Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - L 8 U 19/19 WA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,21053
LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - L 8 U 19/19 WA (https://dejure.org/2019,21053)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.06.2019 - L 8 U 19/19 WA (https://dejure.org/2019,21053)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Juni 2019 - L 8 U 19/19 WA (https://dejure.org/2019,21053)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,21053) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem durch die Rücknahmefiktion des § 156 Abs. 2 S. 1 SGG von Gesetzes wegen beendeten Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2017 - L 7 BK 5/16

    Gewährung eines Kinderzuschlags; Beendigung des Rechtsstreits durch

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - L 8 U 19/19
    Eine solche ist hier aber nicht relevant; denn bei der Frist des § 156 Abs. 2 Satz 1 SGG handelt es sich um eine Ausschlussfrist, in die eine Wiedereinsetzung von der Rechtsprechung entweder gar nicht für möglich gehalten wird (so ausdrücklich LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - L 19 AS 1437/12 B, juris, Rn. 17 und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2017 - L 29 AS 1328/17 B PKH, juris, Rn. 9, jeweils zur entsprechenden Regelung über die Klagrücknahmefiktion in § 102 Abs. 2 SGG; ebenso bereits Bundespatentgericht - BPatG - München, Beschluss vom 10. Juni 2002 - 10 W (pat) 52/01, juris, Rn. 11 zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 123 PatG) oder grundsätzlich nicht für möglich gehalten wird, es sei denn, dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt (so jeweils zu § 102 SGG LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 31. Januar 2017 - L 7 BK 5/16 -, juris, Rn. 19 m.w.N. sowie LSG Hamburg, Urteil vom 5. April 2017 - L 2 AL 1/17 -, juris, Rn. 29 m.w.N. unter Bezug auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG -, s. z. B. Beschluss vom 6. Juli 2007 - 8 B 51/07 -, juris, Rn. 4 sowie Beschluss vom 25. November 2002 -B 112/02 -, juris, Rn. 2).
  • BPatG, 10.06.2002 - 10 W (pat) 52/01
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - L 8 U 19/19
    Eine solche ist hier aber nicht relevant; denn bei der Frist des § 156 Abs. 2 Satz 1 SGG handelt es sich um eine Ausschlussfrist, in die eine Wiedereinsetzung von der Rechtsprechung entweder gar nicht für möglich gehalten wird (so ausdrücklich LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - L 19 AS 1437/12 B, juris, Rn. 17 und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2017 - L 29 AS 1328/17 B PKH, juris, Rn. 9, jeweils zur entsprechenden Regelung über die Klagrücknahmefiktion in § 102 Abs. 2 SGG; ebenso bereits Bundespatentgericht - BPatG - München, Beschluss vom 10. Juni 2002 - 10 W (pat) 52/01, juris, Rn. 11 zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 123 PatG) oder grundsätzlich nicht für möglich gehalten wird, es sei denn, dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt (so jeweils zu § 102 SGG LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 31. Januar 2017 - L 7 BK 5/16 -, juris, Rn. 19 m.w.N. sowie LSG Hamburg, Urteil vom 5. April 2017 - L 2 AL 1/17 -, juris, Rn. 29 m.w.N. unter Bezug auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG -, s. z. B. Beschluss vom 6. Juli 2007 - 8 B 51/07 -, juris, Rn. 4 sowie Beschluss vom 25. November 2002 -B 112/02 -, juris, Rn. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2015 - L 16 KR 224/15

    Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - L 8 U 19/19
    Wie auch vom Kläger unter Hinweis auf die von ihm ungenutzt gelassene "relativ lange Frist von 3 Monaten" ausdrücklich anerkannt, liegt kein Fall vor, in dem Streit über die Wirksamkeit der fiktiven Berufungsrücknahme bestünde, so dass das Verfahren fortzuführen und vorrangig zu klären wäre, ob Erledigung eingetreten ist (vgl. dazu Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. August 2015 - L 16 KR 224/15 B -, juris, Rn. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2012 - L 19 AS 1437/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - L 8 U 19/19
    Eine solche ist hier aber nicht relevant; denn bei der Frist des § 156 Abs. 2 Satz 1 SGG handelt es sich um eine Ausschlussfrist, in die eine Wiedereinsetzung von der Rechtsprechung entweder gar nicht für möglich gehalten wird (so ausdrücklich LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - L 19 AS 1437/12 B, juris, Rn. 17 und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2017 - L 29 AS 1328/17 B PKH, juris, Rn. 9, jeweils zur entsprechenden Regelung über die Klagrücknahmefiktion in § 102 Abs. 2 SGG; ebenso bereits Bundespatentgericht - BPatG - München, Beschluss vom 10. Juni 2002 - 10 W (pat) 52/01, juris, Rn. 11 zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 123 PatG) oder grundsätzlich nicht für möglich gehalten wird, es sei denn, dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt (so jeweils zu § 102 SGG LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 31. Januar 2017 - L 7 BK 5/16 -, juris, Rn. 19 m.w.N. sowie LSG Hamburg, Urteil vom 5. April 2017 - L 2 AL 1/17 -, juris, Rn. 29 m.w.N. unter Bezug auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG -, s. z. B. Beschluss vom 6. Juli 2007 - 8 B 51/07 -, juris, Rn. 4 sowie Beschluss vom 25. November 2002 -B 112/02 -, juris, Rn. 2).
  • BSG, 25.02.1992 - 9a BVg 10/91
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - L 8 U 19/19
    Unter Heranziehung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 1164/07 - (juris), in dem Bezug genommen wird auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24. März 1994 - X ZB 24/93 - (juris) hat auch das Bundessozialgericht entschieden, der Betroffene müsse so schwer erkrankt sein, dass er außerstande sei, selbst zu handeln, also die nötigen Schritte zu unternehmen, um seine Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, oder einen Dritten damit zu beauftragen (BSG, Beschluss vom 17. Mai 2016 - B 13 R 67/16 B -, juris, Rn. 6 im Falle einer Krebserkrankung der Klägerin; so auch bereits BSG, Beschlüsse vom 25. Februar 1992 - 9a BVg 10/91 -, juris, Rn. 2 m.w.N. und vom 15. Juli 1991 - 5 BJ 309/90 -, juris, Rn. 2).
  • LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 1/17

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - L 8 U 19/19
    Eine solche ist hier aber nicht relevant; denn bei der Frist des § 156 Abs. 2 Satz 1 SGG handelt es sich um eine Ausschlussfrist, in die eine Wiedereinsetzung von der Rechtsprechung entweder gar nicht für möglich gehalten wird (so ausdrücklich LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - L 19 AS 1437/12 B, juris, Rn. 17 und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2017 - L 29 AS 1328/17 B PKH, juris, Rn. 9, jeweils zur entsprechenden Regelung über die Klagrücknahmefiktion in § 102 Abs. 2 SGG; ebenso bereits Bundespatentgericht - BPatG - München, Beschluss vom 10. Juni 2002 - 10 W (pat) 52/01, juris, Rn. 11 zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 123 PatG) oder grundsätzlich nicht für möglich gehalten wird, es sei denn, dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt (so jeweils zu § 102 SGG LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 31. Januar 2017 - L 7 BK 5/16 -, juris, Rn. 19 m.w.N. sowie LSG Hamburg, Urteil vom 5. April 2017 - L 2 AL 1/17 -, juris, Rn. 29 m.w.N. unter Bezug auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG -, s. z. B. Beschluss vom 6. Juli 2007 - 8 B 51/07 -, juris, Rn. 4 sowie Beschluss vom 25. November 2002 -B 112/02 -, juris, Rn. 2).
  • BSG, 17.05.2016 - B 13 R 67/16 B

    Zulässigkeit einer durch einen postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - L 8 U 19/19
    Unter Heranziehung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 1164/07 - (juris), in dem Bezug genommen wird auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24. März 1994 - X ZB 24/93 - (juris) hat auch das Bundessozialgericht entschieden, der Betroffene müsse so schwer erkrankt sein, dass er außerstande sei, selbst zu handeln, also die nötigen Schritte zu unternehmen, um seine Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, oder einen Dritten damit zu beauftragen (BSG, Beschluss vom 17. Mai 2016 - B 13 R 67/16 B -, juris, Rn. 6 im Falle einer Krebserkrankung der Klägerin; so auch bereits BSG, Beschlüsse vom 25. Februar 1992 - 9a BVg 10/91 -, juris, Rn. 2 m.w.N. und vom 15. Juli 1991 - 5 BJ 309/90 -, juris, Rn. 2).
  • BVerwG, 06.07.2007 - 8 B 51.07

    Einordnung Divergenzrüge zugleich als Verfahrensrüge; Hinderung des Klägers durch

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - L 8 U 19/19
    Eine solche ist hier aber nicht relevant; denn bei der Frist des § 156 Abs. 2 Satz 1 SGG handelt es sich um eine Ausschlussfrist, in die eine Wiedereinsetzung von der Rechtsprechung entweder gar nicht für möglich gehalten wird (so ausdrücklich LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - L 19 AS 1437/12 B, juris, Rn. 17 und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2017 - L 29 AS 1328/17 B PKH, juris, Rn. 9, jeweils zur entsprechenden Regelung über die Klagrücknahmefiktion in § 102 Abs. 2 SGG; ebenso bereits Bundespatentgericht - BPatG - München, Beschluss vom 10. Juni 2002 - 10 W (pat) 52/01, juris, Rn. 11 zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 123 PatG) oder grundsätzlich nicht für möglich gehalten wird, es sei denn, dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt (so jeweils zu § 102 SGG LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 31. Januar 2017 - L 7 BK 5/16 -, juris, Rn. 19 m.w.N. sowie LSG Hamburg, Urteil vom 5. April 2017 - L 2 AL 1/17 -, juris, Rn. 29 m.w.N. unter Bezug auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG -, s. z. B. Beschluss vom 6. Juli 2007 - 8 B 51/07 -, juris, Rn. 4 sowie Beschluss vom 25. November 2002 -B 112/02 -, juris, Rn. 2).
  • BSG, 15.07.1991 - 5 BJ 309/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - L 8 U 19/19
    Unter Heranziehung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 1164/07 - (juris), in dem Bezug genommen wird auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24. März 1994 - X ZB 24/93 - (juris) hat auch das Bundessozialgericht entschieden, der Betroffene müsse so schwer erkrankt sein, dass er außerstande sei, selbst zu handeln, also die nötigen Schritte zu unternehmen, um seine Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, oder einen Dritten damit zu beauftragen (BSG, Beschluss vom 17. Mai 2016 - B 13 R 67/16 B -, juris, Rn. 6 im Falle einer Krebserkrankung der Klägerin; so auch bereits BSG, Beschlüsse vom 25. Februar 1992 - 9a BVg 10/91 -, juris, Rn. 2 m.w.N. und vom 15. Juli 1991 - 5 BJ 309/90 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1164/07

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde als unzulässig wegen Nichteinhaltung der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - L 8 U 19/19
    Unter Heranziehung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 1164/07 - (juris), in dem Bezug genommen wird auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24. März 1994 - X ZB 24/93 - (juris) hat auch das Bundessozialgericht entschieden, der Betroffene müsse so schwer erkrankt sein, dass er außerstande sei, selbst zu handeln, also die nötigen Schritte zu unternehmen, um seine Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, oder einen Dritten damit zu beauftragen (BSG, Beschluss vom 17. Mai 2016 - B 13 R 67/16 B -, juris, Rn. 6 im Falle einer Krebserkrankung der Klägerin; so auch bereits BSG, Beschlüsse vom 25. Februar 1992 - 9a BVg 10/91 -, juris, Rn. 2 m.w.N. und vom 15. Juli 1991 - 5 BJ 309/90 -, juris, Rn. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - L 29 AS 1328/17

    Sozialgerichtliches Verfahren: Fiktion der Klagerücknahme nach unterlassener

  • BGH, 24.03.1994 - X ZB 24/93

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Rechtfertigung der Wiedereinsetzung in

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht