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   LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 18/17   

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LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 18/17 (https://dejure.org/2020,24255)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.06.2020 - L 5 KR 18/17 (https://dejure.org/2020,24255)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Juni 2020 - L 5 KR 18/17 (https://dejure.org/2020,24255)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 18/17
    Das BSG betont unter Verweis auf § 11 Abs. 1 Satz 1 Beitragsverfahrensverordnung (BVV) insoweit, dass die Rentenversicherungsträger innerhalb der Grenzen des § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV bei der Definition des Prüfungsgegenstandes grundsätzlich frei seien und daher auch Bescheide ausschließlich zur Versicherungspflicht erlassen könnten (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2019, B 12 R 25/18 R, NZS 2020, 183 ff.; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 2011, L 5 R 5703/09, zitiert nach juris, wonach die Pflicht bestehe, im Rahmen der Prüfentscheidung nach § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV über das Bestehen von Versicherungspflicht und die daraus resultierende Beitragsnachforderung gleichzeitig zu entscheiden).

    Zwar hat das BSG in seinem Urteil vom 19. September 2019 (B 12 R 25/18 R, a.a.O.) ausgeführt, dass eine materielle Bindungswirkung von Ergebnissen einer Betriebsprüfung sich (auch weiterhin) nur insoweit ergeben kann, als Versicherungs- und/oder Beitragspflicht im Rahmen der Prüfung personenbezogen für bestimmte Zeiträume durch Verwaltungsakt festgestellt worden sind.

    Dies zusammengenommen mit der Betonung der rechtlichen Gleichwertigkeit der Prüfverfahren nach § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV einerseits und nach § 7a SGB IV andererseits (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2019, B 12 R 25/18 R, a.a.O.; Urteil vom 4. September 2018, B 12 KR 11/17 R, a.a.O.), veranlasst den Senat zu der Bewertung, dass die Feststellungskompetenz des prüfenden Rentenversicherungsträgers zeitlich nicht auf den Prüfungszeitraum beschränkt ist.

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 18/17
    Das BSG hat mit Urteil vom 14. März 2018 (B 12 KR 13/17 R, NJW 2018, 2662 ff.) entschieden, dass selbst Geschäftsführer einer GmbH, denen im Vergleich zu einem Prokuristen aufgrund ihrer kraft Gesetzes bestehenden Geschäftsführungsbefugnis (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GmbHG) eine wesentlich größere Rechtsmacht zukommt, ausnahmslos abhängig beschäftigt sind, wenn sie - wie hier der Beigeladene zu 1. - nicht am Gesellschaftskapital beteiligt sind.

    Während es das BSG früher zumindest noch als möglich ansah, dass eine Umkehrung der durch einen Gesellschaftsvertrag vorgegebenen Rollenverteilung durch eine stille Innengesellschaft bewirkt werden und einer solchen Umkehrung unter Umständen auch eine sozialversicherungsrechtliche Bedeutung zukommen könnte (indes auch seinerzeit bereits nicht unter Außerachtlassung bestehender Arbeits- bzw. Anstellungsverträge; vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, a.a.O.), hat das Gericht in seiner diesbezüglich weiterentwickelten Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 14. März 2018, B 12 KR 13/17 R, a.a.O.) festgestellt:.

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 18/17
    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse, zu denen unabhängig von ihrer Ausübung gerade auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht gehört, den Ausschlag geben, wenn sie von Vereinbarungen abweichen (BSG, Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, NZS 2007, 648 ff.).

    Während es das BSG früher zumindest noch als möglich ansah, dass eine Umkehrung der durch einen Gesellschaftsvertrag vorgegebenen Rollenverteilung durch eine stille Innengesellschaft bewirkt werden und einer solchen Umkehrung unter Umständen auch eine sozialversicherungsrechtliche Bedeutung zukommen könnte (indes auch seinerzeit bereits nicht unter Außerachtlassung bestehender Arbeits- bzw. Anstellungsverträge; vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, a.a.O.), hat das Gericht in seiner diesbezüglich weiterentwickelten Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 14. März 2018, B 12 KR 13/17 R, a.a.O.) festgestellt:.

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 18/17
    Darin - und das habe das Sozialgericht verkannt - liege der entscheidende Unterschied zu einem Stimmbindungsvertrag, wie er von dem Bundessozialgericht in dem dortigen, vom Sozialgericht herangezogenen Urteil vom 11. November 2015 (B 12 KR 13/14) bewertet worden sei.

    Denn sie läuft dem vom BSG in ständiger Rechtsprechung betonten Grundsatz der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände zuwider (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2015, B 12 KR 13/14 R, BSGE 120, 59 ff.; s. dazu auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Juli 2017, L 3 R 6/16, zitiert nach juris).

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 18/17
    Denn mit Urteil vom 4. September 2018 zum Aktenzeichen B 12 KR 11/17 R (SGb 2019, 627 ff.) hat das BSG erklärt, dass der eine Betriebsprüfung durchführende Rentenversicherungsträger diese Prüfung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität auf ein bestimmtes Auftragsverhältnis auszudehnen habe, falls für dieses Auftragsverhältnis nach Einleitung des Prüfverfahrens ein - dadurch gesperrtes - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV beantragt wird.

    Dies zusammengenommen mit der Betonung der rechtlichen Gleichwertigkeit der Prüfverfahren nach § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV einerseits und nach § 7a SGB IV andererseits (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2019, B 12 R 25/18 R, a.a.O.; Urteil vom 4. September 2018, B 12 KR 11/17 R, a.a.O.), veranlasst den Senat zu der Bewertung, dass die Feststellungskompetenz des prüfenden Rentenversicherungsträgers zeitlich nicht auf den Prüfungszeitraum beschränkt ist.

  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 107/83

    Arbeitslosenversicherung - Bundesanstalt für Arbeit - Beanstandung zu Unrecht

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 18/17
    Im dem Fall, dass die zu Unrecht erfolgte Beitragsentrichtung auf einem fehlerhaften Verhalten des Versicherungsträgers beruht, übt der Träger sein Ermessen aber regelmäßig dahin aus, dass von der Erhebung der Verjährungseinrede abgesehen wird (vgl. BSG, Urteil vom 13. Juni 1985, 7 RAr 107/83).
  • BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R

    Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 18/17
    Dieses Ergebnis wird auch dadurch gestützt, dass das BSG mit Urteil vom 17. Dezember 2014 zum Aktenzeichen B 12 R 13/13 R (Breith. 2015, 944 ff.) entschieden hat, dass sich der im sozialgerichtlichen Verfahren streitgegenständliche Zeitraum bis zur letzten mündlichen Verhandlung in den Tatsacheninstanzen erstrecke, nachdem die DRV Baden-Württemberg im dort zugrundeliegenden Fall ebenfalls eine zeitlich unbegrenzte Feststellung zum Vorliegen von Versicherungspflicht infolge einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV getroffen hatte.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.07.2017 - L 3 R 6/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 18/17
    Denn sie läuft dem vom BSG in ständiger Rechtsprechung betonten Grundsatz der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände zuwider (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2015, B 12 KR 13/14 R, BSGE 120, 59 ff.; s. dazu auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Juli 2017, L 3 R 6/16, zitiert nach juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.10.2015 - L 5 KR 180/15

    Betriebsprüfung - Statusfeststellung - Streitwertbestimmung - Abtrennung von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 18/17
    Erfolgt die Statusfeststellung aufgrund einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV, ist es bei der Streitwertbestimmung gerechtfertigt, an die der Statusfeststellung nachgelagerte Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen anzuknüpfen, wenn bei Klageerhebung im Statusfeststellungsverfahren bereits ein Beitragsbescheid vorlag, aus dem die bezifferte Beitragsforderung zweifelsfrei entnommen werden kann (Beschluss des Senats vom 19. Januar 2015, L 5 KR 180/15 B, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 18/17
    Die anderslautende Ansicht des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 15. Juli 2011, L 1 KR 206/09, zitiert nach juris) wird daher vom Senat nicht geteilt.
  • BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 6/02 B

    Ausschluss der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 R 923/11

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Leistungsantrag - Vollständigkeit -

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - L 8 R 683/13
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2018 - L 7 AS 1035/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 19/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Überprüfungsantrag - Rücknahme rechtswidriger

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/05 R

    Anspruch auf Sozialhilfe, Zuordnung des Kindergeldes bei volljährigem behinderten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - L 32 AS 1645/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Überprüfung einer Bewilligungsentscheidung;

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 R 5703/09
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 9 KR 13/08

    Einbeziehung von neuen Bescheiden in das sozialgerichtliche Verfahren, die

  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 606/14

    Sozialversicherungspflicht - Ausübung der Tätigkeit als Integrationshelferin im

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