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   LSG Schleswig-Holstein, 21.06.2019 - L 9 AY 70/19 B ER   

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https://dejure.org/2019,20625
LSG Schleswig-Holstein, 21.06.2019 - L 9 AY 70/19 B ER (https://dejure.org/2019,20625)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.06.2019 - L 9 AY 70/19 B ER (https://dejure.org/2019,20625)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Juni 2019 - L 9 AY 70/19 B ER (https://dejure.org/2019,20625)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1a Abs 2 S 1 AsylbLG, § 1a Abs 2 S 2 AsylbLG, § 59 Abs 1 S 1 AufenthG 2004, § 84 Abs 1 AufenthG 2004, § 84 Abs 2 AufenthG 2004
    Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Nichtausreise trotz Feststehens von Ausreisetermin und Ausreisemöglichkeit - Widerspruch gegen Abschiebeandrohung - keine aufschiebende Wirkung aufgrund landesrechtlicher Vorschriften

  • Wolters Kluwer
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 1a Abs. 2 S. 1, AsylbLG § 1a Abs. 2 S. 2, AufenthG § 59 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 84 Abs. 1, AufenthG § 84 Abs. 2, VwGO § 80 Abs. 2 S. 2
    Leistungskürzung, Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialrecht, Widerspruch, aufschiebende Wirkung, Suspensiveffekt, Landesrecht, Ausreisefrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf ungekürzte Asylbewerberleistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Braunschweig, 01.06.2005 - 6 B 60/05

    Ablauf der Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Androhung der Abschiebung;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.06.2019 - L 9 AY 70/19
    Von dieser Ermächtigung, die sich insbesondere auf die Abschiebung als einen bundesrechtlich geregelten Fall des unmittelbaren Zwangs (Kop/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rn. 70 m.w.N.) und die sie vorbereitenden Verfügungen bezieht, hat der Landesgesetzgeber mit der Vorschrift des § 248 Abs. 1 Satz 2 LVwG, wonach Rechtsmittel gegen Vollzugsmaßnahmen keine aufschiebende Wirkung entfalten, hinreichend Gebrauch gemacht (VG Schleswig, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 11 B 71/18, juris Rn. 25; nachgehend OVG Schleswig, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 4 MB 76/18, juris; vgl. zu einer ähnlichen Bestimmung im niedersächsischen Landesrecht bereits VG Braunschweig, Beschluss vom 1. Juni 2005 - 6 B 60/05, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00

    Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.06.2019 - L 9 AY 70/19
    Die Kürzungsvoraussetzungen nach § 1a Abs. 2 Satz 1 und 2 AsylbLG treten unbeschadet der Tatsache ein, dass der Antragsteller gegen den Bescheid vom 30. Juli 2018 (in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28. August 2018) und damit auch gegen die Fristsetzung nach § 59 Abs. 1 Satz 1 AufenthG (zur VA-Qualität BVerwG, Urteil vom 3. April 2001 - 9 C 22/00 - BVerwGE 114, 122, juris Rn. 9 f.) Klage beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht erhoben hat.
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2018 - 4 MB 76/18

    Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren bezüglich einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.06.2019 - L 9 AY 70/19
    Von dieser Ermächtigung, die sich insbesondere auf die Abschiebung als einen bundesrechtlich geregelten Fall des unmittelbaren Zwangs (Kop/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rn. 70 m.w.N.) und die sie vorbereitenden Verfügungen bezieht, hat der Landesgesetzgeber mit der Vorschrift des § 248 Abs. 1 Satz 2 LVwG, wonach Rechtsmittel gegen Vollzugsmaßnahmen keine aufschiebende Wirkung entfalten, hinreichend Gebrauch gemacht (VG Schleswig, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 11 B 71/18, juris Rn. 25; nachgehend OVG Schleswig, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 4 MB 76/18, juris; vgl. zu einer ähnlichen Bestimmung im niedersächsischen Landesrecht bereits VG Braunschweig, Beschluss vom 1. Juni 2005 - 6 B 60/05, juris Rn. 15).
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.06.2017 - L 6 AS 78/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschwerde - einstweiliger

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.06.2019 - L 9 AY 70/19
    Dabei berücksichtigt der Senat, dass im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zur Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstands bei Fehlen eines anderweitig bestimmten Antrags regelmäßig ein Zeitraum von sechs Monaten zugrunde gelegt werden kann (vgl. LSG Schleswig, Beschluss vom 8. Juni 2017 - L 6 AS 78/17 B ER, juris).
  • VG Schleswig, 05.06.2018 - 11 B 71/18

    Vollstreckung einer Abschiebungsandrohung nach § 59 AufenthGjuris: AufenthG 2004

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.06.2019 - L 9 AY 70/19
    Von dieser Ermächtigung, die sich insbesondere auf die Abschiebung als einen bundesrechtlich geregelten Fall des unmittelbaren Zwangs (Kop/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rn. 70 m.w.N.) und die sie vorbereitenden Verfügungen bezieht, hat der Landesgesetzgeber mit der Vorschrift des § 248 Abs. 1 Satz 2 LVwG, wonach Rechtsmittel gegen Vollzugsmaßnahmen keine aufschiebende Wirkung entfalten, hinreichend Gebrauch gemacht (VG Schleswig, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 11 B 71/18, juris Rn. 25; nachgehend OVG Schleswig, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 4 MB 76/18, juris; vgl. zu einer ähnlichen Bestimmung im niedersächsischen Landesrecht bereits VG Braunschweig, Beschluss vom 1. Juni 2005 - 6 B 60/05, juris Rn. 15).
  • LSG Hessen, 23.08.2016 - L 4 AY 4/16

    Vorläufige Leistungen nach dem AsylbLG ; Wechselbeziehung zwischen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.06.2019 - L 9 AY 70/19
    Zwar reicht nach vorläufiger Würdigung für das Verstreichen des Ausreisetermins der Ablauf der sich aus einer Grenzübertrittsbescheinigung ergebenden Frist nicht aus (Hessisches LSG, Beschluss vom 23. August 2016 - L 4 AY 4/16 B ER, L 4 AY 5/16 B, juris; zustimmend Oppermann in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 1a AsylbLG [2. Überarbeitung] Rn. 49.1).
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