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   LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - L 1 R 160/18   

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https://dejure.org/2021,4293
LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - L 1 R 160/18 (https://dejure.org/2021,4293)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.01.2021 - L 1 R 160/18 (https://dejure.org/2021,4293)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - L 1 R 160/18 (https://dejure.org/2021,4293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Zugangsfaktors Keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen Pensionären und Rentnern Verfassungsmäßigkeit der fehlenden Rückwirkung der Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - L 1 R 160/18
    Die Kürzung des Zugangsfaktors bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sei, wie das BVerfG entschieden habe (Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3588/08), ein legitimes Ziel zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung und mit dem GG vereinbar.

    Die Vorschriften zur Rentenhöhe bei Erwerbsminderungsrenten verstoßen nicht gegen das dort geregelte und auch verfassungsrechtlich geschützte (Art. 3 Abs. 3 GG) Benachteiligungsverbot behinderter Menschen (vgl. auch BVerfG zum geminderten Zugangsfaktor bei Erwerbsminderungsrenten, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3588/08, juris).

    In Bezug auf den für die Rentenhöhe mit maßgeblichen Zugangsfaktor (vgl. § 77 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB VI) hat das BVerfG einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG ausdrücklich verneint (BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3588/08, juris Rn. 54).

    Das BVerfG hat sich in seinem Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3588/08, juris, bereits umfassend - auch mit den von der Klägerin geltend gemachten Argumenten - auseinandergesetzt und die Vorschrift für vereinbar mit dem GG gehalten.

    Dem Umstand, dass dies auch auf gesundheitlichen Einschränkungen beruht, hat der Gesetzgeber dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass die Kürzung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten bei weitem nicht die Höhe der Kürzung bei vorzeitigen Altersrenten erreicht und zudem noch durch die Zurechnungszeiten teilweise kompensiert werden (BVerfG - 1 BvR 3588/08, a.a.O., Rn. 49 m.w.N., 53).

  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 29/21 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - L 1 R 160/18
    Im Hinblick auf das vom Bundessozialgericht (BSG) zugelassene Revisionsverfahren (B 13 R 24/20 R) hat die Berichterstatterin mit Verfügung vom 4. Januar 2021 das Ruhen des Verfahrens angeregt.

    Nach Auffassung des Senats liegt keine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG zwischen Bestandsrentnern und Neurentnern, die von der Anhebung der Zurechnungszeit ab dem 1. Januar 2018 bzw. 1. Januar 2019 profitieren, vor (so auch LSG NRW, Urteil vom 13. März 2020 - L 14 R 883/19, juris - anhängig BSG - B 13 R 24/20 R; vgl. auch zur Nichtanwendbarkeit des § 59 Abs. 2 S. 2 SGB VI idF des RV-Leistungsverbesserungs-gesetz vom 23. Juni 2014 auf Bestandsrentner LSG Bayern, Urteil vom 28. September 2016 - L 19 R 458/16, juris).

    Die Revision war im Hinblick auf das vor dem BSG anhängige Verfahren - B 13 R 24/20 R wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zuzulassen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 14 R 883/19
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - L 1 R 160/18
    Nach Auffassung des Senats liegt keine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG zwischen Bestandsrentnern und Neurentnern, die von der Anhebung der Zurechnungszeit ab dem 1. Januar 2018 bzw. 1. Januar 2019 profitieren, vor (so auch LSG NRW, Urteil vom 13. März 2020 - L 14 R 883/19, juris - anhängig BSG - B 13 R 24/20 R; vgl. auch zur Nichtanwendbarkeit des § 59 Abs. 2 S. 2 SGB VI idF des RV-Leistungsverbesserungs-gesetz vom 23. Juni 2014 auf Bestandsrentner LSG Bayern, Urteil vom 28. September 2016 - L 19 R 458/16, juris).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - L 1 R 160/18
    Der Gesetzgeber kann grundsätzlich bei der Neuregelung von Lebenssachverhalten Stichtagsregelungen einführen, sofern hierfür nachvollziehbare sachliche Gründe vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00, juris Rn. 69 ff., insbesondere Rn. 73).
  • LSG Bayern, 28.09.2016 - L 19 R 458/16

    Funktionsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - L 1 R 160/18
    Nach Auffassung des Senats liegt keine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG zwischen Bestandsrentnern und Neurentnern, die von der Anhebung der Zurechnungszeit ab dem 1. Januar 2018 bzw. 1. Januar 2019 profitieren, vor (so auch LSG NRW, Urteil vom 13. März 2020 - L 14 R 883/19, juris - anhängig BSG - B 13 R 24/20 R; vgl. auch zur Nichtanwendbarkeit des § 59 Abs. 2 S. 2 SGB VI idF des RV-Leistungsverbesserungs-gesetz vom 23. Juni 2014 auf Bestandsrentner LSG Bayern, Urteil vom 28. September 2016 - L 19 R 458/16, juris).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - L 1 R 160/18
    Eine behinderungsbezogene Ungleichbehandlung liegt vor, wenn Regelungen und Maßnahmen die Situation des behinderten Menschen wegen seiner Behinderung verschlechtern, indem ihm z.B. Leistungen, die grundsätzlich jedermann zustünden, verweigert würden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97, juris Rn. 64 ff.; Beschluss vom 19. Januar 1999 - 1 BvR 2161/94, juris Rn. 53) oder bei einem Ausschluss von Entfaltungsmöglichkeiten oder Betätigungsmöglichkeiten, wenn dieser nicht durch eine auf die Behinderung bezogene Förderungsmaßnahme hinlänglich kompensiert wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97, juris Rn. 64 ff.).
  • LSG Bayern, 12.04.2018 - L 8 SO 227/15

    Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Eingliederungshilfeleistungen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - L 1 R 160/18
    Die Vorschrift ist erkennbar offen und als Programmsatz für die Gesetzgebung formuliert (vgl. auch LSG Bayern, Urteil vom 30. September 2015 - L 2 P 22/13 und Urteil vom 12. April 2018 - L 8 SO 227/15, jeweils juris).
  • LSG Bayern, 30.09.2015 - L 2 P 22/13

    UN Behindertenrechtskonvention und SGB XI

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - L 1 R 160/18
    Die Vorschrift ist erkennbar offen und als Programmsatz für die Gesetzgebung formuliert (vgl. auch LSG Bayern, Urteil vom 30. September 2015 - L 2 P 22/13 und Urteil vom 12. April 2018 - L 8 SO 227/15, jeweils juris).
  • BSG, 29.11.2006 - B 12 RJ 4/05 R

    Pflegeversicherungsbeitrag - Rentner - alleinige Beitragstragung ab 1. 4. 2004

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - L 1 R 160/18
    Der Senat verweist insoweit auf die Entscheidung des BSG vom 29. November 2006 (B 12 RJ 4/05 R, juris) und macht sich diese zu eigen.
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - L 1 R 160/18
    Auch das in Art. 5 Abs. 2 UN-BRK normierte Diskriminierungsverbot, das unmittelbar zur Anwendung gelangt und im Wesentlichen den Vorgaben des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 10/11 R, juris Rn. 31), stützt die Auffassung der Klägerin nicht.
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2022 - L 2/12 R 115/20

    Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Zurechnungszeit in der gesetzlichen

    Verfassungsrechtliche Bedenken sind nach der zutreffenden Rechtsprechung nicht erkennbar (vgl. in diesem Sinne auch LSG Baden-Württemberg, U.v. 31. März 2021 - L 5 R 1620/18 -, Rn. 36, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, U.v. 21. Januar 2021 - L 1 R 160/18 -, Rn. 41, juris; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, U.v. 13. März 2020 - L 14 R 883/19 -, Rn. 46, juris).
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