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   LSG Schleswig-Holstein, 19.09.2017 - L 1 R 199/16 ZVW   

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https://dejure.org/2017,52896
LSG Schleswig-Holstein, 19.09.2017 - L 1 R 199/16 ZVW (https://dejure.org/2017,52896)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.09.2017 - L 1 R 199/16 ZVW (https://dejure.org/2017,52896)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. September 2017 - L 1 R 199/16 ZVW (https://dejure.org/2017,52896)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PKH-Verfahren; Wiedereröffnetes Berufungsverfahren; Eindeutige Änderung der Sachlage

  • rechtsportal.de

    SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 119 Abs. 1 S. 1-2
    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren für das nach Zurückverweisung durch das Revisionsgericht wiedereröffnete Berufungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.01.1962 - VII ZR 239/60

    Armenrecht bei Pfändung durch nicht arme Partei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.09.2017 - L 1 R 199/16
    Dabei ist bereits allgemein anerkannt, dass § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht ausnahmslos gilt und insbesondere keine Anwendung findet, wenn sich die Sachlage eindeutig geändert hat (BGH, Beschluss vom 11. Januar 1962 - VII ZR 239/60 - BGHZ 36, 280; vgl. auch Seiler in: Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl. 2016, § 119 Rn. 13 m.w.N.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.12.2014 - L 1 R 158/11

    Aufhebungs- und Erstattungsbescheid wegen überzahlter Zuschüsse zur freiwilligen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.09.2017 - L 1 R 199/16
    Wie die Klägerin geht der Senat davon aus, dass es für das wiedereröffnete Berufungsverfahren einer neuen Entscheidung über Prozesskostenhilfe bedarf, obwohl der Klägerin bereits mit Beschluss vom 31. Januar 2012 zum Az. L 7 R 158/11 (später: L 1 R 158/11) für das Verfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Prozessbevollmächtigten bewilligt worden war.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2020 - L 19 AS 22/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Bewilligung für ein

    Durch die Zurückverweisung einer Sache - hier gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG - wird kein neuer Rechtszug im Sinne des § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO eröffnet (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 5 B 204.07 - Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 5 U 169/11 -, jeweils Juris; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 77. Aufl. 2019, § 119 Rn. 53; Geimer, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 119 Rn. 9; Neumann, in: Sodan/Ziekow, 4. Aufl. 2014, § 166 Rn. 160b; anders, aber ohne Begründung, Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. September 2017 - L 1 R 199/16 ZVW -, Juris).
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