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   LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2022 - L 1 R 145/19   

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https://dejure.org/2022,39651
LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2022 - L 1 R 145/19 (https://dejure.org/2022,39651)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.06.2022 - L 1 R 145/19 (https://dejure.org/2022,39651)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Juni 2022 - L 1 R 145/19 (https://dejure.org/2022,39651)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 280
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 43/96

    Übergangsregelung in § 242q Abs. 10 Nr. 2 AFG nicht verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2022 - L 1 R 145/19
    Unschädlich ist dabei, dass der Regelungsgehalt des Verfügungssatzes erst durch Auslegung ermittelt werden kann (etwa BSG, Urteil vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 25/01 R - juris), wobei die Auslegung an Hand der Begründung des Verwaltungsaktes (BSG, Urteil vom 29. Januar 1997 - 11 Rar 43/96 - juris) einschließlich der ihm beigefügten Anlagen (BSG, Urteil vom 15. Mai 2002 a.a.O.) erfolgt.

    Dies gilt umso mehr, als das BSG in anderen Entscheidungen davon ausgeht, dass bereits der Antrag eines Berechtigten zur Auslegung des Regelungsgehalts eines Bescheids heranzuziehen ist (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2018 - B 5 RE 3/18 R - juris), so dass - erst Recht - Begründung und Anlagen eines Bescheids für dessen Auslegung maßgeblich sein müssen (so auch BSG, Urteil vom 29. Januar 1997 - 11 Rar 43/96 -, Urteil vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 25/01 R - juris).

  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 4/92

    Rückforderung - Kindergeld - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2022 - L 1 R 145/19
    Eine entsprechende Bewilligungsentscheidung kann dabei in der Zahlung einer Leistung liegen, wenn damit einem Antrag des Zahlungsempfängers entsprochen worden ist (vgl. etwa BSG, Urteil vom 29. Oktober 1992 - 10 RKg 4/92 -, juris).

    Denn in der Auszahlung eines Geldbetrages kann nach entsprechender hoheitlicher Entscheidung die Bekanntgabe des zugrundeliegenden Verwaltungsakts gesehen werden kann (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 29. Oktober 1992 - 10 RKg 4/92 -, juris).

  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 25/01 R

    Vertragszahnarzt - gesamtvertragliche Ausgestaltung - Degressionsabwicklung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2022 - L 1 R 145/19
    Unschädlich ist dabei, dass der Regelungsgehalt des Verfügungssatzes erst durch Auslegung ermittelt werden kann (etwa BSG, Urteil vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 25/01 R - juris), wobei die Auslegung an Hand der Begründung des Verwaltungsaktes (BSG, Urteil vom 29. Januar 1997 - 11 Rar 43/96 - juris) einschließlich der ihm beigefügten Anlagen (BSG, Urteil vom 15. Mai 2002 a.a.O.) erfolgt.

    Dies gilt umso mehr, als das BSG in anderen Entscheidungen davon ausgeht, dass bereits der Antrag eines Berechtigten zur Auslegung des Regelungsgehalts eines Bescheids heranzuziehen ist (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2018 - B 5 RE 3/18 R - juris), so dass - erst Recht - Begründung und Anlagen eines Bescheids für dessen Auslegung maßgeblich sein müssen (so auch BSG, Urteil vom 29. Januar 1997 - 11 Rar 43/96 -, Urteil vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 25/01 R - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2017 - 14 A 386/17
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2022 - L 1 R 145/19
    Wählt die Behörde statt der förmlichen Zustellung die Bekanntgabe des Bescheides durch einfachen Brief, trägt sie im Falle des Bestreitens das Risiko der Unerweislichkeit des Zugangs, ohne dass ihr die Erleichterungen des Anscheinsbeweises zugutekommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2016 - 9 C 19/15 -, Rn. 18 m.w.N.; OVG Schleswig, Urteil vom 9. Januar 2020 - 2 LB 2/19 -, Rn. 27; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Dezember 2018 - 9 ME 142/18 -, Rn. 41; OVG Münster, Beschluss vom 8. November 2017 - 14 A 386/17 -, Rn. 2, jeweils juris; Tegethoff, in: Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 21. Auflage 2020, § 41 Rn. 42a).
  • BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 36/86

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Arbeitslosengeld - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2022 - L 1 R 145/19
    Insbesondere wenn die Klägerin die notwendigen Formulare - wie vorgetragen - unter dem Eindruck ihrer Trauerreaktion gewissermaßen "im Rausch" unterschrieben haben sollte, war ihr aufzuerlegen, ihre Antragsformulare erneut durchzulesen, wenn ihr später nicht mehr präsent gewesen sein sollte, welche Pflichten mit der von ihr beantragten und später bezogenen Witwenrente einhergehen (vgl.BSG, Urteil vom 9. April 1987 - 5b RJ 36/86 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2018 - 9 ME 142/18

    Ablaufhemmung; Absendedatum; Bekanntgabe; Bekanntgabefiktion; Beweisvorsorge;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2022 - L 1 R 145/19
    Wählt die Behörde statt der förmlichen Zustellung die Bekanntgabe des Bescheides durch einfachen Brief, trägt sie im Falle des Bestreitens das Risiko der Unerweislichkeit des Zugangs, ohne dass ihr die Erleichterungen des Anscheinsbeweises zugutekommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2016 - 9 C 19/15 -, Rn. 18 m.w.N.; OVG Schleswig, Urteil vom 9. Januar 2020 - 2 LB 2/19 -, Rn. 27; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Dezember 2018 - 9 ME 142/18 -, Rn. 41; OVG Münster, Beschluss vom 8. November 2017 - 14 A 386/17 -, Rn. 2, jeweils juris; Tegethoff, in: Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 21. Auflage 2020, § 41 Rn. 42a).
  • LSG Hessen, 07.11.2006 - L 2 R 188/06

    Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes - rückwirkende Aufhebung eines

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2022 - L 1 R 145/19
    Indes waren die Hinweise der Beklagten im Antragsformular, die vor dem Überzahlungszeitraum von mehreren Jahren erteilt wurden, deutlich und klar, so dass Zweifel bei der Klägerin nicht aufkommen konnten (vgl. zu diesem Maßstab auch: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. November 2006 - L 2 R 188/06 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2020 - 2 LB 2/19

    Bestreiten des Zugangs des Zweitwohnungssteuerbescheides

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2022 - L 1 R 145/19
    Wählt die Behörde statt der förmlichen Zustellung die Bekanntgabe des Bescheides durch einfachen Brief, trägt sie im Falle des Bestreitens das Risiko der Unerweislichkeit des Zugangs, ohne dass ihr die Erleichterungen des Anscheinsbeweises zugutekommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2016 - 9 C 19/15 -, Rn. 18 m.w.N.; OVG Schleswig, Urteil vom 9. Januar 2020 - 2 LB 2/19 -, Rn. 27; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Dezember 2018 - 9 ME 142/18 -, Rn. 41; OVG Münster, Beschluss vom 8. November 2017 - 14 A 386/17 -, Rn. 2, jeweils juris; Tegethoff, in: Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 21. Auflage 2020, § 41 Rn. 42a).
  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 3/18 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2022 - L 1 R 145/19
    Dies gilt umso mehr, als das BSG in anderen Entscheidungen davon ausgeht, dass bereits der Antrag eines Berechtigten zur Auslegung des Regelungsgehalts eines Bescheids heranzuziehen ist (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2018 - B 5 RE 3/18 R - juris), so dass - erst Recht - Begründung und Anlagen eines Bescheids für dessen Auslegung maßgeblich sein müssen (so auch BSG, Urteil vom 29. Januar 1997 - 11 Rar 43/96 -, Urteil vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 25/01 R - juris).
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2022 - L 1 R 145/19
    Eine Aufhebungs- und Erstattungsentscheidung ist dann hinreichend konkret, wenn sie Adressat, Zeitraum der Aufhebung und den konkreten Umfang der Aufhebung erkennen lässt (BSG, Urteil vom 2. Juni 2004 -B 7 AL 58/03 R -, juris).
  • BSG, 10.08.1993 - 9 BV 4/93

    Verschulden - Dritter - Entlastung - Ermessen

  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

  • BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R

    Rentenversicherung - Bestimmtheit eines Korrekturbescheides - unbestimmte

  • BVerwG, 15.06.2016 - 9 C 19.15

    Verwaltungsakt; Steuerbescheid; Steuermessbescheid; Steuerschuld; Grundsteuer;

  • BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B
    Die Klägerin führt das Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 22.6.2022 (L 1 R 145/19 - juris) und die von diesem zugelassene Revision (anhängig unter dem Aktenzeichen B 5 R 17/22 R) an.

    Die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 20.3.2013 - B 5 R 16/12 R - habe das LSG nicht überzeugt, sofern diese dahingehend zu verstehen sein sollte, dass sich eine Aufhebungs- und Erstattungsentscheidung dann nicht mehr als hinreichend bestimmt darstelle, wenn sich erst durch das Zusammenspiel der Erläuterungen aller Anlagen die Details der Berechnung der Aufhebungs- und Erstattungsforderung ergäben (vgl LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 22.6.2022 - L 1 R 145/19 - juris RdNr 35) .

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