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   LSG Schleswig-Holstein, 24.04.2019 - L 8 U 63/16   

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LSG Schleswig-Holstein, 24.04.2019 - L 8 U 63/16 (https://dejure.org/2019,14179)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.04.2019 - L 8 U 63/16 (https://dejure.org/2019,14179)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. April 2019 - L 8 U 63/16 (https://dejure.org/2019,14179)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Ist der Nachhauseweg unfallversichert, wenn man nur kurz beim Bäcker etwas einkaufen möchte?

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  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.04.2019 - L 8 U 63/16
    Für die Abgrenzung, ob eine konkrete Verrichtung noch der Fortbewegung auf das ursprüngliche Ziel hin (dann: versicherter Wegeunfall) oder wesentlich eigenwirtschaftlichen Interessen dient (dann: unversicherte Tätigkeit) ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) seit dem 9. Dezember 2003 (nur noch) die Handlungstendenz des Versicherten entscheidend, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfall bestätigt wird (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3, juris Rn. 13, 26; vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 50, juris Rn. 12).

    Bei seiner Bewertung berücksichtigt der Senat auch, dass das BSG in seiner Entscheidung vom 4. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 50, juris Rn. 13 die Anerkennung eines Arbeitsunfalls bereits wegen des Verlangsamens der Geschwindigkeit, um den mit der beabsichtigten privaten Verrichtung (Erdbeeren kaufen an einen Verkaufsstand auf der gegenüberliegenden Straßenseite) einhergehenden Abbiegevorgang einzuleiten, ausgeschlossen hatte.

    Geringfügigkeit ist danach anzunehmen, wenn die Unterbrechung auf einer Verrichtung beruht, die bei natürlicher Betrachtungsweise zeitlich und räumlich noch als Teil des Wegs nach oder von dem Ort der Tätigkeit in seiner Gesamtheit anzusehen ist (vgl. BSG vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 32), weil sie nicht zu einer erheblichen Zäsur in der Fortbewegung in Richtung des ursprünglich aufgenommenen Ziels führt (BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 50, juris Rn. 15), insbesondere, wenn die private Verrichtung "im Vorbeigehen" und "ganz nebenher" erledigt wird (Schmitt, SGB VII, 4. Aufl. 2009, § 8 Rn. 223 f. m.w.N.; vgl. nur BSG, Urteil vom 9. Dezember 1964 - 2 RU 133/63 - BG 1965, 196, juris Rn. 15; BSG, Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 36/89 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 1, juris Rn. 18).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.04.2019 - L 8 U 63/16
    Für die Abgrenzung, ob eine konkrete Verrichtung noch der Fortbewegung auf das ursprüngliche Ziel hin (dann: versicherter Wegeunfall) oder wesentlich eigenwirtschaftlichen Interessen dient (dann: unversicherte Tätigkeit) ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) seit dem 9. Dezember 2003 (nur noch) die Handlungstendenz des Versicherten entscheidend, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfall bestätigt wird (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3, juris Rn. 13, 26; vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 50, juris Rn. 12).

    Diese Rechtsprechung hat das BSG aber mit seiner Entscheidung vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3, juris Rn. 16 explizit aufgegeben, weil sie - wie in der Entscheidung umfassend und argumentativ überzeugend belegt (BSG, a.a.O., Rn. 17 ff.) - angesichts der sich zusehends ergebenden Wertungswidersprüche zwischen dem fußläufigen und dem motorisierten Verkehr letztlich nicht mehr durchzuhalten war und das alleinige Anknüpfen an die nach außen in Erscheinung tretende subjektive Handlungstendenz bei der zu treffenden Risikoabwägung zu sachgerechteren Ergebnissen führt.

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 15/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.04.2019 - L 8 U 63/16
    Die Annahme einer ganz geringfügigen und deshalb unbeachtlichen Unterbrechung des versicherten Wegs ist dann ausgeschlossen, wenn die nach außen erkennbare Handlungstendenz des Versicherten im Unfallzeitpunkt auf ein Verlassen des öffentlichen Verkehrsraums der von der Arbeitsstätte zur Wohnung führenden Straße gerichtet war (Anschluss an BSG, Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 15/07 R - juris Rn. 18).
  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 11/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Autofahrt - Unterbrechung des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.04.2019 - L 8 U 63/16
    Selbst wenn diese Einkäufe der Erhaltung seiner Arbeitskraft für den darauffolgenden Tag gedient haben sollten, wie der Kläger im Berufungsverfahren vorgetragen hat, würde dies am eigenwirtschaftlichen Charakter der Tätigkeit nichts ändern (vgl. nur BSG, Urteil vom 31. August 2017 - B 2 U 11/16 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 62, juris Rn. 15).
  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 15/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.04.2019 - L 8 U 63/16
    So ist von einer erheblichen Unterbrechung des versicherten Wegs immer dann auszugehen, wenn der öffentliche Verkehrsraum der von der Arbeitsstätte zur Wohnung führenden Straße für eine private Verrichtung verlassen wird (BSG, Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 15/17 R - UV-Recht aktuell 2009, 200, juris Rn. 18), bzw. - dies ist notwendige Konsequenz einer Rechtsprechung, die das Vorliegen einer Unterbrechung als solcher nur noch von der nach außen erkennbaren Handlungstendenz abhängig macht - nach dem im Unfallzeitpunkt herrschenden Entschluss des Versicherten verlassen werden sollte.
  • BSG, 09.12.1964 - 2 RU 133/63
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.04.2019 - L 8 U 63/16
    Geringfügigkeit ist danach anzunehmen, wenn die Unterbrechung auf einer Verrichtung beruht, die bei natürlicher Betrachtungsweise zeitlich und räumlich noch als Teil des Wegs nach oder von dem Ort der Tätigkeit in seiner Gesamtheit anzusehen ist (vgl. BSG vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 32), weil sie nicht zu einer erheblichen Zäsur in der Fortbewegung in Richtung des ursprünglich aufgenommenen Ziels führt (BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 50, juris Rn. 15), insbesondere, wenn die private Verrichtung "im Vorbeigehen" und "ganz nebenher" erledigt wird (Schmitt, SGB VII, 4. Aufl. 2009, § 8 Rn. 223 f. m.w.N.; vgl. nur BSG, Urteil vom 9. Dezember 1964 - 2 RU 133/63 - BG 1965, 196, juris Rn. 15; BSG, Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 36/89 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 1, juris Rn. 18).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.04.2019 - L 8 U 63/16
    Geringfügigkeit ist danach anzunehmen, wenn die Unterbrechung auf einer Verrichtung beruht, die bei natürlicher Betrachtungsweise zeitlich und räumlich noch als Teil des Wegs nach oder von dem Ort der Tätigkeit in seiner Gesamtheit anzusehen ist (vgl. BSG vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 32), weil sie nicht zu einer erheblichen Zäsur in der Fortbewegung in Richtung des ursprünglich aufgenommenen Ziels führt (BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 50, juris Rn. 15), insbesondere, wenn die private Verrichtung "im Vorbeigehen" und "ganz nebenher" erledigt wird (Schmitt, SGB VII, 4. Aufl. 2009, § 8 Rn. 223 f. m.w.N.; vgl. nur BSG, Urteil vom 9. Dezember 1964 - 2 RU 133/63 - BG 1965, 196, juris Rn. 15; BSG, Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 36/89 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 1, juris Rn. 18).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.04.2019 - L 8 U 63/16
    Zu Unrecht hat das Sozialgericht der statthaften (zum Wahlrecht zwischen dieser Klageart und einer ebenfalls statthaften kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage gemäß §§ 54 Abs. 1 Satz 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R - BSGE 108, 274 = SoziR 4-2700 § 11 Nr. 1, juris Rn. 11) und auch im Übrigen zulässigen kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG) stattgegeben.
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95

    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.04.2019 - L 8 U 63/16
    Zwar hatte das BSG früher die Auffassung vertreten, dass der Versicherungsschutz trotz einer vorübergehenden Lösung vom betrieblichen Zweck des Weges so lange erhalten bleibe, wie sich der Versicherte noch innerhalb des Verkehrsraums der für den Weg zu und von der Arbeitsstätte benutzten Straße aufhalte (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14, juris Rn. 15 f.).
  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechung - Handlungstendenz -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.04.2019 - L 8 U 63/16
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass andere Unterbrechungen, die einen zeitlich und räumlich ähnlich begrenzten Charakter aufweisen, wie insbesondere das Betanken des Kraftfahrzeugs an einer unmittelbar am Heimweg gelegenen Tankstelle, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen (BSG, Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 29/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 19).
  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89

    Versicherungsschutz bei der Verfolgung privat-rechtlicher Schadensersatzansprüche

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