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   LSG Schleswig-Holstein, 21.02.2018 - L 6 AS 278/17 B   

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https://dejure.org/2018,3620
LSG Schleswig-Holstein, 21.02.2018 - L 6 AS 278/17 B (https://dejure.org/2018,3620)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.02.2018 - L 6 AS 278/17 B (https://dejure.org/2018,3620)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - L 6 AS 278/17 B (https://dejure.org/2018,3620)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Streitwertfestsetzung für ein durch Vergleich erledigtes Klageverfahren wegen Kosten des Widerspruchsverfahrens; Erforderlichkeit eines Erinnerungsverfahrens; Beteiligung der Hilfeempfänger als Leistungsempfänger im Sinne von § 183 S. 1 SGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Streitwertfestsetzung für ein durch Vergleich erledigtes Klageverfahren wegen Kosten des Widerspruchsverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 62/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.02.2018 - L 6 AS 278/17
    Dementsprechend geht auch die höchstrichterliche Rechtsprechung ohne Weiteres davon aus, dass Versicherte und Leistungsempfänger auch in Rechtsstreitigkeiten gegen einen aufgrund der Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid ergangenen Festsetzungsbescheid kostenprivilegiert sind (BSG, Urteile vom 7. November 2006 - B 1 KR 23/06 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 8, vom 25. Februar 2010 - B 11 AL 24/08 R - BSGE 106, 21 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 12, juris Rn. 33 und vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 62/12 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 19, juris Rn. 31).
  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 24/08 R

    Rechtsanwaltsvergütung - Geschäftsgebühr - vorgerichtliche Tätigkeit - isoliertes

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.02.2018 - L 6 AS 278/17
    Dementsprechend geht auch die höchstrichterliche Rechtsprechung ohne Weiteres davon aus, dass Versicherte und Leistungsempfänger auch in Rechtsstreitigkeiten gegen einen aufgrund der Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid ergangenen Festsetzungsbescheid kostenprivilegiert sind (BSG, Urteile vom 7. November 2006 - B 1 KR 23/06 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 8, vom 25. Februar 2010 - B 11 AL 24/08 R - BSGE 106, 21 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 12, juris Rn. 33 und vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 62/12 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 19, juris Rn. 31).
  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 5/07 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.02.2018 - L 6 AS 278/17
    Dementsprechend geht auch die höchstrichterliche Rechtsprechung ohne Weiteres davon aus, dass Versicherte und Leistungsempfänger auch in Rechtsstreitigkeiten gegen einen aufgrund der Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid ergangenen Festsetzungsbescheid kostenprivilegiert sind (BSG, Urteile vom 7. November 2006 - B 1 KR 23/06 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 8, vom 25. Februar 2010 - B 11 AL 24/08 R - BSGE 106, 21 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 12, juris Rn. 33 und vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 62/12 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 19, juris Rn. 31).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 23/06 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.02.2018 - L 6 AS 278/17
    Dementsprechend geht auch die höchstrichterliche Rechtsprechung ohne Weiteres davon aus, dass Versicherte und Leistungsempfänger auch in Rechtsstreitigkeiten gegen einen aufgrund der Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid ergangenen Festsetzungsbescheid kostenprivilegiert sind (BSG, Urteile vom 7. November 2006 - B 1 KR 23/06 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 8, vom 25. Februar 2010 - B 11 AL 24/08 R - BSGE 106, 21 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 12, juris Rn. 33 und vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 62/12 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 19, juris Rn. 31).
  • VG Kassel, 03.08.2021 - 4 K 432/21

    Zur Reichweite der Gerichtskostenfreiheit nach § 83 b AsylG

    Die Festsetzung des Streitwertes setzt zwar inzident die Anwendbarkeit des Gerichtskostengesetzes voraus, trifft aber keine für den Kostenansatz bindende Feststellung über die Erhebung von Gerichtskosten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. April 2020 - OVG 6 K 10/20 -, juris Rn. 7; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 21. Februar 2018 - L 6 AS 278/17 B -, juris Rn. 19).

    Auch wenn es der herrschenden Praxis entsprechen dürfte und angesichts der Komplexität der Fragen insbesondere der Reichweite des § 83b AsylG nachvollziehbar scheint, dass sich der Kostenbeamte bei der Frage des Ansatzes der Gerichtskosten vom Vorhandensein eines richterlichen Streitwertbeschlusses und dem Fehlen der Feststellung der Gerichtskostenfreiheit leiten lässt und von einer Gerichtskostenpflichtigkeit des Verfahrens ausgehen wird, liegt dennoch keine insoweit bindende gerichtliche Entscheidung vor (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 21. Februar 2018 - L 6 AS 278/17 B -, juris Rn. 19).

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