Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - L 1 EG 7/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,47183
LSG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - L 1 EG 7/16 (https://dejure.org/2019,47183)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.08.2019 - L 1 EG 7/16 (https://dejure.org/2019,47183)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. August 2019 - L 1 EG 7/16 (https://dejure.org/2019,47183)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,47183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensermittlung; Elterngeld; Lebensmonate und Gehaltsmonate; nichtselbstständige Erwerbstätigkeit; Unmaßgeblichkeit des Überweisungstrages; Zufluss im Bezugszeitraum

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Elterngeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - L 1 EG 7/16
    Vor Erlass dieses Verwaltungsaktes war eine Anhörung der Klägerin nicht erforderlich, weil die Beklagte damit eine einkommensabhängige Leistung im Sinne des § 24 Abs. 2 Nr. 5 SGB X den geänderten Verhältnissen angepasst hat (vgl. dazu BSG Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14 Rn. 21 und Urteil vom 21. Februar 2013 - B 10 EG 12/12 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 19, Rn. 30).

    Die Klägerin hat nach Erlass des ursprünglichen Bewilligungsbescheides Einkommen erzielt, das zur Minderung des Anspruchs auf Elterngeld führte (vgl. BSG, Urteil vom 05. April 2012 - B 10 EG 10/11 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 14, Rn. 45).

    Dabei ist dem Gesetzgeber nicht jede Differenzierung verwehrt, er hat gerade auch im Bereich des Sozialrechts, wozu die Bestimmungen über das Elterngeld im ersten Abschnitt des BEEG gehören, einen weiten Gestaltungsspielraum (BSG, Urteil vom 05. April 2012 - B 10 EG 10/11 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 14, Rn. 35).

    Die Erstattungspflicht der Klägerin ist nach § 50 Abs. 1 SGB X zu beurteilen, da hier nicht die Fallgestaltung der endgültigen Festsetzung des auf der Grundlage einer vorläufigen Entscheidung überzahlten Elterngeldes vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 5. April 2012 - B 10 EG 10/11 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 14, Rn. 44).

  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - L 1 EG 7/16
    Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 27. Juni 2019, B 10 EG 1/18 R.

    Das BSG hat auf dieser Grundlage inzwischen für das Einkommen im Bemessungszeitraum vor der Geburt geklärt, dass es nicht mehr entscheidend darauf ankomme, wann ein nachträglich gezahlter Arbeitslohn vom Elterngeldberechtigten "erarbeitet" worden ist, weshalb auch nachträglich und verspätet ausgezahltes Gehalt, das im Bemessungszeitraum ausgezahlt wird, zu berücksichtigen ist (BSG, Urteil vom 27. Juni 2019; B 10 EG 1/18 R juris).

    Die Revision ist im Hinblick auf die Entscheidung des BSG vom 27. Juni 2019 (B 10 EG 1/18 R) zum strengen Zuflussprinzip während des Bemessungszeitraums wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen (§ 160 Abs. 2 SGG).

  • BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 2/12 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - nichtselbstständige Arbeit - negative Einkünfte

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - L 1 EG 7/16
    Der Zulässigkeit der Klage steht insbesondere nicht entgegen, dass die vorläufige Entscheidung des Beklagten noch nicht durch eine endgültige ersetzt worden ist, denn die Bewilligung vorläufiger Leistungen nach § 8 Abs. 3 BEEG ist ein eigenständiger Verwaltungsakt im Sinne des § 31 Satz 1 SGB X, der gesondert mit Widerspruch und Klage angefochten werden kann (BSG, Urteil vom 27. Juni 2013 - B 10 EG 2/12 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 21, Rn. 22).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - L 1 EG 7/16
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist jedoch dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (stRspr des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - seit BVerfGE 55, 72, 88; vgl. jüngst BVerfGE 112, 50, 67; BVerfGE 117, 272, 300 f).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - L 1 EG 7/16
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist jedoch dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (stRspr des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - seit BVerfGE 55, 72, 88; vgl. jüngst BVerfGE 112, 50, 67; BVerfGE 117, 272, 300 f).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - L 1 EG 7/16
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist jedoch dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (stRspr des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - seit BVerfGE 55, 72, 88; vgl. jüngst BVerfGE 112, 50, 67; BVerfGE 117, 272, 300 f).
  • BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 12/12 R

    Elterngeld - Berechnung - vorgeburtliches Einkommen - Insolvenzgeld

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - L 1 EG 7/16
    Vor Erlass dieses Verwaltungsaktes war eine Anhörung der Klägerin nicht erforderlich, weil die Beklagte damit eine einkommensabhängige Leistung im Sinne des § 24 Abs. 2 Nr. 5 SGB X den geänderten Verhältnissen angepasst hat (vgl. dazu BSG Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14 Rn. 21 und Urteil vom 21. Februar 2013 - B 10 EG 12/12 R -, SozR 4-7837 § 2 Nr. 19, Rn. 30).
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - L 1 EG 7/16
    Da zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung (und auch im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides) die Einkommensverhältnisse der Klägerin noch nicht abschließend geklärt waren, war der Beklagte auch nicht zu einer abschließenden Entscheidung verpflichtet (vgl. hierzu für das SGB II: BSG, Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 31/14 R -, SozR 4-4200 § 40 Nr. 9, Rn. 2).
  • BSG, 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R

    Abänderung der Höhe des Elterngeldes Abänderung eines bestandskräftigen

    Dem steht nicht entgegen, dass Gehaltsmonate und Lebensmonate des Kindes, für die monatsbezogen das Elterngeld festgesetzt wird (§ 4 Abs. 2 Satz 1 BEEG) , im Bezugszeitraum regelmäßig auseinanderfallen, sofern das Kind nicht zufällig am ersten Tag des Monats geboren wurde, und es deshalb vom Zufall abhängt, ob der Gehaltszufluss während des Bezugszeitraums exakt in den jeweiligen Lebensmonaten des Kindes erfolgt (vgl Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 15.8.2019 - L 1 EG 7/16 - juris RdNr 35) .

    Soweit das LSG dafür einen hinreichenden sachlichen Grund vermisst (vgl auch Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 15.8.2019 - L 1 EG 7/16 - juris RdNr 37), gilt Folgendes : In dem Umstand, dass die Berücksichtigung des Einkommens von dem Geburtstag des Kindes und dem Überweisungstag des Gehalts abhängt, liegt kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG (zum diesbezüglichen Maßstab: BSG Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - BSGE 125, 62 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 2, RdNr 40; BSG Urteil vom 21.2.2013 - B 10 EG 12/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 19 RdNr 72 f, jeweils mwN) .

  • LSG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - L 11 EG 4175/19

    Elterngeld - nachgeburtliches Einkommen - Durchschnittsberechnung -

    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des LSG Schleswig-Holstein, dass es darauf im Hinblick auf die erforderliche Durchschnittsbetrachtung des gesamten Bezugszeitraums nicht ankommt und alle regelmäßigen Gehaltszahlungen für diesen Zeitraum unabhängig vom jeweiligen konkreten Überweisungstag erfasst werden (LSG Schleswig-Holstein 15.08.2019, L 1 EG 7/16 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht