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   LSG Schleswig-Holstein, 24.01.2020 - L 12 SF 48/17 EK   

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LSG Schleswig-Holstein, 24.01.2020 - L 12 SF 48/17 EK (https://dejure.org/2020,48957)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.01.2020 - L 12 SF 48/17 EK (https://dejure.org/2020,48957)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Januar 2020 - L 12 SF 48/17 EK (https://dejure.org/2020,48957)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - Zwölfmonatsregel -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.01.2020 - L 12 SF 48/17
    Der unbestimmte Rechtsbegriff "unangemessene Dauer eines Gerichtsverfahrens" ist daher insbesondere unter Rückgriff auf diejenigen Grundsätze auszulegen, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK und das BVerfG zum Recht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) sowie zum Justizgewährleistungsanspruch (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) entwickelt haben (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 12/13 R, juris Rn. 28ff.).

    Dabei geht das BSG davon aus, das vorbehaltlich besonderer Gesichtspunkte des Einzelfalls die Verfahrensdauer jeweils insgesamt noch als angemessen anzusehen ist, wenn eine Gesamtverfahrensdauer, die zwölf Monate je Instanz übersteigt, auf vertretbarer aktiver Verfahrensgestaltung des Gerichts beruht (BSG, Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 12/13 R, juris Rn. 29ff.).

    Der EGMR hat deshalb eine besondere Bedeutung von Verfahren u. a. dann angenommen, wenn es um die finanzielle Versorgung in Renten- oder Arbeitssachen sowie um andere Verfahren wegen sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche ging (vgl. (BSG, Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 12/13 R, juris Rn. 35 ff. m w. N.) Zur Bedeutung der Sache i. S. von § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG trägt dabei im Kontext des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz maßgeblich das Interesse des Betroffenen gerade an einer raschen Entscheidung bei.

    Auch im Rahmen zulässigen Prozessverhaltens vom Kläger selbst herbeigeführte Verfahrensverzögerungen fallen in seinen Verantwortungsbereich (BSG, Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 12/13 R, juris Rn. 39ff. m w. N.).

    Verfahrenslaufzeiten, die durch die Verfahrensführung des Gerichts bedingt sind, führen zu einer unangemessenen Verfahrensdauer, wenn sie - auch bei Berücksichtigung des gerichtlichen Gestaltungsspielraums - sachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind (BSG, Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 12/13 R, juris Rn. 46).

    Ebenso sind Gerichte - unter Beachtung des Gebots effektiven Rechtsschutzes - berechtigt, einzelne (ältere und jüngere) Verfahren aus Gründen eines sachlichen, rechtlichen, persönlichen oder organisatorischen Zusammenhangs zu bestimmten Gruppen zusammenzufassen oder die Entscheidung einer bestimmten Sach- oder Rechtsfrage als dringlicher anzusehen als die Entscheidung anderer Fragen, auch wenn eine solche zeitliche "Bevorzugung" einzelner Verfahren jeweils zu einer längeren Dauer anderer Verfahren führt (BSG, Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 12/13 R, juris Rn. 52).

    Anderes gilt für Zeiten, in denen eine Sache über zwölf Monate hinaus ("am Stück" oder immer wieder für kürzere Zeiträume) ohne sachlichen Grund "auf Abruf" liegt, ohne dass das Verfahren zeitgleich inhaltlich betrieben wird oder sich auf sog. Schiebeverfügungen beschränkt (BSG, Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 12/13 R, juris Rn. 51 ff.).

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2016 - L 6 AS 210/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.01.2020 - L 12 SF 48/17
    Für das Berufungsverfahren L 6 AS 210/13 beim Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht wird eine überlange Verfahrensdauer von fünf Monaten festgestellt.

    Die Klägerin begehrt eine Entschädigung in Höhe von 1.300,00 EUR wegen möglicher unangemessener Dauer des vor dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht (LSG) geführten Berufungsverfahrens L 6 AS 210/13 (im Folgenden: Ausgangsverfahren).

    18. Dezember 2013: Einlegung der Berufung beim LSG durch Prozessbevollmächtigten der Klägerin (Bl. 203 ff./Seitenzahlen beziehen sich in dieser Tabelle auf das Verfahren: L 6 AS 210/13); 20. Dezember 2013: Eingangsverfügung und Wiedervorlage an den Berichterstatter nach zwei Monaten (Bl. 208).

    Am 14. Juni 2017 hat die Klägerin Entschädigungsklage beim Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht erhoben und die unangemessene Dauer des Berufungsverfahrens L 6 AS 210/13 beanstandet.

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der des Ausgangsverfahrens L 6 AS 210/13 Bezug genommen.

    Aus Klageantrag und Klagevorbringen ergibt sich jedoch mit hinreichender Deutlichkeit, dass eine Entschädigung nur für die Überlänge des Verfahrens L 6 AS 210/13 vor dem Schleswig-Holsteinischen LSG begehrt wird.

  • BSG, 21.02.2013 - B 10 ÜG 1/12 KL

    Überlanges Gerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - unangemessene Dauer -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.01.2020 - L 12 SF 48/17
    Bei der Bestimmung der Angemessenheit einer Verfahrensdauer sind daher keine zu engen zeitlichen Grenzen zu ziehen (vgl. BSG, Urteil vom 21. Februar 2013 - B 10 ÜG 1/12 KL, juris Rn. 27).

    Die Bestimmung der maximal zulässigen, noch angemessenen Verfahrenslaufzeit kann jeweils nur aufgrund einer abschließenden Gesamtbetrachtung und -würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls insbesondere mit Blick auf die von § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG genannten Kriterien erfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 21. Februar 2013 - B 10 ÜG 1/12 KL, juris).

    Obwohl die maßgebliche Gesamtabwägung nach den Vorgaben des § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG in jedem Einzelfall durchzuführen ist und der Gesetzgeber von der Einführung bestimmter Grenzwerte (Fristen) für die Dauer unterschiedlicher Verfahrenstypen abgesehen hat (BT-Drucks 17/3802, S. 18, BSG, Urteil vom 21. Februar 2013 - B 10 ÜG 1/12 KL, juris Rn. 25 ff. m. w. N.), lässt es sich zur Gewährleistung möglichst einheitlicher Rechtsanwendung und damit aus Gründen der Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit andererseits nicht vermeiden, in Entschädigungssachen zeitraumbezogene Konkretisierungen vorzunehmen.

    Wie das BSG bereits entschieden hat (Urteil vom 21. Februar - B 10 ÜG 1/12 KL, a. a. O.), kommt bei festgestellter Überlänge eines Gerichtsverfahrens eine derartige Kompensation eines Nichtvermögensschadens aber nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Verfahren beispielsweise für den Entschädigungskläger keine besondere Bedeutung hatte oder dieser durch sein Verhalten erheblich zur Verlängerung des Verfahrens beigetragen hat.

  • LSG Bayern, 20.06.2013 - L 8 SF 134/12

    Entschädigung, unangemessene Dauer, Gerichtsverfahren, Verzögerungsrüge,

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.01.2020 - L 12 SF 48/17
    Die Verzögerungsrüge ist materielle Anspruchsvoraussetzung (BSG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - B 10 ÜG 9/13 B, juris; LSG Thüringen, Urteil vom 26. November 2013 - L 3 SF 1135/12 EK, juris; LSG Bayern, Urteil vom 20. Juni 2013 - L 8 SF 134/12 EK, juris).
  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.01.2020 - L 12 SF 48/17
    Jedenfalls für Verfahren von hinreichender Bedeutung (vgl. hierzu Priebe in: Festschrift für Werner von Simson, S. 287, 302) verbietet sich ab einem gewissen Zeitpunkt (weitere) Untätigkeit oder eine zögerliche Verfahrensleitung (vgl. Stattgebende Kammerbeschlüsse des BVerfG vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00, juris Rn. 11 und vom 22. August 2013 - 1 BvR 1067/12, juris Rn. 32).
  • LSG Thüringen, 26.11.2013 - L 3 SF 1135/12

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.01.2020 - L 12 SF 48/17
    Die Verzögerungsrüge ist materielle Anspruchsvoraussetzung (BSG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - B 10 ÜG 9/13 B, juris; LSG Thüringen, Urteil vom 26. November 2013 - L 3 SF 1135/12 EK, juris; LSG Bayern, Urteil vom 20. Juni 2013 - L 8 SF 134/12 EK, juris).
  • BSG, 27.06.2013 - B 10 ÜG 9/13 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - abgeschlossenes Verfahren - Art 23 S 1

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.01.2020 - L 12 SF 48/17
    Die Verzögerungsrüge ist materielle Anspruchsvoraussetzung (BSG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - B 10 ÜG 9/13 B, juris; LSG Thüringen, Urteil vom 26. November 2013 - L 3 SF 1135/12 EK, juris; LSG Bayern, Urteil vom 20. Juni 2013 - L 8 SF 134/12 EK, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2014 - L 11 SF 832/14

    Prüfung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.01.2020 - L 12 SF 48/17
    Sie ist damit endgültig unwirksam und wird auch dann nicht wirksam, wenn später tatsächlich eine unangemessene Verfahrensdauer eintritt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - L 11 SF 832/14 EK AS PKH, juris).
  • BVerfG, 13.08.2012 - 1 BvR 1098/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die überlange Dauer eines

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.01.2020 - L 12 SF 48/17
    Maßgeblich sind Verzögerungen, vgl. § 200 GVG, also sachlich nicht gerechtfertigte Zeiten des Verfahrens, insbesondere aufgrund von Untätigkeit des Gerichts (vgl. BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 13. August 2012 - 1 BvR 1098/11, juris).
  • BVerfG, 14.12.2010 - 1 BvR 404/10

    Überlange Verfahrensdauer in sozialgerichtlicher Berufungsinstanz verletzt

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.01.2020 - L 12 SF 48/17
    Mit zunehmender Dauer des Verfahrens verdichtet sich die aus dem Justizgewährleistungsanspruch resultierende Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens und dessen Beendigung zu bemühen (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 22.08.2013 - 1 BvR 1067/12

    Zur Reichweite des Richterspruchprivilegs (§ 839 Abs 2 BGB) bei der Beurteilung

  • BVerfG, 05.08.2013 - 1 BvR 2965/10

    Überlange Dauer eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens verletzt Betroffenen in

  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei

  • LSG Sachsen, 29.03.2017 - L 11 SF 70/16

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens; Beschränkung auf

  • BVerwG, 27.02.2014 - 5 C 1.13

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsbegehren; -anspruch; -antrag;

  • BSG, 24.03.2022 - B 10 ÜG 4/21 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Soweit wie im angegriffenen Urteil zusätzlich zur regelmäßigen Vorbereitungs- und Bedenkzeit weitere Monate zwischen Ladung und Durchführung der mündlichen Verhandlung als nicht entschädigungsrelevant angesehen werden (vgl zB auch Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 24.1.2020 - L 12 SF 48/17 EK - juris RdNr 50; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 24.1.2019 - L 37 SF 101/18 EK AS WA - juris RdNr 60; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 25.2.2016 - L 37 SF 128/14 EK AL - juris RdNr 52, wonach jeweils auch ein weiterer, zwischen dem Monat der Ladung und dem Terminsmonat liegender Kalendermonat als Monat der gerichtlichen Aktivität bewertet werden soll) , vermag der Senat dem nicht zu folgen (im Ergebnis ebenso LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 25.11.2020 - L 11 SF 308/18 EK U - juris RdNr 36; LSG Niedersachen-Bremen Urteil vom 10.7.2019 - L 13/15 SF 12/17 EK - juris RdNr 19) .
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