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   LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2020 - L 8 U 63/17   

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https://dejure.org/2020,49024
LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2020 - L 8 U 63/17 (https://dejure.org/2020,49024)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.11.2020 - L 8 U 63/17 (https://dejure.org/2020,49024)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. November 2020 - L 8 U 63/17 (https://dejure.org/2020,49024)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 25/07 R

    Rücknahme der Bewilligung von Waisenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2020 - L 8 U 63/17
    Dabei muss die Rechtswidrigkeit der begünstigenden Entscheidung aber feststehen; bloße Zweifel am Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen genügen nicht (vgl hierzu Bundessozialgericht , Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 25/07 R - juris m.w.N.) .

    Dabei muss die Rechtswidrigkeit feststehen, weshalb eine Rücknahme nur dann in Betracht kommt, wenn objektiv und im Sinne des Vollbeweises geklärt ist, dass unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse die Voraussetzungen für den Erlass des begünstigenden Verwaltungsaktes nicht vorgelegen haben ( vgl hierzu BSG , Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 25/07 R -, juris; auch BSG, Urteil vom 24. November 1988 - 9/9a RV 8/87 -, juris ).

  • BSG, 24.11.1988 - 9a RV 8/87

    Zu den Rücknahmevorschriften, die im Recht der sozialen Entschädigung bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2020 - L 8 U 63/17
    Dabei muss die Rechtswidrigkeit feststehen, weshalb eine Rücknahme nur dann in Betracht kommt, wenn objektiv und im Sinne des Vollbeweises geklärt ist, dass unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse die Voraussetzungen für den Erlass des begünstigenden Verwaltungsaktes nicht vorgelegen haben ( vgl hierzu BSG , Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 25/07 R -, juris; auch BSG, Urteil vom 24. November 1988 - 9/9a RV 8/87 -, juris ).
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2020 - L 8 U 63/17
    Insoweit trägt die materielle Beweislast für die die Rechtswidrigkeit ausfüllenden Tatsachen grundsätzlich die den begünstigenden Verwaltungsakt zurücknehmende Behörde ( vgl BSG, Urteil vom 19. März 1998 - B 7 AL 44/97 R -, juris, Rn. 25; BSG, Urteil vom 21. März 2007 - B 11a AL 21/06 R -, juris, Rn 18; BSG, Urteil vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R -, juris, Rn. 17; von Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010, Rn. 29 m.w.N. ).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 27/06 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2020 - L 8 U 63/17
    Dies gilt selbst dann, wenn die in einem Bescheid eingeräumte Rechtsposition erst auf der Grundlage nachträglicher Erkenntnisse bereits aus damaliger Sicht rechtsfehlerhaft war ( vgl BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 27/06 R -, juris, Rn. 5 ).
  • BSG, 11.04.2018 - B 5 R 366/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2020 - L 8 U 63/17
    Ob ein Versicherter ein Schreiben der beklagten Berufsgenossenschaft als bloße Mitteilung oder nach dem von der Beklagten darin zum Ausdruck gebrachten Willen als Verwaltungsakt i.S.d. § 31 SGB X verstehen muss, ist nach seiner Form, Wortlaut und Inhalt aus dem "Empfängerhorizont" eines verständigen Beteiligten auszulegen ( vgl. BSG, Beschluss vom 11. April 2018 - B 5 R 366/17 B -, juris; Luthe in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl., § 31 SGB X , Rn. 40.1 ).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - verdecktes

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2020 - L 8 U 63/17
    Insoweit trägt die materielle Beweislast für die die Rechtswidrigkeit ausfüllenden Tatsachen grundsätzlich die den begünstigenden Verwaltungsakt zurücknehmende Behörde ( vgl BSG, Urteil vom 19. März 1998 - B 7 AL 44/97 R -, juris, Rn. 25; BSG, Urteil vom 21. März 2007 - B 11a AL 21/06 R -, juris, Rn 18; BSG, Urteil vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R -, juris, Rn. 17; von Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010, Rn. 29 m.w.N. ).
  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Rücknahme - Verwaltungsakt - intertemporales Verfahrensrecht

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2020 - L 8 U 63/17
    Insoweit trägt die materielle Beweislast für die die Rechtswidrigkeit ausfüllenden Tatsachen grundsätzlich die den begünstigenden Verwaltungsakt zurücknehmende Behörde ( vgl BSG, Urteil vom 19. März 1998 - B 7 AL 44/97 R -, juris, Rn. 25; BSG, Urteil vom 21. März 2007 - B 11a AL 21/06 R -, juris, Rn 18; BSG, Urteil vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R -, juris, Rn. 17; von Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010, Rn. 29 m.w.N. ).
  • LSG Bayern, 22.11.2022 - L 2 U 44/19

    Unfallversicherung: Prüfung einer Rücknahme im Überprüfungsverfahren

    Von einer Rechtswidrigkeit in diesem Sinne ist aber auch dann auszugehen, wenn die in dem zurückzunehmenden Bescheid eingeräumte begünstigende Rechtsposition erst auf der Grundlage später zu Tage getretener Erkenntnisse bereits aus damaliger Sicht rechtsfehlerhaft war (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.11.2020 - L 8 U 63/17, juris, Rn. 23 des Urteils, unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 02.05.2009 - B 2 U 25/07 R, juris, Rn. 17 des Urteils, jeweils m.w.N.).
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