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   LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2022 - L 9 SO 58/18   

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https://dejure.org/2022,27871
LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2022 - L 9 SO 58/18 (https://dejure.org/2022,27871)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.06.2022 - L 9 SO 58/18 (https://dejure.org/2022,27871)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Juni 2022 - L 9 SO 58/18 (https://dejure.org/2022,27871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung; Beigeladener; Beschwer; EU-Ausländer; Kenntnisgrundsatz; Krankenhausbehandlungskosten; Nothelferanspruch; pro rata temporis; Schuldbeitritt; Sozialhilferechtliches Dreiecksverhältnis

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung; Beigeladener; Beschwer; EU-Ausländer; Kenntnisgrundsatz; Krankenhausbehandlungskosten; Nothelferanspruch; pro rata temporis; Schuldbeitritt; Sozialhilferechtliches Dreiecksverhältnis

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 229
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - L 9 SO 137/15

    Anspruch des Krankenhauses auf Erstattung von Aufwendungen für eine stationäre

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2022 - L 9 SO 58/18
    Der Senat geht insoweit von einem Einvernehmen mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG aus, dass diese Frage allerdings noch nicht dezidiert im Sinne eines abstrakten Rechtssatzes, sondern allenfalls implizit entschieden hat (vgl. BSG, Beschluss vom 1. März 2018 - B 8 SO 63/17 B - juris Rn. 8 im Nachgang zu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juni 2017 - L 9 SO 137/15 - juris Rn. 44; vgl. auch BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 8 SO 9/13 R - BSGE 117, 261 = SozR 4-3500 § 25 Nr. 5, juris Rn. 15 f.).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Anwendung der Regelung des § 1 Abs. 7 FPV auch im sozialhilferechtlichen Kontext wohl überwiegend befürwortet mit der Folge, dass bei der Aufteilung der tatsächlichen Belegtage auf Nothelfer- und originären Sozialhilfeanspruch der Entlassungstag nicht mitgezählt wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 22. Juni 2017 - L 9 SO 137/15 - juris Rn. 52 und vom 25. November 2020 - L 12 SO 9/18 - juris Rn. 52; LSG Hamburg, Urteile vom 28. April 2022 - L 4 SO 30/21 - juris Rn. 50 und - L 4 SO 18/21 - juris Rn. 37).

  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Vorliegen eines Eilfalls - Erstattung der Aufwendungen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2022 - L 9 SO 58/18
    Selbst wenn sich der Kläger ohne materielles Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben und deshalb dem Leistungsausschluss des § 23 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SGB XII a.F. unterfallen sollte (Erst-recht-Schluss, vgl. BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - BSGE 120, 149 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, juris Rn. 19), wären hier allerdings nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zumindest Ermessensleistungen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII a.F.) zu gewähren, wobei angesichts der offensichtlichen Notfallbehandlung von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen wäre (vgl. dazu BSG, a.a.O., Rn. 51 ff. sowie BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 8 SO 9/13 R - BSGE 117, 261 = SozR 4-3500 § 25 Nr. 5, juris Rn. 26 ff.).

    Der Senat geht insoweit von einem Einvernehmen mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG aus, dass diese Frage allerdings noch nicht dezidiert im Sinne eines abstrakten Rechtssatzes, sondern allenfalls implizit entschieden hat (vgl. BSG, Beschluss vom 1. März 2018 - B 8 SO 63/17 B - juris Rn. 8 im Nachgang zu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juni 2017 - L 9 SO 137/15 - juris Rn. 44; vgl. auch BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 8 SO 9/13 R - BSGE 117, 261 = SozR 4-3500 § 25 Nr. 5, juris Rn. 15 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - L 12 SO 9/18
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2022 - L 9 SO 58/18
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Anwendung der Regelung des § 1 Abs. 7 FPV auch im sozialhilferechtlichen Kontext wohl überwiegend befürwortet mit der Folge, dass bei der Aufteilung der tatsächlichen Belegtage auf Nothelfer- und originären Sozialhilfeanspruch der Entlassungstag nicht mitgezählt wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 22. Juni 2017 - L 9 SO 137/15 - juris Rn. 52 und vom 25. November 2020 - L 12 SO 9/18 - juris Rn. 52; LSG Hamburg, Urteile vom 28. April 2022 - L 4 SO 30/21 - juris Rn. 50 und - L 4 SO 18/21 - juris Rn. 37).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2022 - L 9 SO 58/18
    Die Aufteilung der Krankenbehandlungskosten bei DRG-Fallpauschalen zwischen dem Nothelferanspruch einerseits und dem originären Sozialhilfeanspruch andererseits erfolgt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung jeweils in Abhängigkeit von der tatsächlich für die Fallpauschale in Anspruch genommenen Zahl der Krankenhaustage - pro rata temporis - (BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 19/12 R - BSGE 114, 161 = SozR 4-5910 § 121 Nr. 1, juris Rn. 29).
  • BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 63/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2022 - L 9 SO 58/18
    Der Senat geht insoweit von einem Einvernehmen mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG aus, dass diese Frage allerdings noch nicht dezidiert im Sinne eines abstrakten Rechtssatzes, sondern allenfalls implizit entschieden hat (vgl. BSG, Beschluss vom 1. März 2018 - B 8 SO 63/17 B - juris Rn. 8 im Nachgang zu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juni 2017 - L 9 SO 137/15 - juris Rn. 44; vgl. auch BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 8 SO 9/13 R - BSGE 117, 261 = SozR 4-3500 § 25 Nr. 5, juris Rn. 15 f.).
  • LSG Hamburg, 28.04.2022 - L 4 SO 30/21

    Voraussetzungen der Erstattungspflicht des Sozialhilfeträgers gegenüber dem

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2022 - L 9 SO 58/18
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Anwendung der Regelung des § 1 Abs. 7 FPV auch im sozialhilferechtlichen Kontext wohl überwiegend befürwortet mit der Folge, dass bei der Aufteilung der tatsächlichen Belegtage auf Nothelfer- und originären Sozialhilfeanspruch der Entlassungstag nicht mitgezählt wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 22. Juni 2017 - L 9 SO 137/15 - juris Rn. 52 und vom 25. November 2020 - L 12 SO 9/18 - juris Rn. 52; LSG Hamburg, Urteile vom 28. April 2022 - L 4 SO 30/21 - juris Rn. 50 und - L 4 SO 18/21 - juris Rn. 37).
  • LSG Hamburg, 28.04.2022 - L 4 SO 18/21

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs des Krankenhauses als sog. Nothelfer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2022 - L 9 SO 58/18
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Anwendung der Regelung des § 1 Abs. 7 FPV auch im sozialhilferechtlichen Kontext wohl überwiegend befürwortet mit der Folge, dass bei der Aufteilung der tatsächlichen Belegtage auf Nothelfer- und originären Sozialhilfeanspruch der Entlassungstag nicht mitgezählt wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 22. Juni 2017 - L 9 SO 137/15 - juris Rn. 52 und vom 25. November 2020 - L 12 SO 9/18 - juris Rn. 52; LSG Hamburg, Urteile vom 28. April 2022 - L 4 SO 30/21 - juris Rn. 50 und - L 4 SO 18/21 - juris Rn. 37).
  • BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 20/19 R

    Auswirkungen der Aufklärungspflichten auf die Krankenhausvergütung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2022 - L 9 SO 58/18
    Im krankenversicherungsrechtlichen Dreiecksverhältnis entsteht der Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse und damit korrespondierend die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse - unabhängig von einer Kostenzusage - unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt und i.S. von § 39 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) erforderlich und wirtschaftlich ist (st. Rspr, vgl nur BSG, Urteil vom 19. März 2020 - B 1 KR 20/19 R - BSGE 130, 73 = SozR 4-2500 § 12 Nr. 18, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 9/18 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2022 - L 9 SO 58/18
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat jedoch bereits entschieden, dass im Rahmen des sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses durch die Ablehnung höherer Leistungen gegenüber dem um Sozialhilfe nachsuchenden Kläger regelmäßig keine eigenen subjektiven Rechte der (auch notwendig) beigeladenen Leistungserbringer verletzt werden (BSG, Urteil vom 6. Dezember 2018 - B 8 SO 9/18 R - BSGE 127, 92 = SozR 4-3500 § 75 Nr. 13, juris Rn. 52 ff.).
  • BVerwG, 02.02.1998 - 5 B 99.97

    E: Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2022 - L 9 SO 58/18
    Eigene materielle Rechtspositionen des Leistungserbringers gegenüber dem Sozialhilfeträger, die bereits vor Erteilung einer Kostenzusage entstehen und durch die Ablehnung der Kostenzusage verletzt werden könnten, vermag der Senat indes in Übereinstimmung mit der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Bundessozialhilfegesetz (BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 1998 - 5 B 99/97 - Buchholz 436.0 § 37 BSHG Nr. 9, juris Rn. 3 f.) nicht zu erkennen.
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - L 9 SO 72/17

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Verrechnung einer Heizkostennachforderung

  • VG Karlsruhe, 27.03.2008 - 5 K 1015/06
  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

  • BSG, 29.06.2023 - B 1 KR 12/22 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung eines Gefangenen - Verlegung aus dem

    Das gilt unabhängig davon, ob man dabei auf den Leistungsempfänger der vermeintlichen Sozialleistung - vorliegend also den Versicherten - oder aber das Krankenhaus als Zahlungsempfänger abstellt (zum ungeklärten Verhältnis des krankenversicherungsrechtlichen zum sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis mit der Konstellation des Schuldbeitritts bei der Hilfe zur Krankheit vgl etwa Schleswig-Holsteinisches LSG vom 15.6.2022 - L 9 SO 58/18 - juris RdNr 38 ff) .
  • VG Hamburg, 02.08.2023 - 2 K 618/23

    Erstattung der Aufwendungen für die Behandlung und Unterbringung eines psychisch

    Das Gericht schließt sich insoweit den Ausführungen des Landessozialgerichts Schleswig im Urteil vom 15. Juni 2022 (L 9 So 58/18, juris Rn. 38 f.) an:.
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