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   LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2022 - L 4 KA 105/22 B ER   

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https://dejure.org/2022,37036
LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2022 - L 4 KA 105/22 B ER (https://dejure.org/2022,37036)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.11.2022 - L 4 KA 105/22 B ER (https://dejure.org/2022,37036)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. November 2022 - L 4 KA 105/22 B ER (https://dejure.org/2022,37036)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Zulassung als Vertragsarzt; Gesundheitszustand; Impfbefreiungen; sachlich-rechnerische Berichtigung

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Zulassung als Vertragsarzt; Gesundheitszustand; Impfbefreiungen; sachlich-rechnerische Berichtigung

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.09.2016 - 1 BvR 1326/15

    § 19 Abs. 3 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) verstößt gegen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2022 - L 4 KA 105/22
    Ungeeignetheit kann sich dabei insbesondere aus manipulierten Abrechnungen ergeben, die das zur reibungslosen Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung als Verwaltungsaufgabe notwendige Vertrauensverhältnis so schwer stören, dass den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 26. September 2016 - 1 BvR 1326/15 - juris Rn 40) .

    Dabei sind die Verlässlichkeit des Abrechnungssystems und die Bereitschaft der teilnehmenden Vertragsärzte zur Einhaltung der vertragsärztlichen Vorschriften und zur Kooperation mit den vertragsärztlichen Institutionen eine der Bedingungen für die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung und der Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung und dienen damit der Sicherung eines besonders wichtigen Allgemeininteresses, das Beschränkungen des Art. 12 Abs. 1 GG grundsätzlich auch im Rahmen des Sofortvollzugs erlaubt ( BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 8. November 2010 - 1 BvR 722/10 - Rn 15; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 26. September 2016 - 1 BvR 1326/15 - Rn 43, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2020 - L 3 KA 2/20
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2022 - L 4 KA 105/22
    Sofern die Prüfung keinen Fehler bei der behördlichen Anordnung des Sofortvollzugs oder bei dem dieser Anordnung zugrundeliegenden Verwaltungsakt ergibt, hat das Gericht im Rahmen einer eigenen Entscheidung eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen, in die die betroffenen Interessen des Antragstellers und das öffentliche Interesse an der Vollziehung einzubeziehen sind (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17. Juli 2012 - L 3 KA 48/12 B ER - juris Rn 19; Beschluss vom 4. März 2020 - L 3 KA 2/20 B ER).

    Der Grundrechtsschutz nach Art. 12 Abs. 1 GG gebietet aber auch schon im Eilverfahren und bei der Anordnung des Sofortvollzugs, dass insoweit hinreichend belastbare Feststellungen vorliegen, bloße Verdachtsmomente reichen also nicht (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. März 2020, L 3 KA 2/20 B ER; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 - Rn 22, juris).

  • BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 722/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 3 GG) sowie der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2022 - L 4 KA 105/22
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens - und damit während der Dauer des Hauptsacheverfahrens - konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt oder nicht (Bundesverfassungsgericht , Stattgebender Kammerbeschluss vom 8. November 2010 - 1 BvR 722/10 - Rn 12, 13).

    Dabei sind die Verlässlichkeit des Abrechnungssystems und die Bereitschaft der teilnehmenden Vertragsärzte zur Einhaltung der vertragsärztlichen Vorschriften und zur Kooperation mit den vertragsärztlichen Institutionen eine der Bedingungen für die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung und der Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung und dienen damit der Sicherung eines besonders wichtigen Allgemeininteresses, das Beschränkungen des Art. 12 Abs. 1 GG grundsätzlich auch im Rahmen des Sofortvollzugs erlaubt ( BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 8. November 2010 - 1 BvR 722/10 - Rn 15; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 26. September 2016 - 1 BvR 1326/15 - Rn 43, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2012 - L 3 KA 48/12

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Widerruf der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2022 - L 4 KA 105/22
    Sofern die Prüfung keinen Fehler bei der behördlichen Anordnung des Sofortvollzugs oder bei dem dieser Anordnung zugrundeliegenden Verwaltungsakt ergibt, hat das Gericht im Rahmen einer eigenen Entscheidung eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen, in die die betroffenen Interessen des Antragstellers und das öffentliche Interesse an der Vollziehung einzubeziehen sind (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17. Juli 2012 - L 3 KA 48/12 B ER - juris Rn 19; Beschluss vom 4. März 2020 - L 3 KA 2/20 B ER).

    dd) Da vor diesem Hintergrund die voraussichtlichen Erfolgsaussichten in der Hauptsache von dem Senat als offen bewertet werden, ist eine Abwägung der für und der gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen durchzuführen, dh ein gesteigertes Bedürfnis an der sofortigen Vollziehbarkeit ist gegen schwerwiegende oder sogar nicht mehr umkehrbare Folgen abzuwägen (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17. Juli 2012 - L 3 KA 48/12 B ER - Rn 21 - 22, juris; Jüttner/Wehrhahn in: Fichte/Jüttner, SGG, 3. Aufl. 2020, § 86a SGG [Aufschiebende Wirkung bei Verwaltungsakten], Rn 31).

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2022 - L 4 KA 105/22
    Tatsächlich ist demgegenüber erforderlich, dass die Abrechnung mindestens einen solchen Fehlansatz aufweist, bei dem dem Vertragsarzt grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist ( grundlegend dazu BSG, Urteil vom 17. September 1997 - 6 RKa 86/95; vgl auch Clemens in: juris-PK-SGB V, 4. Aufl 2020, § 106d Rn 342 ff mwN) .
  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 81/16 B

    Vertragsärztliche Versorgung - abhängig beschäftigter Arzt - wirtschaftliches

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2022 - L 4 KA 105/22
    Insoweit sind auch die allgemeinen Grundsätze zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zu berücksichtigen, die besagen, dass jeder im Rahmen des anzuwendenden materiellen Rechts die Beweislast für die Tatsachen trägt, die den von ihm geltend gemachten Anspruch begründen (vgl hierzu Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG 13. Aufl, § 103 Rn 19a mwN; für eine Rückforderung BSG, Beschluss vom 28. Juni 2017 - B 6 KA 81/16 B - Rn 9, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2013 - L 3 KA 34/12 B ER - Rn 30, juris).
  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 14/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - unterlassene Beweiserhebung - hinreichender Grund

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2022 - L 4 KA 105/22
    Zu bedenken ist, dass nicht allein eine Erkrankung oder dessen Klassifikation als leichter, mittlerer oder schwerer Verlauf ausreicht, um von einer mangelnden Eignung auszugehen, sondern die konkreten funktionalen Folgen einer im Einzelfall bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung für die Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit festzustellen sind (vgl BSG, Beschluss vom 13. Februar 2019 - B 6 KA 14/18 B - Rn 12, juris) .
  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2022 - L 4 KA 105/22
    Der Grundrechtsschutz nach Art. 12 Abs. 1 GG gebietet aber auch schon im Eilverfahren und bei der Anordnung des Sofortvollzugs, dass insoweit hinreichend belastbare Feststellungen vorliegen, bloße Verdachtsmomente reichen also nicht (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. März 2020, L 3 KA 2/20 B ER; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 - Rn 22, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2013 - L 3 KA 34/12

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Honorarrückforderung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2022 - L 4 KA 105/22
    Insoweit sind auch die allgemeinen Grundsätze zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zu berücksichtigen, die besagen, dass jeder im Rahmen des anzuwendenden materiellen Rechts die Beweislast für die Tatsachen trägt, die den von ihm geltend gemachten Anspruch begründen (vgl hierzu Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG 13. Aufl, § 103 Rn 19a mwN; für eine Rückforderung BSG, Beschluss vom 28. Juni 2017 - B 6 KA 81/16 B - Rn 9, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2013 - L 3 KA 34/12 B ER - Rn 30, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - L 4 KA 128/23

    Vertragsärztliche Versorgung - Richtgrößenregress - Zahlungsbescheid einer

    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes setzt der Senat regelhaft ein Drittel des Streitwerts eines Hauptsacheverfahrens - vorliegend 1.234.259,44 Euro - als Streitwert fest (Beschluss des Senats vom 17. November 2022 - L 4 KA 105/22 B ER).
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