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   LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2016 - L 7 R 92/15   

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https://dejure.org/2016,51542
LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2016 - L 7 R 92/15 (https://dejure.org/2016,51542)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.12.2016 - L 7 R 92/15 (https://dejure.org/2016,51542)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - L 7 R 92/15 (https://dejure.org/2016,51542)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 50 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 43 Abs 1 SGB 6, § 43 Abs 2 SGB 6, § 89 Abs 1 S 1 SGB 6, § 89 Abs 1 S 2 Nr 7 SGB 6
    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und zeitgleicher Bezug von Krankengeld - nachträgliche Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung - Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger - Rückforderung der überzahlten teilweisen Erwerbsminderungsrente vom ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkende Aufhebung einer Rentenauszahlung; Erzielung von Einkommen oder Vermögen; Ruhen eines Sozialleistungsanspruchs; Spätere Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Aufhebung einer Rentenauszahlung; Erzielung von Einkommen oder Vermögen; Ruhen eines Sozialleistungsanspruchs; Spätere Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • rechtsportal.de

    SGB X § 50 Abs. 1 ; SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Rückwirkende Aufhebung einer Rentenauszahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2016 - L 7 R 92/15
    Da gegen beide Entscheidungen der Beklagten jeweils innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt und Klage erhoben wurde, bedarf es keiner Entscheidung, ob es sich bei dem Bescheid vom 10. August 2012 um einen neu rechtsmittelfähigen Zweitbescheid handelt oder nicht (so das BSG in seinem Urteil vom 07. April 2016, Az. B 5 R 26/15 R Rn. 21 bei juris zu den dort gegenständlichen Bescheiden. Die Vorgehensweise der hiesigen Beklagten entspricht der der dort Beklagten).

    Denn ab Oktober 2011 war nunmehr gleichzeitig kraft Gesetzes ein Anspruch der Klägerin auf Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 SGB VI mit entsprechenden monatlichen Zahlungsansprüchen nach § 99 Abs. 1 SGB VI entstanden (vgl. BSG, Urteil vom 07. April 2016, Az. B 5 R 26/15 R).

  • BSG, 07.09.2010 - B 5 KN 4/08 R

    Erstattungsanspruch der Sozialleistungsträger - mehrere Rentenansprüche -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2016 - L 7 R 92/15
    In ihrer Begründung bezog sich die Beklagte auf das Urteil des BSG vom 07. September 2010, Az B 5 KN 4/08 R.

    Gestützt auf § 89 SGB VI hat das Bundessozialgericht im Verfahren B 5 KN 4/08 R, in dem es um die fragliche Begrenzung eines Erstattungsanspruchs der Bundesagentur für Arbeit gegen einen Rentenversicherungsträger auf den Differenzbetrag zweier Renten ging, für die Konstellation des Zusammentreffens einer rückwirkend gewährten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach altem Recht und einer niedrigeren Rente für Bergleute entschieden.

  • BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 33/85

    Rückwirkende Ruhen eines Anspruchs - Ermessensausübung - Aufhebung und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2016 - L 7 R 92/15
    Das Sozialgericht hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB VI dem Grunde nach zu Recht bejaht; diese Norm kann auf Konstellationen, in denen die Erzielung von Einkommen oder Vermögen nachträglich nicht zum Wegfall oder zur Minderung, sondern zum Ruhen eines Sozialleistungsanspruchs führt, analog angewandt werden (BSG, Urteil vom 13. August 1986, Az. 7 Rar 33/85; Urteil vom 26. Oktober 1998, Az. B 2 U 35/97 R Rn 23 bei juris).

    Eine Aufhebungsentscheidung kann danach also nur in Höhe des tatsächlich erzielten Einkommens erfolgen (BSG, Urteil vom 13. August 1986, 7 RAr 33/85; Urteil vom 23. März 1995, 13 RJ 39/94; vgl. Steinwedel in Kasseler Kommentar zur Sozialversicherung, § 48 SGB X Rn.50).

  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 70/02 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2016 - L 7 R 92/15
    Wird nachträglich eine weitere, anspruchsschädliche Sozialleistung (z. B. eine Rente) gewährt, so gilt als Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse nicht der Tag der Bekanntgabe des Rentenbescheides und auch nicht der Tag, an dem der Rentenbetrag erstmalig zur Auszahlung gelangt, sondern der Tag des Beginns der Rentenleistung (BSG, Urteil vom 06.11.1985 - 10 Rkg 3/84 = BSGE 59, 111, 113; BSG Urteil vom 05.06.2003 - B 11 AL 70/02 R).
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2016 - L 7 R 92/15
    Wird nachträglich eine weitere, anspruchsschädliche Sozialleistung (z. B. eine Rente) gewährt, so gilt als Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse nicht der Tag der Bekanntgabe des Rentenbescheides und auch nicht der Tag, an dem der Rentenbetrag erstmalig zur Auszahlung gelangt, sondern der Tag des Beginns der Rentenleistung (BSG, Urteil vom 06.11.1985 - 10 Rkg 3/84 = BSGE 59, 111, 113; BSG Urteil vom 05.06.2003 - B 11 AL 70/02 R).
  • BSG, 26.10.1998 - B 2 U 35/97 R

    Verletztengeld - nachträgliche Lohnfortzahlung - Doppelleistung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2016 - L 7 R 92/15
    Das Sozialgericht hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB VI dem Grunde nach zu Recht bejaht; diese Norm kann auf Konstellationen, in denen die Erzielung von Einkommen oder Vermögen nachträglich nicht zum Wegfall oder zur Minderung, sondern zum Ruhen eines Sozialleistungsanspruchs führt, analog angewandt werden (BSG, Urteil vom 13. August 1986, Az. 7 Rar 33/85; Urteil vom 26. Oktober 1998, Az. B 2 U 35/97 R Rn 23 bei juris).
  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 39/94

    Wegfall einer Sozialleistung wegen Überschreitens einer Verdienstgrenze -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2016 - L 7 R 92/15
    Eine Aufhebungsentscheidung kann danach also nur in Höhe des tatsächlich erzielten Einkommens erfolgen (BSG, Urteil vom 13. August 1986, 7 RAr 33/85; Urteil vom 23. März 1995, 13 RJ 39/94; vgl. Steinwedel in Kasseler Kommentar zur Sozialversicherung, § 48 SGB X Rn.50).
  • BSG, 22.05.2002 - B 8 KN 11/00 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2016 - L 7 R 92/15
    Zwar gilt der Nachzahlungsanspruch der Klägerin und damit der monatliche Auszahlungsanspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung für die Zeit vom 31. Oktober 2011 bis 28. Juni 2012 durch die von der Beklagten an die AOK ... gezahlte Erstattungssumme in Höhe von 9.142,66 EUR nach § 107 SGB X als erfüllt mit der Folge, dass das gezahlte Krankengeld nunmehr als rechtmäßige Zahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung anzusehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 22. Mai 2002, B 8 KN 11/00 R Rn 16 bei juris) und dass die Klägerin die Nachzahlung in dieser Höhe nicht mehr von der Beklagten fordern kann.
  • LSG Bayern, 21.05.2015 - L 14 R 97/14

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und zeitgleicher Bezug von Kranken- bzw

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2016 - L 7 R 92/15
    Wenn die Beklagte aus dem errechneten Nachzahlungsanspruch der Klägerin auf Rente wegen voller Erwerbsminderung vom 04. Juli 2012 Erstattungsansprüche anderer Sozialleistungsträger nach § 103 Abs. 2 SGB X und mit der Wirkung von § 107 SGB X erfüllt und der Nachzahlungsanspruch der Klägerin dadurch geschmälert wird, so verbleibt nur noch der Differenzbetrag - hier 3.532,95 EUR - als anrechenbares Einkommen übrig, welches rückwirkend den Auszahlungsanspruch der Klägerin auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in dem Zeitraum vom 01. Oktober 2011 bis 31. August 2012 in dieser Höhe verringerte (a.A. für eine entsprechende Fallkonstellation Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Mai 2015, Az. L 14 R 97/14).
  • LSG Sachsen, 29.08.2017 - L 5 R 286/15

    Bewilligung von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung; Aufhebung des

    bb) Es liegen auch die Voraussetzungen für eine rückwirkende Aufhebung mit Wirkung ab Eintritt der wesentlichen Änderung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X vor: Die (rückwirkende) Bewilligung der Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 1. Januar 2013 mit Rentenbescheid vom 10. Juli 2013 erfüllt - entgegen der Ansicht des Sozialgerichts Dresden im angefochtenen Urteil vom 21. März 2017 - auch das Tatbestandmerkmal des "Erzielens von Einkommen" (ebenso bereits: Sächsisches LSG, Urteil vom 28. Februar 2017 - L 5 KN 305/16 - JURIS-Dokument, RdNr. 22; Hessisches LSG, Urteil vom 27. September 2016 - L 2 R 298/15 - JURIS-Dokument, RdNr. 24; anderer Ansicht: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 20. Dezember 2016 - L 7 R 92/15 - JURIS-Dokument, RdNr. 32f. [Revision anhängig unter B 13 R 3/17 R]; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 23. Februar 2016 - L 7 R 133/15 - JURIS-Dokument, RdNr. 29; SG Regenburg, Urteil vom 12. April 2017 - S 10 R 4162/15 - JURIS-Dokument, RdNr. 21 und 31; SG München, Gerichtsbescheid vom 14. Januar 2015 - S 31 R 990/13 - JURIS-Dokument, RdNr. 27ff.).
  • LSG Sachsen, 28.02.2017 - L 5 KN 305/16

    Rückwirkende Aufhebung einer Erwerbsminderungsrente

    Es liegen auch die Voraussetzungen für eine rückwirkende Aufhebung mit Wirkung ab Eintritt der wesentlichen Änderung vor: Die (rückwirkende) Bewilligung der Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 1. September 2011 mit Rentenbescheid vom 16. Oktober 2012 erfüllt auch das Tatbestandmerkmal des "Erzielens von Einkommen" (anderer Ansicht: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 20. Dezember 2016 - L 7 R 92/15 - JURIS-Dokument, RdNr. 32f. [Revision anhängig unter B 13 R 3/17 R]; SG München, Gerichtsbescheid vom 14. Januar 2015 - S 31 R 990/13 - JURIS-Dokument, RdNr. 27ff).
  • SG Oldenburg, 23.10.2017 - S 51 R 90/16

    Atypik; Atypischer Fall; Aufhebung des Zahlungsanspruchs; Rente wegen teilweiser

    Auch kann dahingestellt werden, ob Einkommen lediglich in Höhe der Nachzahlung der vollen Erwerbsminderungsrente "erzielt" wurde und daher eine Verrechnung mit der Rückforderung der teilweisen Erwerbsminderungsrente auf den Nachzahlungsbetrag der vollen Erwerbsminderungsrente gedeckelt wäre (so Schleswig-Holsteinisches LSG, Urt. v. 20.12.2016 - L 7 R 92/15, zitiert nach juris), da die Aufhebungsentscheidung jedenfalls nicht den Anforderungen der §§ 48 Abs. 1, 45 Abs. 1, Abs. 2 SGB X entsprach (siehe oben).
  • SG Regensburg, 12.04.2017 - S 10 R 4162/15

    Rückwirkende Aufhebung einer Teil-Erwerbsminderungsrente und rückwirkende

    Insbesondere hat die Klägerin kein "Einkommen erzielt" im Sinn des § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X (ebenso: Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.12.2016 - L 7 R 92/15, zitiert nach juris, dort Rn. 32 f - Revision anhängig unter B 13 R 3/17 R).
  • SG Regensburg, 12.04.2017 - S 10 R 4190/15

    Kein Anspruch auf Erstattung teilweiser Erwerbsminderungsrente

    Bei dem hier gegebenen Sachverhalt sind die in ähnlichen Fallgestaltungen diskutierten Rechtsfragen, ob der nachträglich zuerkannte Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente eine "Einkommenserzielung" i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X darstellen kann (vgl. hierzu ablehnend mit einleuchtender Begründung: Landessozialgericht Schleswig Holstein, Urteil vom 20.12.2016 - L 7 R 92/15, derzeit noch anhängig im Revisionsverfahren unter Az. B 13 R 3/17 R.) sowie, ob in den so gelagerten Fällen der nachträglichen Zuerkennung einer vollen Erwerbsminderungsrente eine die Ausübung von Verwaltungsermessen erfordernde A-Typik im Rahmen des § 48 Abs. 1 Satz 2 (Sollvorschrift) gegeben ist (s. hierzu Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.02.2017 - L 5 Kn 305/16; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.09.2016 - L 2 R 298/15; Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.02.2016 - L 7 R 133/15) nicht entscheidungserheblich.
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