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   LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2021 - L 10 KR 8/17   

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LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2021 - L 10 KR 8/17 (https://dejure.org/2021,21292)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.02.2021 - L 10 KR 8/17 (https://dejure.org/2021,21292)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - L 10 KR 8/17 (https://dejure.org/2021,21292)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf Versorgung mit einem elektromotorunterstützten Handkurbel-Rollstuhlzuggerät als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen an die Bestimmung der Reichweite des Leistungsanspruchs im Bereich des Behinderungsausgleichs - hier verneint ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R

    Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2021 - L 10 KR 8/17
    Denn die vertragsärztliche Verordnung im Sinne des § 73 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB V des begehrten Hilfsmittels stellt (ebenso wenig wie seine Nennung im vom Gemeinsamen Bundesausschuss [GBA] erstellten Hilfsmittelverzeichnis) keine Voraussetzung für eine entsprechende Leistungspflicht der beklagten Krankenkasse dar (ständige Rechtsprechung BSG, Urteil vom 18. Mai 2011, B 3 KR 12/10 R, zitiert nach juris).

    Bereits mit Urteilen vom 18. Mai 2011 (B 3 KR 7/10 R und B 3 KR 12/10 R, jeweils zitiert nach juris) hatte das BSG ausgeführt, dass ein Rollstuhl-Bike dem behinderten Menschen grundsätzlich eine dem Radfahren vergleichbare und somit über den Nahbereich hinausgehende Mobilität ermöglicht.

    Solche besonderen qualitativen Momente liegen vor, wenn der Nahbereich ohne das begehrte Hilfsmittel nicht in zumutbarer Weise erschlossen werden kann oder wenn eine über den Nahbereich hinausgehende Mobilität zur Wahrnehmung eines anderen Grundbedürfnisses notwendig ist (vgl. BSG, Urteile vom 18. Mai 2011, B 3 KR 7/10 R und B 3 KR 12/10 R, a.a.O.).

  • BSG, 30.11.2017 - B 3 KR 3/16 R

    Krankenversicherung - Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2021 - L 10 KR 8/17
    Ein Rollstuhl-Zuggerät, mit dem die Erreichung von Geschwindigkeiten von über 6 km/h durch einen geräteimmanenten Elektromotor unterstützt wird, überschreitet im Rahmen des Ausgleichs einer Geh- bzw. Mobilitätsbehinderung (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Var. 3 SGB V) stets das Maß des Notwendigen i.S.d. § 12 Abs. 1 Satz 1 SGB V (BSG, Urteil vom 30. November 2017, B 3 KR 3/16 R).

    Denn mit den Geräten können nicht nur die im Nahbereich der Wohnung liegenden Ziele erreicht, sondern auch erheblich darüberhinausgehende Entfernungen zurückgelegt werden (BSG, Urteil vom 30. November 2017, B 3 KR 3/16 R, FEVS 69, 534 ff., zum Zuggerät "Speedy Duo 2").

    Rollstuhlzuggeräte, mit denen eine Fortbewegungsgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h ermöglicht wird, überschreiten im Rahmen des Ausgleichs einer Geh- bzw. Mobilitätsbehinderung jedoch stets das Maß des Notwendigen im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 SGB V und unterfallen deshalb nicht der Leistungspflicht der GKV (BSG, Urteil vom 30. November 2017, B 3 KR 3/16 R, a.a.O.).

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2021 - L 10 KR 8/17
    Diese Voraussetzungen liegen bei einer Hilfe zur körperlichen Betätigung vor, wenn der Versicherte aufgrund der Schwere der Erkrankung dauerhaft Anspruch auf Maßnahmen der physikalischen Therapie hat und die durch das beanspruchte Hilfsmittel unterstützte eigene körperliche Betätigung diese Therapie entweder wesentlich fördert oder die Behandlungsfrequenz infolge der eigenen Betätigung geringer ausfallen kann (BSG, Urteil vom 7. Oktober 2010, B 3 KR 5/10 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 32; BSG, Urteil vom 18. Mai 2011, B 3 KR 7/10 R, BSGE 108, 206 ff.; LSG Thüringen, Urteil vom 28. Februar 2012, L 6 KR 1202/07, zitiert nach juris).

    Bereits mit Urteilen vom 18. Mai 2011 (B 3 KR 7/10 R und B 3 KR 12/10 R, jeweils zitiert nach juris) hatte das BSG ausgeführt, dass ein Rollstuhl-Bike dem behinderten Menschen grundsätzlich eine dem Radfahren vergleichbare und somit über den Nahbereich hinausgehende Mobilität ermöglicht.

    Solche besonderen qualitativen Momente liegen vor, wenn der Nahbereich ohne das begehrte Hilfsmittel nicht in zumutbarer Weise erschlossen werden kann oder wenn eine über den Nahbereich hinausgehende Mobilität zur Wahrnehmung eines anderen Grundbedürfnisses notwendig ist (vgl. BSG, Urteile vom 18. Mai 2011, B 3 KR 7/10 R und B 3 KR 12/10 R, a.a.O.).

  • LSG Sachsen, 15.09.2020 - L 8 SO 30/19

    Streitigkeiten nach dem SGB IX

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2021 - L 10 KR 8/17
    Für ein solches Leistungsbegehren ist nach ständiger Rechtsprechung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts maßgeblich (vgl. BSG, Urteil vom 15. März 2018, B 3 KR 4/16 R, zitiert nach juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 15. September 2020, L 8 SO 30/19, zitiert nach juris; Keller, in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer/Schmidt, 13. Aufl. 2020, § 54 Rn. 34).

    Denn während das Hilfsmittel zur medizinischen Rehabilitation dem behinderten Menschen bei der Erschließung des Nahbereichs seiner Wohnung dienlich bzw. dazu geeignet sein muss, darf bzw. muss zum Zwecke der Abgrenzung der Leistungsansprüche voneinander ein der sozialen Teilhabe dienendes Hilfsmittel gerade zur Überwindung weiterer Distanzen und zur Verfolgung anderer Ziele als bloß der Wahrnehmung der nötigsten Geschäfte des Alltags geeignet sein (so im Ergebnis auch Sächsisches LSG, Urteil vom 15. September 2020, L 8 SO 30/19, zitiert nach juris).

  • BSG, 07.05.2020 - B 3 KR 7/19 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Spezialtherapiedreirad - Vorbeugung einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2021 - L 10 KR 8/17
    Diese in der Rechtsprechung des BSG herausgearbeitete Systematik der Hilfsmittelversorgung zum Behinderungsausgleich gilt nach Einschätzung des Senats trotz der Betonung des hinsichtlich der Art und Weise eines Behinderungsausgleichs zu beachtenden Selbstbestimmungsrechts des behinderten Versicherten in der neuesten BSG-Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 7. Mai 2020, B 3 KR 7/19 R, zitiert nach juris) fort.

    Unter einer "angemessenen" Erschließung des Nahbereichs im Sinne des Urteils des BSG vom 7. Mai 2020 (B 3 KR 7/19 R, a.a.O.) ist zudem eine solche zu verstehen, die im Wesentlichen - und insbesondere im Hinblick auf die Geschwindigkeit - mit der Nutzung des Nahbereichs durch einen nichtbehinderten bzw. gehfähigen Menschen vergleichbar ist.

  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 4/16 R

    Anspruch auf Versorgung mit einem Therapie-Dreirad - Genehmigungsfiktion nach §

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2021 - L 10 KR 8/17
    Nach dem BSG handelt es sich im Rahmen der Hilfsmittelversorgung bei solchen Hilfsmitteln, die dem Behinderungsausgleich oder der Vorbeugung vor Behinderung dienen (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 und 3 SGB V), im Gegensatz zu Hilfsmitteln, die den Erfolg der Krankenbehandlung im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 SGB V sicherstellen sollen, um Leistungen der medizinischen Rehabilitation (vgl. BSG, Urteil vom 8. August 2019, B 3 KR 21/18 R, zitiert nach juris; BSG, Urteile vom 15. März 2018, B 3 KR 18/17 R, NZS 2018, 815 ff.; B 3 KR 4/16 R, zitiert nach juris).

    Für ein solches Leistungsbegehren ist nach ständiger Rechtsprechung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts maßgeblich (vgl. BSG, Urteil vom 15. März 2018, B 3 KR 4/16 R, zitiert nach juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 15. September 2020, L 8 SO 30/19, zitiert nach juris; Keller, in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer/Schmidt, 13. Aufl. 2020, § 54 Rn. 34).

  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 18/17 R

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Unterschenkelprothese mit einem Prothesenfuß

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2021 - L 10 KR 8/17
    Nach dem BSG handelt es sich im Rahmen der Hilfsmittelversorgung bei solchen Hilfsmitteln, die dem Behinderungsausgleich oder der Vorbeugung vor Behinderung dienen (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 und 3 SGB V), im Gegensatz zu Hilfsmitteln, die den Erfolg der Krankenbehandlung im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 SGB V sicherstellen sollen, um Leistungen der medizinischen Rehabilitation (vgl. BSG, Urteil vom 8. August 2019, B 3 KR 21/18 R, zitiert nach juris; BSG, Urteile vom 15. März 2018, B 3 KR 18/17 R, NZS 2018, 815 ff.; B 3 KR 4/16 R, zitiert nach juris).

    Im Falle des mittelbaren Behinderungsausgleichs dient das Hilfsmittel hingegen dem Ausgleich der (direkten oder auch indirekten) Behinderungsfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 15. März 2018, B 3 KR 18/17 R, a.a.O.).

  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2021 - L 10 KR 8/17
    Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist von der gesetzlichen Krankenversicherung daher nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (vgl. BSG, Urteil vom 25. Februar 2015, B 3 KR 13/13 R, zitiert nach juris).

    Denn das BSG geht davon aus, dass diese Orte "standardmäßig" innerhalb des Nahbereichs der Wohnung liegen (BSG, Urteil vom 25. Februar 2015, B 3 KR 13/13 R, a.a.O.).

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2021 - L 10 KR 8/17
    Die Einordnung als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens hängt davon ab, ob ein Gegenstand bereits seiner Konzeption nach den Zwecken des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V dienen soll oder - falls dies nicht so ist - den Bedürfnissen erkrankter oder behinderter Menschen jedenfalls besonders entgegenkommt und von körperlich nicht beeinträchtigten Menschen praktisch nicht genutzt wird (BSG, Urteil vom 7. Oktober 2010, B 3 KR 5/10 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 32).

    Diese Voraussetzungen liegen bei einer Hilfe zur körperlichen Betätigung vor, wenn der Versicherte aufgrund der Schwere der Erkrankung dauerhaft Anspruch auf Maßnahmen der physikalischen Therapie hat und die durch das beanspruchte Hilfsmittel unterstützte eigene körperliche Betätigung diese Therapie entweder wesentlich fördert oder die Behandlungsfrequenz infolge der eigenen Betätigung geringer ausfallen kann (BSG, Urteil vom 7. Oktober 2010, B 3 KR 5/10 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 32; BSG, Urteil vom 18. Mai 2011, B 3 KR 7/10 R, BSGE 108, 206 ff.; LSG Thüringen, Urteil vom 28. Februar 2012, L 6 KR 1202/07, zitiert nach juris).

  • BSG, 03.02.2015 - B 13 R 261/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Rechtssatz - Zuständigkeit des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2021 - L 10 KR 8/17
    Denn aus § 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 SGB IX wird in ständiger Rechtsprechung des BSG gefolgert, dass der erstangegangene Rehabilitationsträger einen Antrag auf Teilhabeleistungen nach allen in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen für Teilhabeleistungen unter Beachtung der besonderen persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Leistungsgesetze zu prüfen hat, falls er - wie die Beklagte im vorliegenden Fall - den Antrag nicht an einen anderen, seiner Meinung nach sachlich zuständigen Leistungsträger weitergeleitet hat (vgl. nur BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009, B 5 R 5/07 R, NJW 2010, 2236 ff.; BSG, Beschluss vom 3. Februar 2015, B 13 R 261/14 B, zitiert nach juris).
  • BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme von allergendichten

  • BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines

  • BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - berechtigtes Interesse -

  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 7/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Grundurteils - notwendige

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung

  • LSG Saarland, 21.10.2015 - L 2 KR 92/14

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Anspruch auf motorunterstütztes

  • LSG Bayern, 08.12.2004 - L 4 KR 59/04

    Keine Kostenübernahme eines motorgetriebenen Rollstuhlzuggerät, Handbike durch

  • LSG Thüringen, 30.04.2013 - L 6 KR 568/08

    Kostenerstattungsanspruch des Versicherten gegen die Krankenkasse für ein

  • BSG, 18.11.2015 - B 9 V 1/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - über 55-jähriger

  • BSG, 08.08.2019 - B 3 KR 21/18 R

    Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl als Hilfsmittel der

  • LSG Thüringen, 28.02.2012 - L 6 KR 1202/07

    Anspruch auf Versorgung mit einem Therapiedreirad bei Bestehen einer komplexen

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