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   LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2018 - L 3 AL 14/16   

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https://dejure.org/2018,13429
LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2018 - L 3 AL 14/16 (https://dejure.org/2018,13429)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.02.2018 - L 3 AL 14/16 (https://dejure.org/2018,13429)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Februar 2018 - L 3 AL 14/16 (https://dejure.org/2018,13429)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 56 Abs 1 Nr 3 SGB 3, § 67 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 3, § 67 Abs 2 S 1 SGB 3, § 22 Abs 2 BAföG, § 69 Abs 1 S 2 SGB 3
    Arbeitsförderung - Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung bzw -berechnung - Berechnung des Durchschnittseinkommens aus dem Gesamteinkommen im Regelbewilligungszeitraum von 18 Monaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsausbildungsbeihilfe; Abweichung von der achtzehnmonatigen Regelbewilligung; Sicherung des Lebensunterhalts für Erwerbstätige einerseits nach dem BAföG und andererseits nach dem SGB III; Verfassungsmäßigkeit des Wohngeldausschlusses beim BAföG

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III §§ 56 ff. ; BAföG § 22 Abs. 2
    Berufsausbildungsbeihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2018 - L 3 AL 14/16
    Vorübergehende Unterschreitungen können allerdings ausnahmsweise in besonderen Härtefällen dadurch ausgeglichen werden, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen erbracht werden (vgl § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II; vgl hierzu auch BSGE 99, 67 = BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 6).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 (= BVerfGE 96, 330) zur Verfassungsmäßigkeit des Wohngeldausschlusses bei BAföG verdeutlicht (vgl zur Differenzierung der Gruppe der Auszubildenden, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, im Vergleich zu Auszubildenden, die außerhalb der Elternwohnung leben BSG SozR 4-4300 § 64 Nr. 3; auch BSGE 99, 67 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 6, S 27 f).

  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 20/08 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2018 - L 3 AL 14/16
    Dies hat das BSG allerdings als verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet (Urteil vom 8. Juli 2009, B 11 AL 20/08 R).

    Denn die im Vordergrund des Verfahrens diskutierten Rechtsfragen sind - wie ausgeführt - in der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 8. Juli 2009, a.a.O.) geklärt.

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93

    BAföG-Volldarlehen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2018 - L 3 AL 14/16
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 (= BVerfGE 96, 330) zur Verfassungsmäßigkeit des Wohngeldausschlusses bei BAföG verdeutlicht (vgl zur Differenzierung der Gruppe der Auszubildenden, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, im Vergleich zu Auszubildenden, die außerhalb der Elternwohnung leben BSG SozR 4-4300 § 64 Nr. 3; auch BSGE 99, 67 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 6, S 27 f).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2018 - L 3 AL 14/16
    Eine besondere Härte wegen des grundsätzlichen Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) liege nicht vor, weil die Folgen des Anspruchsausschlusses hier nicht über das Maß hinausgingen, das regelmäßig mit der Versagung von Leistungen zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden sei (vgl. allg. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 1. Juli 2009, B 4 AS 67/08 R).
  • BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 52/04 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - auswärtige Unterbringung während der Zeit des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2018 - L 3 AL 14/16
    Nach der bereits vom Sozialgericht zitierten Entscheidung des BSG vom 3. Mai 2005 (B 7a/7 AL 52/04 R), zitiert nach juris, kommt eine Regelgewährung nur in Betracht, wenn die Leistungsvoraussetzungen innerhalb des gesamten Zeitraums voraussichtlich unverändert bleiben (Rz 22).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2018 - L 3 AL 14/16
    Die von Fuchsloch (aaO) maßgeblich zitierte abweichende Entscheidung zum Wohngeldausschluss beim Begleitstudium (BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 1 Bvl 5/89 = BVerfGE 96, 315) betrifft demgegenüber die hier nicht vergleichbare Sondersituation berufsbegleitend studierender Erwerbstätiger.".
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 19 AS 363/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2018 - L 3 AL 14/16
    Ein besonderer Härtefall könne gegeben  sein, wenn die konkrete Ausbildung bei objektiver Betrachtung die einzige Chance darstelle, Zugang zum Erwerbsleben zu erhalten; dann müsse die Ausbildung objektiv belegbar die einzige Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt für den Hilfebedürftigen darstellen und der Berufsabschluss nicht auf andere Weise, insbesondere durch eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung, erreichbar sein (vgl. allg. Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. März 2012, L 19 AS 363/12 B ER).
  • BSG, 28.11.2007 - B 11a AL 39/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähiger Personenkreis - Wohnen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2018 - L 3 AL 14/16
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 (= BVerfGE 96, 330) zur Verfassungsmäßigkeit des Wohngeldausschlusses bei BAföG verdeutlicht (vgl zur Differenzierung der Gruppe der Auszubildenden, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, im Vergleich zu Auszubildenden, die außerhalb der Elternwohnung leben BSG SozR 4-4300 § 64 Nr. 3; auch BSGE 99, 67 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 6, S 27 f).
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