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   LSG Schleswig-Holstein, 17.09.2018 - L 6 AS 111/16   

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https://dejure.org/2018,49086
LSG Schleswig-Holstein, 17.09.2018 - L 6 AS 111/16 (https://dejure.org/2018,49086)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.09.2018 - L 6 AS 111/16 (https://dejure.org/2018,49086)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. September 2018 - L 6 AS 111/16 (https://dejure.org/2018,49086)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II; Rechtmäßigkeit der Erstattung überzahlter vorläufiger Leistungen; Anforderungen an das Vorliegen einer Entscheidung über die endgültige Festsetzung; Einkommensanrechnung in sog. "gemischten ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.09.2018 - L 6 AS 111/16
    Deshalb hat die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits wiederholt entschieden, dass Einkommen, das in einer "gemischten Bedarfsgemeinschaft" von der vom Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeschlossenen Person erzielt wird, entgegen § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II zunächst auf deren Bedarf anzurechnen und lediglich überschießendes Einkommen auf die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu verteilen ist (zu den Verteilungsgrundsätzen in dieser Situation BSG, Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 SO 20/09 R - BSGE 108, 241 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 8, juris Rn. 23), um auf diese Weise zwei miteinander nicht kompatible Systeme in Einklang zu bringen (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 58/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5, Rn. 40 ff., 47).

    Das Bundessozialgericht hat folgerichtig ferner angedeutet, dass auch Einkommen, das von den SGB-II-leistungsberechtigten Personen in der Bedarfsgemeinschaft erzielt und zur Deckung ihres Bedarfs benötigt wird, vorrangig zur Deckung ihrer Bedarfe - und nicht bedarfsanteilig auch zur Deckung des Bedarfs der ausgeschlossenen Person - einzusetzen ist (vgl. BSG, Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 SO 20/09 R, juris Rn. 24).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2014 - L 6 AS 36/13
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.09.2018 - L 6 AS 111/16
    Er hat zur Begründung ausgeführt dass sich das Sozialgericht Kiel mit seiner Bewertung des Bescheids vom 2. Juni 2014 in Widerspruch setze zu der Bewertung, die das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht in seiner Entscheidung vom 7. Dezember 2015 (Az. L 6 AS 36/13) in einem vergleichbaren Fall vorgenommen habe.

    Zu den Anforderungen an das Vorliegen einer Entscheidung über die endgültige Festsetzung und die Möglichkeit, einen entsprechenden Verfügungssatz durch Auslegung zu ermitteln, hat der Senat in seiner Entscheidung vom 7. Dezember 2015 - L 6 AS 36/13, auf die mit seiner Berufungsbegründung auch der Beklagte hinweist, folgendes ausgeführt:.

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.09.2018 - L 6 AS 111/16
    Deshalb hat die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits wiederholt entschieden, dass Einkommen, das in einer "gemischten Bedarfsgemeinschaft" von der vom Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeschlossenen Person erzielt wird, entgegen § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II zunächst auf deren Bedarf anzurechnen und lediglich überschießendes Einkommen auf die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu verteilen ist (zu den Verteilungsgrundsätzen in dieser Situation BSG, Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 SO 20/09 R - BSGE 108, 241 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 8, juris Rn. 23), um auf diese Weise zwei miteinander nicht kompatible Systeme in Einklang zu bringen (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 58/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5, Rn. 40 ff., 47).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.09.2018 - L 6 AS 111/16
    Der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 5 SGB II dient dem Zweck, eine versteckte Ausbildungsförderung auf der zweiten Ebene zu verhindern (BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 67/08 R, juris Rn. 13; vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 17. Februar 2015 - B 14 AS 25/14 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 40, juris Rn. 21; vgl. auch G. Becker in: Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 7 Rn. 185).
  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 41.77

    Auszubildender - Ferienbeginn - Ferien - Unterbrechung der Ausbildung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.09.2018 - L 6 AS 111/16
    Dieses hatte in seiner Entscheidung vom 22. August 2012 - B 14 AS 197/11 R, juris Rn. 17 f. grundsätzlich auf den "Besuch" der Ausbildungsstätte als Voraussetzung für die Förderungsfähigkeit der Ausbildung dem Grunde nach abgestellt und in Anlehnung an höchstrichterliche verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1978 - V C 41.77 - BVerwGE 57, 21, juris Rn. 12 ff.) festgestellt, dass ein Auszubildender eine Ausbildungsstätte (nur) besucht, solange er dieser organisationsrechtlich angehört und die Ausbildung an der Ausbildungsstätte tatsächlich betreibt.
  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 197/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten - abstrakte

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.09.2018 - L 6 AS 111/16
    Dieses hatte in seiner Entscheidung vom 22. August 2012 - B 14 AS 197/11 R, juris Rn. 17 f. grundsätzlich auf den "Besuch" der Ausbildungsstätte als Voraussetzung für die Förderungsfähigkeit der Ausbildung dem Grunde nach abgestellt und in Anlehnung an höchstrichterliche verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1978 - V C 41.77 - BVerwGE 57, 21, juris Rn. 12 ff.) festgestellt, dass ein Auszubildender eine Ausbildungsstätte (nur) besucht, solange er dieser organisationsrechtlich angehört und die Ausbildung an der Ausbildungsstätte tatsächlich betreibt.
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.09.2018 - L 6 AS 111/16
    Ausreichende Klarheit kann jedoch auch dann bestehen, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsaktes, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 89/12 R - BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62).
  • BSG, 17.02.2015 - B 14 AS 25/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.09.2018 - L 6 AS 111/16
    Der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 5 SGB II dient dem Zweck, eine versteckte Ausbildungsförderung auf der zweiten Ebene zu verhindern (BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 67/08 R, juris Rn. 13; vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 17. Februar 2015 - B 14 AS 25/14 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 40, juris Rn. 21; vgl. auch G. Becker in: Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 7 Rn. 185).
  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.09.2018 - L 6 AS 111/16
    Zwar ist diese - zwischenzeitlich vom Beklagten nicht mehr verwendete - Maske sicherlich nicht optimal gestaltet, weil sie die Erstattungsforderung in den Vordergrund stellt; entgegen der Auffassung des Sozialgerichts sieht der Senat aber im Bescheid selbst ausreichend Hinweise dafür, dass der Beklagte eine abschließende Entscheidung über den Leistungsanspruch hat treffen wollen und dass dieser Wille auch in hinreichender Weise nach außen so in Erscheinung getreten ist, dass er vom objektiven Empfängerhorizont auch als endgültige Festsetzungsentscheidung zu verstehen ist (zu diesem Maßstab zuletzt BSG, Urteil vom 25. Oktober 2017 - B 14 AS 9/17 R - SozR 4-1300 § 45 Nr. 19, juris Rn. 21 ff.).
  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 35/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.09.2018 - L 6 AS 111/16
    Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass erstmals im Widerspruchsbescheid eine endgültige Festsetzungsentscheidung getroffen worden ist, wäre auch dies zulässig und würde zur Abweisung der Klage führen, weil Gegenstand des Klageverfahrens der angefochtene Bescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids ist, auch soweit dieser erstmalig entsprechend § 79 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine Beschwer enthält (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2017 - B 14 AS 35/16 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 82, juris Rn. 13 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 9 AS 808/16
    Dies ergibt sich in einer Gesamtschau aus der Betreffzeile (" bei endgültiger Festsetzung des Leistungsanspruchs"), dem Begründungstext ("Da über Ihren Leistungsanspruch endgültig entschieden werden konnte, "), aus dem Abgleich des monatlich festgesetzten Erstattungsbetrags mit der vorläufigen Bewilligungsentscheidung (vgl. jeweils beigefügte Anlage mit Aufstellung des Bedarfes vor und nach Berücksichtigung des tatsächlich erzielten Einkommens) sowie aus den den Bescheiden jeweils beigefügten Horizontalübersichten bzw. dem Berechnungsbogen (vgl. ebenso: LSG Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 17. September 2018 - L 6 AS 111/16 - und Urteil vom 7. Dezember 2015 - L 6 AS 36/13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2019 - L 15 AS 95/19
    Nur so wird auch die Existenzsicherung des von Grundsicherungsleistungen ausgeschlossenen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft gewährleistet und eine Unterdeckung des tatsächlichen Gesamtbedarfs der Bedarfsgemeinschaft verhindert (sog. horizontal-vertikale Berechnung; vgl. BSG, Urteile vom 17. Oktober 2013 - B 14 AS 58/12 R - juris Rn. 21 und vom 14. Juni 2018 - B 14 AS 13/17 R -, juris Rn. 21; s.a. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. September 2018 - L 6 AS 111/16 -, juris Rn. 33 f; Mecke in: Eicher/Luik, SGB 11, 4.
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