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LSG Schleswig-Holstein, 15.07.2022 - L 2 VG 50/16 |
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LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Juli 2022 - L 2 VG 50/16 (https://dejure.org/2022,32326)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch auf Entschädigung für Opfer von Gewalttaten nach dem OEG Keine Anerkennung einer Posttraumatischen Belastungsstörung als Schädigungsfolge - hier nach Misshandlungen im Kindesalter - unter Berücksichtigung schädigungsunabhängiger psychischer Beeinträchtigungen
Verfahrensgang
- SG Kiel, 07.07.2016 - S 11 VG 96/14
- LSG Schleswig-Holstein, 15.07.2022 - L 2 VG 50/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 VE 6/18
Anspruch auf Opferentschädigung wegen gewalttätiger Übergriffe des Vaters in der …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.07.2022 - L 2 VG 50/16
Nach entwicklungspsychologischen Erkenntnissen können Eigenerinnerungen in der Regel nicht vor dem vierten oder fünften Lebensjahr entstehen (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 14. Mai 2019 - L 3 VE 6/18-; LSG Hessen, Urteil vom 26. Juni 2014 - L 1 VE 30/10-). - BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.07.2022 - L 2 VG 50/16
Ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff setzt eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines Anderen zielende gewaltsame Einwirkung voraus (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 2016, - B 9 V 3/15 R -, juris). - LSG Hessen, 26.06.2014 - L 1 VE 30/10
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.07.2022 - L 2 VG 50/16
Nach entwicklungspsychologischen Erkenntnissen können Eigenerinnerungen in der Regel nicht vor dem vierten oder fünften Lebensjahr entstehen (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 14. Mai 2019 - L 3 VE 6/18-; LSG Hessen, Urteil vom 26. Juni 2014 - L 1 VE 30/10-). - BSG, 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.07.2022 - L 2 VG 50/16
Die bloße Drohung mit einer - wenn auch erheblichen - Gewaltanwendung oder Schädigung reicht demnach für einen tätlichen Angriff nicht aus (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 V 1/13 R -, juris).