Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - L 4 KA 56/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Justiz Schleswig-Holstein
Vertrags(zahn)arztangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsarzthonorar; Höhe des Regelleistungsvolumens; Verzicht auf die Einbeziehung des Geschlechts als Differenzierungskriterium bei der Bemessung eines RLV ; Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen außerhalb der Aufbauphase
- rechtsportal.de
SGB V § 85 Abs. 4 ; SGB V § 87b Abs. 3 S. 6
Vertragsarzthonorar - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 21/17 R
Angelegenheiten der Vertragsärzte
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 17. Januar 2017 (L 4 KA 56/14) insoweit aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 12. Februar 2014 (S 16 KA 1163/13) zurückgewiesen, als die Beklagte verpflichtet wird, über die Zuweisung des Regelleistungsvolumens des Klägers im Quartal I/2010 unter Beachtung der Geltung des für das Quartal I/2010 vorläufig zugewiesenen RLV in Höhe von 42 842, 78 Euro bis einschließlich 4.2.2010 erneut zu entscheiden.Die Kosten der Verfahren S 16 KA 1163/13 und L 4 KA 56/14 trägt die Klägerin zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4, die Kosten der Verfahren S 16 KA 1165/13 und L 4 KA 57/14 trägt die Klägerin.
Das LSG hat die Urteile des SG Kiel vom 12.2.2014 betreffend die RLV-Zuweisung für die Quartale I/2010 und II/2010 auf die Berufungen der Beklagten vom 12.8.2014 unter den Aktenzeichen L 4 KA 56/14 und L 4 KA 57/14 aufgehoben, die Klagen jeweils abgewiesen.
Die Klägerin beantragt, die Urteile des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 17.1.2017 (Az L 4 KA 56/14 und L 4 KA 57/14) aufzuheben und die Berufung der Beklagten gegen die Urteile des SG Kiel vom 12.2.2014 (S 16 KA 1163/13 und S 16 KA 1165/13) zurückzuweisen.
Danach hat die Klägerin die Kosten des unter dem Az L 4 KA 56/14 geführten Berufungsverfahrens und des vorangegangenen Klageverfahrens S 16 KA 1163/13 zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4 zu tragen, da sie jeweils teilweise unterlegen sind (§§ 154 Abs. 1, 153 Satz 1 VwGO) .
- LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 KA 1868/14
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Regelleistungsvolumen - …
Nach Auffassung des Landessozialgerichts (LSG) Schleswig-Holstein (Urteil vom 08.11.2016, - L 4 KA 44/14 -, Urteil vom 17.01.2017, - L 4 KA 56/14 -, beide in juris) stehe der gerichtlichen Prüfung von Praxisbesonderheiten und Härtefallgründen im Verfahren gegen den RLV-Zuweisungsbescheid und den Honorarbescheid nicht entgegen, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hierüber nicht in gesonderten Widerspruchsverfahren entschieden habe.