7a Abs. 2 SGB IV ergangenen Statusfeststellungsbescheid wendet ( vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. August 2017, L 8 R 962/15, zitiert nach juris ), was daraus folgt, dass der Adressat eines solchen Bescheides darauf angewiesen ist, neben der Aufhebung des Feststellungsbescheides des Rentenversicherungsträgers die Feststellung zu beantragen, dass der vermeintlich Beschäftigte nicht der Versicherungspflicht aus einem Beschäftigungsverhältnis unterliege, weil nur ein entsprechender gerichtlicher Feststellungstenor sicherstellt, dass aufgrund des streitbefangenen Auftragsverhältnisses nicht im Rahmen einer Entscheidung nach einer Betriebsprüfung gemäß § 28p Abs. 1 SGB IV nachgehend eine Versicherungspflicht festgestellt wird ( Urteil des 5. Senats am LSG Schleswig-Holstein vom 15. Juni 2020, L 5 KR 16/17, zitiert nach juris; Pietrek, in juris-PK SGB IV, 2. Aufl 2011, § 7a Rn 158 ).
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