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   LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - L 10 KR 42/18   

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https://dejure.org/2022,47019
LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - L 10 KR 42/18 (https://dejure.org/2022,47019)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.05.2022 - L 10 KR 42/18 (https://dejure.org/2022,47019)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Mai 2022 - L 10 KR 42/18 (https://dejure.org/2022,47019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Polkörperdiagnostik im Rahmen einer Maßnahme der künstlichen Befruchtung; Kein Anspruch auf Versorgung als Maßnahme der Krankenbehandlung bei einem Gendefekt; Ausnahme bei einer medizinischen Indikation ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 12.09.2015 - B 1 KR 15/14 R

    Krankenversicherung - Polkörperdiagnostik keine Leistung der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - L 10 KR 42/18
    Sie hat an ihrer Auffassung festgehalten und darauf verwiesen, dass das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 12. September 2015 zum Aktenzeichen B 1 KR 15/14 R entschieden habe, dass die PKD nicht zum Leistungskatalog der GKV gehöre.

    Zur Begründung dieses Antrags verweist die Beklagte erneut auf das Urteil des BSG vom 12. September 2015 zum Aktenzeichen B 1 KR 15/14 R.

    Die PKD bezweckt - im Rahmen der In-Vitro-Fertilisation - vielmehr, befruchtete Eizellen im Vorkernstadium zu untersuchen und sie ggf absterben zu lassen, wenn nach ärztlicher Erkenntnis der daraus entstehende Embryo Träger des Gendefekts wird ( BSG, Urteil vom 12. September 2015, B 1 KR 15/14 R, zitiert nach juris, s dort Rn 10 ).

    Offenkundig ist der Anwendungsbereich dieser Vorschrift nicht eröffnet, weil die in Streit stehende Leistung nicht auf die Herbeiführung einer Schwangerschaft der Klägerin gerichtet war, sondern - im Gegenteil - gerade der Verhinderung der Schwangerschaft mit einem einen Chromosomendefekt aufweisenden Embryo dienen sollte ( so auch BSG, Urteil vom 12. September 2015, B 1 KR 15/14 R, aaO, Rn 14 ).

  • BSG, 13.02.1975 - 3 RK 68/73

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel ; Leistungen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - L 10 KR 42/18
    Ein solcher Anspruch kommt aber ausnahmsweise bei einer medizinischen Indikation zur Empfängnisverhütung in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 3. Februar 1975, 3 RK 68/73, BSGE 39, 167 ff.).

    Zwar zählen Maßnahmen zur Verhütung einer Schwangerschaft ausnahmsweise dann zu den Leistungen der Krankenbehandlung, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind, um von der ansonsten schwanger werdenden Versicherten die Gefahr einer schwerwiegenden Schädigung ihres körperlichen oder geistig-seelischen Gesundheitszustandes abzuwenden (medizinische Indikation; BSG, Urteil vom 3. Februar 1975, 3 RK 68/73, BSGE 39, 167 ff ).

    Das BSG hat in seiner vorstehend zitierten Entscheidung vom 3. Februar 1975 bereits deutlich gemacht, dass bloße psychische Belastungen zur Bejahung einer medizinischen Indikation zur Empfängnisverhütung nicht ausreichen, sondern dass vielmehr eine behandlungsbedürftige geistig-seelische Erkrankung infolge des Eintritts einer Schwangerschaft zu erwarten sein müsste ( BSG, Urteil vom 3. Februar 1975, 3 RK 68/73, Rn 15 des juris-Dokuments ).

  • OLG Köln, 17.06.2016 - 20 U 163/14

    Eintrittspflicht der privaten Krankheitskostenversicherung für die Kosten einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - L 10 KR 42/18
    Dieser Rechtsprechung folgt - soweit ersichtlich - auch die instanzgerichtliche Judikatur der ordentlichen Gerichtsbarkeit ( vgl OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, 25 U 1151/18, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 17. Juni 2016, 20 U 163/14, VersR 2017, 417 f; OLG München, Beschluss vom 12. September 2018, 25 U 2424/18, zitiert nach juris; s auch BGH, Urteil vom 20. Mai 2020, IV ZR 125/19, NJW 2020, 2335 f ).
  • VG Stuttgart, 06.05.2020 - 15 K 5498/19

    Gewährung einer Beihilfe im Zusammenhang mit einer künstlichen Befruchtung wegen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - L 10 KR 42/18
    Der Senat ist auch der Auffassung, dass es sich bei dem bei der Klägerin gegebenen Chromosomendefekt um eine Krankheit im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 1 (definiert als regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf oder den Betroffenen arbeitsunfähig macht; st Rspr, vgl nur BSG, Urteil vom 28. September 2010, B 1 KR 5/10 R, zitiert nach juris, s dort Rn 10 ) handelt ( so auch zu einem anderen Gendefekt VG Stuttgart; Urteil vom 6. Mai 2020, 15 K 5498/19, zitiert nach juris, s dort Rn 30 ).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - L 10 KR 42/18
    Ergänzend verweist sie auf den sog Nikolaus-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG; Beschluss vom 6. Dezember 2005, 1 BvR 347/98) und beruft sich auf eine verfassungskonforme Auslegung der leistungskonkretisierenden Normen des SGB V vor dem Hintergrund der Art. 2 Abs. 1 und 2, 20 Abs. 1 und 28 Abs. 1 GG.
  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - kein Anspruch des Versicherten auf

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - L 10 KR 42/18
    Der Senat ist auch der Auffassung, dass es sich bei dem bei der Klägerin gegebenen Chromosomendefekt um eine Krankheit im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 1 (definiert als regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf oder den Betroffenen arbeitsunfähig macht; st Rspr, vgl nur BSG, Urteil vom 28. September 2010, B 1 KR 5/10 R, zitiert nach juris, s dort Rn 10 ) handelt ( so auch zu einem anderen Gendefekt VG Stuttgart; Urteil vom 6. Mai 2020, 15 K 5498/19, zitiert nach juris, s dort Rn 30 ).
  • OLG München, 12.09.2018 - 25 U 2424/18

    Kostenübernahme für Präimplantationsdiagnostik (PID) nicht vom

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - L 10 KR 42/18
    Dieser Rechtsprechung folgt - soweit ersichtlich - auch die instanzgerichtliche Judikatur der ordentlichen Gerichtsbarkeit ( vgl OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, 25 U 1151/18, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 17. Juni 2016, 20 U 163/14, VersR 2017, 417 f; OLG München, Beschluss vom 12. September 2018, 25 U 2424/18, zitiert nach juris; s auch BGH, Urteil vom 20. Mai 2020, IV ZR 125/19, NJW 2020, 2335 f ).
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 14/14 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Krankenhausbehandlung (hier: kurative

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - L 10 KR 42/18
    Eine Leistung ist unaufschiebbar im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 1. Alt SGB V, wenn sie im Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Durchführung so dringlich war, dass aus medizinischer Sicht keine Möglichkeit eines nennenswerten zeitlichen Aufschubs mehr bestand ( vgl nur BSG, Urteil vom 8. September 2015, B 1 KR 14/14 R, zitiert nach juris, s dort Rn 15 mwN ).
  • BVerfG, 05.03.1997 - 1 BvR 1071/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnung der Kostenerstattung durch die

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - L 10 KR 42/18
    Zum einen folgt im Grundsatz weder aus den Grundrechten auf Leben und körperliche Unversehrtheit, noch aus den Verfassungsregelungen zum Sozialstaatsprinzip ein verfassungsrechtlicher Anspruch gegen die Krankenkassen auf Bereitstellung bestimmter und insbesondere spezieller Gesundheitsleistungen ( vgl BVerfG, Beschluss vom 5. März 1997, 1 BvR 1071/95, NJW 1997, 3085; Beschluss vom 15. Dezember 1997, 1 BvR 1953/97, NJW 1998, 1775 f ).
  • BGH, 20.05.2020 - IV ZR 125/19

    Private Krankenversicherung: Kostentragung für eine begleitend zu einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - L 10 KR 42/18
    Dieser Rechtsprechung folgt - soweit ersichtlich - auch die instanzgerichtliche Judikatur der ordentlichen Gerichtsbarkeit ( vgl OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, 25 U 1151/18, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 17. Juni 2016, 20 U 163/14, VersR 2017, 417 f; OLG München, Beschluss vom 12. September 2018, 25 U 2424/18, zitiert nach juris; s auch BGH, Urteil vom 20. Mai 2020, IV ZR 125/19, NJW 2020, 2335 f ).
  • BVerfG, 15.12.1997 - 1 BvR 1953/97

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Erstattung von Heilpraktikerkosten

  • OLG München, 25.03.2019 - 25 U 1151/18

    Kein Krankenversicherungsschutz für Polkörperdiagnostik und für

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